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UHV bis zum 18. Lebensjahr - das wäre ja was

UHV bis zum 18. Lebensjahr - das wäre ja was

Holzkohle

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nachzulesen hier, alles noch in Planung und im Entwurf, ich würde es wirklich jedem wünschen. http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_79129390/mehr-unterhaltsvorschuss-und-kinderzuschlag-ab-januar-2017.html Frage nur: Gilt das auch für Kinder verstorbener Unterhaltspflichtiger?


Hannah79

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Das wäre super, stimmt! Ohne es zu wissen würde ich vermuten, dass es für verstorbene KV nicht gilt. Denn UVG ist ja ein "Vorschuss" auf den eigentlichen Unterhalt, beim KV häuft sich dadurch - theoretisch - eine Schuld an. Ein Verstorbener wird aber definitiv keinen Unterhalt mehr zahlen, für den der Staat in "Vorlage" treten würde. Wenn man ein Samenspenderkind hat bekommt man ja z. B. auch kein UVG. Halbwaisenkinder bekommen an Unterhalt dafür die Halbwaisenrente. So insgesamt meine Einschätzung. Trotzdem gut. Hannah


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Einen Toten bevorschussen stelle ich mir schwierig vor. Und ich finde diese Idee der Ausdehnung des UHV gar nicht gut. Dieser ist dafur da, dass der Unterhaltspflichtige innerhalb von 6 Jahren mal zur Zahlung und zum Gelderwerb bewegt werden kann. Das Geld, das es den Staat kostet, 18 Jahre die Pflicht des Vaters zu ersetzen, sehe ich sinnbringender in der Strafverfolgung und in Beugehaft investiert.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Pamo

>>Das Geld, das es den Staat kostet, 18 Jahre die Pflicht des Vaters zu ersetzen, sehe ich sinnbringender in der Strafverfolgung und in Beugehaft investiert. Tatsächlich sollte das zusätzlich investiert werden. Und in Jugendämter, die ihre Tätigkeit nicht durch die Zahlung des UVGs als beendet ansehen.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von shinead

tja, leider trifft uns der Tod vom VAter meines Sohnes doppelt bitter. Er ist jetzt 13 und bekam logischerweise ab 12 keinen UHV mehr (den wir aber nur ein paar Monate bekommen haben), zusätzlich hat der KV aber auch noch Unterhaltsschulden hinterlassen - Halbwaisenrente bekommt mein Sohn aber auch nicht, da der KV selbständig war und in keinerlei Versicherungen eingezahlt hat. "Natürlich" wuppe ich alles mit meinem Gehalt und dem Kindergeld! *ironieoff* Manchmal wünschte ich mir halt auch ein klein wenig Unterstützung. Für zusätzliches H4 verdiene ich zu viel, es ist aber zu wenig, um ALLES zu decken, was hier anfällt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Dir wünsche ich einen fetten Lottogewinn und dass sich in Deutschland ein noch unbekanntes, dickes Sparbuch des KV findet. Falls dein Sohn väterlicherseits solvente Verwandtschaft hat, hoffe ich dass er zusätzlich noch eine Erbschaft daher bekommt. Und dann treffen wir uns am Strand im Schatten und schlürfen einen Fruchtcocktail zusammen.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke Pamo, aber ein Sparbuch gab oder gibt es nicht, wir mussten auch wegen hoher Verschuldung und anhängigen Gerichtsverfahren (u.a. mit mafiaähnlichen Menschen) die Erbschaft ausschlagen. Seine Gattin hat das auch getan. Klar, er hat eine noch lebende, sehr solvente Mutter. Rein rechtlich dürfte ich die sogar für den Unterhalt "ranziehen" - aber mag ich das??? Die möchte nicht mal Kontakt zu uns. Schriftwechsel gab es schon. Einmal kurz nach der Geburt von unserem Sohn, einmal kurz nach dem Tod des KV. Ich sehe da einfach ne Lücke... ich bin sicher nicht die Einzige, die es betrifft. Gut, der KV hat nie was für den Staat getan mit seiner Arbeit, hat sich in die eigene Tasche gewirtschaftet - warum soll also eben jener Staat für dessen Kind aufkommen? Verstehe ich rein logisch auch. Hilft mir aber nicht. Ich fange alles, was der Monat an Kosten bringt. Kommen aber so Sachen dazu wie jetzt z.B. die neuen Schulbücher, Abschlussfahrt alte Schule und gleich in der ersten Schulwoche Begrüßungsfahrt neue Schule, eine Monatskarte, ein Laptop in einiger Zukunft, der gekauft werden muss damit online gearbeitet werden kann (wir haben nicht mal WLAN! oder überhaupt n LAN ;) ) dazu - ist bei mir eben Schluss. Da geht nichts.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Man nimmt das Geld vom Kind, um den nichtzahlenden Vater zu verfolgen? Hm....


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich fürchte da dächte ich an das Wohl des KINDES und würde die Oma zur Kasse bitten (lassen), wenn das möglich ist. Warte nicht auf Erbschaften, bis dahin kann das Geld sonstwo sein. Dein Kind freut sich JETZT über ein bissel mehr Spielraum in Euren Finanzen


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Damit wäre aber nur Holzkohle geholfen und was ist mit den Müttern in vergleichbaren Situationen? Ich hoffe sehr, dass der Vorstoß von Frau Schwesig durchkommt. Und dann spricht ja auch nichts dagegen, wenn sich die Jugendämter sich das Geld bei den lebenden und arbeitsfähigen Vätern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zurück holen. M. E. sollte aber jedes Kind den Mindestunterhalt zunächst einfach erhalten und das Eintreiben beim Vater davon losgelöst sein.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

... würde ich sie zahlen lassen. Selbst dann, wenn das Geld direkt auf das Sparbuch des Kindes fließt, weil Du es eigentlich gar nicht brauchst.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wäre schön, wenn man das auch bekäme trotz Neuverheiratung ( in neuer Beziehung darf man leben, dann bekommt man trotzdem UVG, aber heiraten darf man denjenigen nicht, dann fällt UVG weg - als ob auf wundersame Art und Weise durch die Heirat ein Goldregen fiel... ). Wir haben hier 3 Kids ( 2 meine, 1 seins) die alle 3 von ihren anderen Elternteilen keinen Unterhalt bekommen - UVG bekommen wir auch nicht ( verheiratet, 2 Kinder zu alt für UVG ). Bleibt also nur Hartz4, da mein Mann nie wieder erwerbsfähig sein wird und deshalb Rente bekommt ( leider sehr niedrig) und ich mich um die Kids ( meine sind behindert, mein Stiefkind ist seelisch behindert und neigt zu extremen Kurzschlußhandlungen mit Folgen ) und meinen Mann ( Gehirnschaden mit Epilepsie durch früheren Unfall ) kümmer. Würden alle 3 hier lebende Kids regulären Unterhalt oder auch nur UVG bekommen, wären wir vom Hartz4 weg.


sibs1

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Hallo, da muss ich Dir Recht geben. Es wäre schön, wenn man das Geld auch nach der Hochzeit noch bekommen würde. LG Sibs


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von sibs1

Da stimme ch Dir auch zu. Heirat muss ja nicht gleich automatisch heißen, dass der KV aus der Pflicht genommen wird. Es ändert sich ja nicht der Status Vater-Kind. Lediglich Deiner. Das ist auch so eine Lücke. @Bookworm, ja da hast Du auch Recht. Auch wenn es das Recht meines Kindes ist, so möchte ich den Weg ungern gehen. Ich kann das einfach nicht. Das ist wohl auch viel ihrer Historie geschuldet, die mir in Bezug auf mein Kind egal sein sollte und müsste. Ich sag ja auch nicht: Hallo Staat, bitte zahlt. Es wäre nur schön, wenn grundsätzlich auch eine Sicherung für "solche" Fälle da wäre. Vater tot, keine Halbwaisenrente. Klar kann ich mir im nächsten Jahr über die Steuer was wiederholen. Aber was nützt mir das im laufenden Monat?


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Huhu, also wir hatten damals UHV bekommen und zwar die vollen 6 Jahre, obwohl der Erzeuger schon vor der Geburt unter die Erde gekommen ist. Und Halbwaisenrente haben wir nie gesehen, weil der Erzeuger nur 4 Jahre und 9 Monate gearbeitet hat.... In diesem Land gehört so einiges was Kindern betrifft verbessert.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Oder noch nicht ?


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja, die war anerkannt. Hätte ich aber auch beziehen können, wäre diese nicht anerkannt worden.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

"Wissen Sie, ich sitze hier schon so viele Jahre und bearbeite Unterhaltsvorschussangelegenheiten. In all den Jahren gab es immer mal wieder Ideen den Vorschuss zu erhöhen oder zu verlängern. Diese Ideen kommen immer kurz vor den Wahlen. Ich glaube nicht, dass ich bis zum Renteneintritt so eine Änderung noch erleben werde." sinngemäß und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht daran Und UHV ist ein Witz. Bedarf zu kürzen auf Alter/bzw. Monate, Heirat und dann natürlich von dem Minibetrag KG-Anteil auch noch abziehen.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von 32+4

...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

meine freundin bekommt auch unterhaltsvorschuss für ihr kind des verstorbenen vaters. ansonsten halte ich es aber mit 32+2, unhaltbare wahlversprechen.