Diddl06
Ich hoffe, das weiß jemand: bis jetzt wurden die Kiga Kosten anteilig übernommen! Wird sich das ändern, wenn ich angeben muss, wer in meinem Haushalt mitlebt und mein Freund derweil mit mir zusammen zieht? Da er nicht schlecht verdient., denke ich, wird das dann weg fallen, oder? Muss nämlich jetzt den neuen Antrag stellen und würde es gleich lassen, wenn es so wäre. Wäre ja blödsinnig!
Liebe diddle06, beim Kiga-Beitrag wird sein Einkommen nicht mit berücksichtigt, denn er ist deinem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Upps, es sei denn, dein Freund ist auch der leibliche Vater des Kindes. Liebe Grüße, bcMsms
Danke Dir :-) Nein, ist er nicht! Hmm, das wäre ja wie ein Geschenk.... aber danke erst mal für die Info!!
und bei mir hieß es damals, dass mein Freund und ich als Bedarfsgemeinschaft gelten, in dem Moment, wo wir zusammen ziehen. Ich musste auch auf so einem Wisch ganz klar ausfüllen, ob noch jemand bei mir wohnt oder nicht, da davon auszugehen ist, dass derjenige sich dann auch an laufenden Kosten beteiligt... LG Sue
Ich denke, es kommt auch darauf an, wie die KiGa-Gebühren von eurer Gemeinde geregelt sind. Frag' lieber zur Sicherheit nach. Ich gelte in meiner Stadt z.B. immer noch als alleinerziehend, obwohl ich geheiratet habe (nicht den KV). Daher habe ich bei der Betreuung Vorrechte. Andere Städte regeln das gem. Lohnsteuerkarte. Wer Anrecht auf die Klasse zwei hat, bekommt Zuschüsse, wer in einer Partnerschaft lebt (egal ob mit KV oder einem anderen Mann) nicht. Ist m.E. so allgemein nicht zu beantworten.
es kommt auf die Satzung an und die ist Überall anders .
Wo ich vorher wohnte war es so immer nur meins Zählte als AE auch wenn ich wieder geheiratet hätte .
Hier wo ich jetzt wohne ist es so
Lebensgemeinschaften werden als eine
Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben.
Bei der Höhe der Gebühren wird das Einkommen beider Lebenspartner zugrunde gelegt.
Das Einkommen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils wird mitberücksichtigt, sofern dieser in häuslicher
Gemeinschaft mit dem Kinde lebt. Als häusliche Gemeinschaft im Sinne dieser Satzung gilt der Ort, an dem sich der Betreffende überwiegend aufhält, ohne dass es auf eine melderechtliche Registrierung
ankommt.
Wäre hier auch so der Hort jetzt kostet mich für beide Kinder für 4 Stunden Täglich 32 € im Monat und würde sich beim zusammen ziehen auf 364 €
erhöhen .
Haben wir gerade hinter uns und kommt auf die Sozialstaffel des jeweiligen Ortes / Stadt an. In der großen Stadt wo wir vorher wohnten, spielte mein Mann als nicht leiblicher Vater gar keine Rolle. Nach der Hochzeit wurde mir als Einkommen der fiktive Trennungsunterhalt dazugerechnet, den ich im Falle einer Scheidung gelten machen könnte. War immernoch befreit, bis auf Essen. Nach unserem Umzug in eine Kreisstadt gab es eine andere Sozialstaffelung und sein gesamtes Einkommen zählte, da wir ja eiine Gemeinschaft sind. Von 0 € vorher waren es dann auf einmal knapp 170€ !!!, die wir nun zu zahlen haben für einen Halbtagsplatz. Ob leiblich oder nicht interessiert hier keinen. Wohnt mit dem Kind zusammen, kann auch für es aufkommen.
Am jetzigen Wohnort ist es so, dass es total egal ist, welches Einkommen und wieviele Personen im Haushalt leben. Wenn du nicht genug Geld hast, musst du mit dem Minimum an Betreuung auskommen. (= 3 Stunden...) Ich ziehe das Geld von überall, allen meinen verfügbaren Stellen, zusammen und "gönne" mir eine richtige Halbtagsbetreuung. Ist noch teuer genug. An meinem früheren Wohnort wurden Haushaltsgröße und -einkommen berücksichtigt. LG!
Die nette Dame sagte mir, ich soll meinen Lebensgefährten angeben, damit sie wüssten, wer im Haushalt wohnt! Sein Einkommen darf (hier zumindest) nicht mit eingerechnet werden. :-)
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