Maggy_307
Hallo, ich habe eine Frage an euch. Bin seit 10 Monaten von meinem Mann getrennt. Er zahlt Unterhalt für unseren 6-jährigen Sohn, der bei mir lebt, und für mich. Ich arbeite Teilzeit 16 Stunden/Woche und heute wurde mir angeboten, dass ich 4 Stunden/Woche mehr arbeiten kann. Nun meine Frage: Wenn ich das Angebot annehme, dann mehr verdiene, muss mein Noch-Ehemann dann automatisch weniger Unterhalt für mich zahlen? Also hab ich dann im Endeffekt genauso viel Geld wie vorher zur Verfügung? Ich hoffe, jemand von euch kann mir da weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im voraus. Maggy
Mich wundert, daß er überhaupt noch für dich UH zahlen muss, wenn das Kind schon 6 ist. Es ist doch mehr als gerechtfertigt, daß er für sein Kind zahlt aber nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen muss. Was machst du nun? Die 4h mehr nicht machen, weil er dann weiterhin mehr zahlen muss?
Dein Mann hätte das Recht die neuen Einkünfte mit in die Unterhaltsberechnung einfließen zu lassen. Ob dann unterm Strich das gleiche rum kommt wie jetzt oder ob etwas mehr hängen bleibt solltest Du Deinen Anwalt fragen. Selbst wenn Dir nicht mehr Geld bleibt als jetzt solltest Du das Angebot unbedingt annehmen. Nach der Scheidung gibt es Ehegattenunterhalt. Mit einem 6 Jahre alten Kind würde der (wenn überhaupt) nicht lange gezahlt werden. Trennungsunterhalt ist für den Begünstigten ungleich höher als der Ehegattenunterhalt. Die Gerichte tendieren dazu den Ehegattenunterhalt auf 0 zu setzen wenn das Kind über 6 Jahre alt ist. Gruß Corinna
Also meine Kinder sind fast 9 und ich habe für mich noch Unterhalt zugesprochen bekommen befriste auf 2 Jahre . Ob wohl ich auch 25 Stunden Arbeite und 1200 netto verdiene . Begründung ohne die Kinder könnte ich voll arbeiten mit nicht da es bei uns in der Gegend keine Kinderbetreuung gibt die sich deckt mit meinen Arbeitszeiten bei Vollzeit . Da ich diesen Nachteil nicht alleine tragen soll da es unsere Kinder sind wurde mir Unterhalt für mich bis sie 11 sind zugesprochen . Es ist zwar so das Eltern alleine für sich sorgen sollen , aber es wird immer noch nach dem Einzelfall entschieden mit Einbeziehung von Lebensstandard vor der Scheidung , Möglichkeiten der Kinderbetreuung ... Und so würde es bei den meisten gehandhabt die ich kenne und nicht pur nach Alter . Aber ja mehr eigener Verdienst = weniger Unterhalt vom Ex . Würde aber auch nicht nein sagen wenn es geht , den der Unterhalt endet irgendwann und wer weiß ob der Chef dann noch mal mehr Stunden anbietet wenn man jetzt nein sagt .
Schon klar... nur kommt es eben beim Unterhalt auch auf die Einkommensverhältnisse generell an. Da ändert sich der Selbstbehalt schlagartig mit der Scheidung. Und wie ich schon geschrieben habe: Wenn der Unterhalt überhaupt gezahlt wir, dann eben nicht "auf ewig", sondern eben befristet (nicht lange...). An den Hortkosten zum Beispiel muss sich ein KV ja auch hälftig beteiligen. Damit wird die Mutter in die Lage versetzt ca. 30 Stunden arbeiten zu gehen. Das ist ihr gemäß den Richtern zuzumuten. Dadurch verschiebt sich die Differenz der Einkommen erheblich... Und schon ist der Unterhalt weg. Wenn die TE jetzt die Stunden nicht annimmt und der KV das irgendwie mit bekommt ist sie den Nachehelichen Unterhalt los... Ohne die genauen Verhältnisse zu kennen würde ich auf jeden Fall der TE dazu raten nicht von nachehelichem Unterhalt auszugehen.
Hallo, an den Hortkosten auch? Bisher galt dies doch nur für Kindergarten? Das JA weigert sich, den Vater diesbezüglich anzuschreiben. Hortkosten bleiben an mir alleine hängen. Wär gut, wenn du da irgendwelche Urteile für mich hättest.
BGH - Urteil vom 26.11.2008 XII ZR 65/07 heißt es: "Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/ 04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/ 05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten." Gruß Corinna
http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
ansonsten: Gönne Dir den Luxus eines Beratungsgesprächs beim Rechtsanwalt....
http://www.lexikon-familienrecht.de/hortkosten-und-unterhalt/?PHPSESSID=3ced18255665897a78af877f758049ce
Ist das wichtig ob der Unterhalt weniger wird? Willst du nicht auf eigenen Beinen stehen?
Also erst mal danke für die Links, aber ..... oben steht Hort und im Text kommt wieder Kindergarten. Das Urteil bezieht sich auf Kindergartenkosten. Deshalb weigert sich das JA den KV anzuschreiben. Auf meine freundliche Anfrage, ob er sich beteiligen würde, hat er mir geantwortet: Nöööööö! Gut, versteh ich ja auch und im Grunde kann ich froh sein, dass er überhaupt Unterhalt zahlt. Naja, ich werde das JA jetzt noch mal auffordern und notfalls zum Bereichsleiter gehen. Ich vermute, dass er sich beteiligt, wenn er von dort aufgefordert wird. Und Hortkosten gehen ja auf der weiterführenden Schule noch weiter.....
Ursel, da steht doch "Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen". Dazu gehoert nach meinem Verstaendnis der Hort.
so dachte ich ja auch.... aber sämtliche Urteile gehen nur von Kindergartenkosten aus. Hort/Schulbetreuung zählt nicht dazu. Mir würde ein Ergänzungsurteil oder irgendwelche Richtlinien schon reichen. Ich müsste halt nur die Dame vom JA überzeugen..........
das nicht anerkannt wird von der vom JA dann will sie einfach nicht , da steht klar Kindergarten oder andere Kindereinrichtungen . Also auch Hort , Tagesmutter , Großpflegestelle . Das wird denke ich nicht vom Richter extra anders Betitelt da es so viele verschiedene Formen gibt . Das ist dann scheinbar doch mal leider wieder ein gutes Bespiel dafür warum man über den Anwalt andere Dinge durchgesetzt bekommt wie über das JA . Noci
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