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Unterhalt - Beschäftigung herausfinden

Unterhalt - Beschäftigung herausfinden

Misty

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Hallo zusammen, die ein oder andere mag sich an mich erinnern. Lese zwar immer fleißig mit, melde mich aber eher selten zu Wort. Heute habe ich mal eine Frage bzg. Unterhalt an euch. Also kurz zu Info: Der Vater meiner beiden hat noch nie Unterhalt bezahlt. Die eingerichtete Beistandschaft scheint es auch nicht sehr ernst mit ihm zu meinen und hält es für aussichtlich da etwas zu bekommen, denn er hat ja nichts. In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen durchstöbere ich die Sozialen Netzwerke und jaaaa schaue was er so treibt. Nun hat er eine Arbeitsstelle angegeben. Ich weiß, dass es sich dabei um einen karitativen Verein handelt. Daher hielt sich mein Interesse eigentlich in Grenzen. Den Kindern hat er nun aber erzählt, dass er ja den Laden aufgebaut hätte blablabla... Also habe ich mir die angegebene Seite mal genauer angeschaut. Es scheint sich um einen Laden zu handeln, der religiöse Bücher vertreibt. Im Impressum ist er als Ansprechnpartner genannt. Die angegebene Kontonummer läuft auch auf seinen Namen. Wie kann ich denn jetzt herausfinden, ob er da tatsächlich arbeitet, womöglich Geschäftsführer spielt oder dergleichen? Wie gesagt vertreibt der Laden religiösen Kram, ist somit evt. der Glaubensgemeinschaft angegliedert und evt. karitativ. Wie bekomme ich also etwas über die Firma, die dahintersteckt heraus? Danke misty


SimplySingle

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Antwort auf Beitrag von Misty

Kennst Du niemanden, der recht wortgewandt ist und sich mal mit ihm unterhalten könnte. Ohne, dass er weiss, dass die Person von Dir kommt. Einfach mal ein Plausch... Manche erzählen ja recht gern von sich und vielleicht kommt so ja was raus! Drastischer Weg, sich an den Träger des Vereins wenden. Viel Glück Dir!


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von Misty

Hallo im Handelsregister sind GEschäftsführer eingetragen. Ich weiß allerdings nicht, ob das bei allen Unternehmensformen so ist. Sicher bin ich bei Einzelunternehmung und GmbH, KG usw. guck doch mal, ob Du das googeln kannst .... Lg Heike


shinead

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Antwort auf Beitrag von Misty

Wenn die Kontonummer auf SEINEN Namen läuft, dann läuft der Laden auf ihn. Ansonsten stände dort als Kontoinhaber: "Religiöser Kram der Glaubensgemeinschaft XYZ e.V." Läuft das Konto aber auf seinen eigenen Namen, dann handelt es sich um ein Geschäftskonto, dessen Bewegungen er nachweisen muss. Ein e.V, eine gGmbH oder Stiftung muss im Impressum erwähnt werden und hat ein eigenes Konto (wird sogar von den Banken kostenlos geführt). Kannst mir auch gerne mal den Link schicken, dann stöbere ich mal...


Misty

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wow super! Dann weiß ich schon mal dass er da offensichtlich ordentlich mit drin ist. Als nächstes müßte ich noch wissen ob er Umsatz macht....grrr Wenn ich das ergoogelte richtig intrerpretiere handelt es sich um eine Art Franchise System. Mit dem namen des Verlages gibt es mehrere offensichtlich unabhängige onlineshops mit unterschiedlichen Verantwortlichen. Der Vertrieb scheint dann also kleinen ortsansässigen Läden/Büros? überlassen. Gefunden habe ich, dass der potenziell zu schliessende Vertrag mit einer weiteren Person geschlossen wird. Wie sollte ich da jetzt geschickt vorgehen? Hinweis an die beistandschaft? (Da erwarte ich nicht all zu viel) Weitere ideen? Danke misty


shinead

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Antwort auf Beitrag von Misty

Alle zwei Jahre steht Dir eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse zu. Wie lange ist die letzte her?


Misty

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hi, wann die letzte Überprüfung war kann ich gar nicht sagen. Darüber wurde ich nie informiert. Weiter war er ja Jahre lang beim Sozialamt. Daher reichte vermutlich immer das einreichen des entsprechenden Bescheides. Ich vermute dass er auch weiterhin hartz 4 bezieht und gar nichts auffällt wenn er nur wieder einen Bescheid abgiebt. Ich werd morgen mal da anrufen. Dann bin ich hoffentlich schlauer. Sollte ich meine Entdeckung denn kundtun? Oder erstmal blöd stellen und nur fragen? Misty