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ungangsregelung... ist übernachtung beim vater pflicht?

ungangsregelung... ist übernachtung beim vater pflicht?

Mitglied inaktiv

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wie ist das bei getrennten Eltern und der umgangsregelung? ist das pflicht, dass die kinder beim vater übernachten wenn er sie übers Wochenende nimmt? und wie ist das mit den ferien? muss er sie auch über ferien nehmen oder nicht? kann überhaupt ein vater den umgang ablehnen? wenn ja was macht man da? lg


Pamo

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Der Umgang erfolgt als Ergebnis einer Einigung zwischen den Eltern oder wird gerichtlich festgelegt. Übernachtungen können, müssen aber nicht sein, ebenso die Ferien. Per Gesetz hat das Kind ein Umgangsrecht mit dem Vater, wenn der Vater nicht will dann kannst du im Namen des Kindes klagen oder die Tatsache akzeptieren. Sieh es mal so: Wenn ein Elternteil sein eigenes leibliches Kind nicht mehr sehen will - wie schade ist es um so einen Menschen?


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Antwort auf Beitrag von Pamo

es ist schade um beide. vor allem wenn das kind am papa hängt. er will nichts für sein kind tun, nichts sehen, nichts unternehmen... aber seine rechte will er voll ausleben. das ist ein machtspiel von ihm. so nach dem motto, heute habe ich lust, mein kind zu sehen, dann darf ich das. und dann ist halbes jahr ruhe, weil ich nicht will. und dann wieder mal melden, wenn er bock hat. aber wenn es um die rechte geht, will er alles mitbestimmen... auch wenn er nichts über das kind weiß. bei seiner strategie muss er das nicht, denn sobald ich ja sage, sagt er nein. wenn ich grün sage, sagt er rot... sage ich rot, dann meint er doch grün... traurig sowas


mf4

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Soll der Vater das Kind Samstags morgens holen, abends bringen... wieder heim und am Sonntag das gleiche? Das wird sicher toll, wenn er nicht grad 3 Straßen weiter wohnt. Wenn er das nur so kann/möchte dann ist das sein Ding. Zu Übernachtungen zwingen kann man den Vater nicht. Er muss das Kind gar nicht nehmen, er hat das Recht, nicht die Pflicht... machen kann man genau... Nichts!


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Antwort auf Beitrag von mf4

das ist nicht richtig. er hat das recht und auch die pflicht. ich könnte ihn sehr wohl zwingen. aber auf gericht habe ich keine lust.


shinead

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>>er hat das recht und auch die pflicht. Ja, das hat er. Aber kein Gericht der Welt wird ihn zum Umgang zwingen, daher kannst Du Dir diesen Kampf auch sparen, wenn Du Lust auf Gericht hast. Lass über das Jugendamt den Umgang regeln. Macht er da nicht mit, weiß das JA gleich, wie er tickt, macht er es doch, dann kannst Du ihn bei spontanen Umgangswünschen auf diese Zeiten verweisen. Es gibt relativ wenig, bei dem der Vater mit gemeinsamen Sorgerecht tatsächlich mitsprechen muss. Involviere nur ihn nur in diesen Fällen. Geht er da auf Konfrontationskurs, wende Dich an das Jugendamt zur Vermittlung bzw Klage auf Ersatz der Unterschrift durch einen Richter. Raus aus der "ich ärgere mich total, weise ihn aber um des Friedens Willen nicht in die Schranken" Haltung. Zeige ihm die Stirn!


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von shinead

Und wenn er so wenig Interesse hat, dann kannst doch entspannt leben. Wo muss er denn Deiner Meinung nach überall mitentscheiden ?


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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

entspannt leben kann ich nur, wenn er weder an den pflichten noch an den rechten interesse zeigt. es gab schon oft genug ärger weil er auf sein recht bestehen wollte.


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Antwort auf Beitrag von shinead

jugenamt sagte mir, dass man ihn sehr wohl zwingen kann durch gericht. es gibt mittel und wege. macht er nicht mit, wird er bestraft. die strafen werden dann immer heftiger, bis zur haft. ich möchte diesen weg jedoch nicht gehen, will es mit "normalen" mitteln versuchen. so gut es geht. den kindern zuliebe. kostet aber oft nerven.