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Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

Kalle05

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Ein paar von den Älteren werden mich noch kennen. Kurz die Situation. Die Mutter meiner Tochter ist vor 8 Jahren gestorben. Seit 4 Jahren bin ich in einer neuen Beziehung und seit 2 Jahren verheiratet. Meine jetzige Frau hat Cristina noch nicht adoptiert, hat aber von mir eine schriftliche Vollmacht wegen der Erziehungsberechtigung von mir. Die Oma hat von mir bisher ein Besuchsrecht von mir, in Absprache mit dem Betreuungsamt in der Schweiz, eingeräumt bekommen. Diese sah so aus, dass wir ihr 2 Termine im Monat vorgesagt haben, wobei sie eine davon aussuchen durfte. Jetzt ist diese Frau aber mehrheitlich nicht in Deutschland, sondern in Mexiko. (wir wohnen seit kurzem wieder in Deutschland). Desweiteren wissen wir, dass sie uns schon in der Schweiz bei der KESB angezeigt hat und vermutlich jetzt auch in Deutschland beim Jugendamt. Ausserdem hat meine Tochter meiner Mutter erzählt, dass diese Frau ihr erzählt wie böse die Schwiegermutter sei. Ja wir haben Probleme mit unserer Tochter, deswegen ist sie in Abklärung bei einer Jugendpsychologin. Ja sie ist schwierig. Meine Frau, die von meiner Tochter (ganz ohne Zwang, es war ihre Entscheidung) Mama nett, liebt sie, ich liebe sie über alles. Aber um meine Tochter und unsere Familie zu schützen, will/muss ich dieses Besuchsrecht kappen. Habe ich Chancen? Was muss ich tun.


susafi

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Antwort auf Beitrag von Kalle05

Hallo Kalle... schön dich zu lesen... Wenn die Frau doch sowieso in Mexiko ist, hat sich der Besuch doch eh erledigt oder kommt sie einmal im Monat deswegen nach Deutschland geflogen? Ansonsten würde ich sie erstmal auflaufen lassen. Da ihr nun in Deutschland wohnt, ist doch die Schweiz eh nicht mehr zuständig oder? Also müsste die Frau erstmal deutsche Gerichte bzw. das Jugendamt beschäftigen um ein Besuchsrecht zu erwirken. Man wird dich sicherlich anschreiben und dann kannst du dich ja dazu äußern?


Pamo

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In welchem Land wurde das Besuchsrecht geregelt? Ging das Besuchsrecht so weit, dass der Grossmutter ein Vetorecht hinsichtlich eures Umzugs zustand? Falls nicht, wuerde ich gar nichts tun bis sie anfragt. Dann mitteilen dass sich die Umstaende geaendert haben und es bis auf weiteres nicht mehr geht.


Limayaya

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hmmm, wie alt ist eigentlich mittlerweile deine Tochter? Es ist ja etwas anderes, ob ich einer 8-jährigen erklären muss, warum sie zur Oma "muss" oder nicht "darf", oder ob ich da eine 14-jährige habe, die ja doch eher schon selbst entscheiden kann, ob sie einen Kontakt aufrecht halten will oder nicht...


Kalle05

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Cristina ist 9


Kalle05

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Antwort auf Beitrag von Kalle05

Gesetzlich haben die Grosseltern Umgangsrecht. Sie müssen aber nachweisen, dass die Enkelin sie benötigt. Für mich heisst das: Wie will sie das Aufrechterhalten, wenn sie die meiste Zeit nicht da ist. Ausserdem die Mutter meiner Frau hat Cristina schon als ihr Enkelkind angenommen und behandelt sie auch so und meine Mutter ist auch noch da. Ergo werd ich den Kontakt endgültig beenden. Soll sie doch klagen.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Kalle05

Ich kann mich auch noch an Dich und eure Geschichte erinnern. Ich finde Deine Reaktion schon sehr hart. Die Frau hat ihre Tochter verloren und jetzt soll sie als Großmutter quasi auch noch durch Deine Mutter und die neue Großmutter "ersetzt" werden. Für mich würde es bei eurer Konstellation eine moralische "Verpflichtung" geben den Kontakt zur mütterlichen Familie zu halten.


Kalle05

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Ich war immer derjenige, der diesen Kontakt versuchte aufrecht zu erhalten. Sie redet meiner Tochter ein, dass die Stiefmutter böse ist. Wir wissen nie, wann sie in Deutschland ist, wir schicken ihr Emails mit den 2 Tagen, kriegen keine Rückantwort und dann stellt sich heraus, sie ist gar nicht in Deutschland. Oder wir kriegen die Antwort 2-3 Tagen vor den ersten Termin, damit wir ja das WE nicht verplanen können. Sie hat uns in der Schweiz bei der Kinder- und Erwachsenen Schutzbehörde angezeigt, einer Behörde die in der Schweiz gerade in der Diskussion ist, dass sie Kinder sehr schnell aus den Familien rausnehmen. Sie hat uns jetzt beim Jugendamt in Deutschland angezeigt (Leider kann ich das nicht beweisen, aber es kann nur sie gewesen sein). Wenn Cristina von ihr kommt, ist sie sehr verstört. Ausserdem war es der Wunsch von Cristinas Mutter selber, dass Cristina nie alleine mit der Oma sein solle. Leider habe ich aus Rücksicht und andere Gründe, dies bisher nicht befolgt, nur jetzt ist schluss, sie zerstört unsere Familie.


Kalle05

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Ich war immer derjenige, der diesen Kontakt versuchte aufrecht zu erhalten. Sie redet meiner Tochter ein, dass die Stiefmutter böse ist. Wir wissen nie, wann sie in Deutschland ist, wir schicken ihr Emails mit den 2 Tagen, kriegen keine Rückantwort und dann stellt sich heraus, sie ist gar nicht in Deutschland. Oder wir kriegen die Antwort 2-3 Tagen vor den ersten Termin, damit wir ja das WE nicht verplanen können. Sie hat uns in der Schweiz bei der Kinder- und Erwachsenen Schutzbehörde angezeigt, einer Behörde die in der Schweiz gerade in der Diskussion ist, dass sie Kinder sehr schnell aus den Familien rausnehmen. Sie hat uns jetzt beim Jugendamt in Deutschland angezeigt (Leider kann ich das nicht beweisen, aber es kann nur sie gewesen sein). Wenn Cristina von ihr kommt, ist sie sehr verstört. Ausserdem war es der Wunsch von Cristinas Mutter selber, dass Cristina nie alleine mit der Oma sein solle. Leider habe ich aus Rücksicht und andere Gründe, dies bisher nicht befolgt, nur jetzt ist schluss, sie zerstört unsere Familie.


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von Kalle05

Wenn ihr jetzt in Deutschland wohnt, können Schweizer Behörden ja zum Glück nicht mehr eingreifen. So wie du schreibst, tut deiner Tochter der Umgang nicht gut. Daher würde ich ihn auch abbrechen. Sie kann ja mit ihr telefonieren, wenn sie möchte. Ansonsten muß sie erstmal beweisen, daß sie eurer Familie nicht schaden will. Deine Tochter hat es schwer genug, daß sie den Verlust ihrer Mutter verkraften mußte. Wenn sie nun in deiner neuen Frau jemanden gefunden hat, der diese Rolle zumindest so gut es geht, übernehmen kann, dann ist es schlimm, wenn ihr das schlecht geredet wird. Nachher bekommt deine Tochter noch ein schlechtes Gewissen, daß sie sich mit ihrer Stiefmutter wohlfühlt. Das Jugendamt wird sich ja von euch ein Bild machen und auch mit euch über die gesamten Familienverhältnisse reden. Sprich doch mit ihnen ruhig über das problematische Verhältnis zur Oma und wie durcheinander das deine Tochter bringt. Noch legst du die Spielregeln fest, wer wie viel Umgang mit deiner Tochter hat. Zwang besteht erst, wenn ein Umgangsrecht erfolgreich bei einem deutschen Gericht eingeklagt wurde.