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Trennung. Hilfe für Freundin

Trennung. Hilfe für Freundin

Anni84

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Hallo ihr Lieben, meine Freundin möchte sich trennen. Leider kann ich ihr keine guten Tips geben, deswegen hoffe ich auf eure Hilfe bei dem was auf sie zukommt, um sie zu unterstützen. Sie haben beide ein gemeisames Kind ( 1 1/2 ) nicht verheiratet in ihrem Haus lebend er steht nicht im Grundbuch beide einen Kredit der für Hausumbau benötigt wurde Frage? steht ihr Hilfe vom Gericht zu? bzw. so eine Art kostenlose Beratung? wenn sie sich trennen, sind dann beide für Kredit verantwortlich? Er hat ja mit am Haus gearbeitet, steht ihm da etwas zu? Unterhaltserklärung ist schon fertig. Sie kümmert sich jetzt um Unterstützung finanzieller Seite vom Amt. Vielen Dank im Vorraus!!! Lg Anni


shinead

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Antwort auf Beitrag von Anni84

Bei der Konstellation bekomme ich doch gleich Mitleid mit dem Vater. Auf dem Kredit wird er sitzen bleiben. Grundsätzlich ist er für den Kredit genauso verantwortlich wie sie. Allerdings hat sie mehr zu verlieren als er, wenn er die Zahlungen einstellt. Ihn kostet es einen Schufa Eintrag, sie ggf. das Haus. Da es keinen Zugewinnausgleich bei nicht verheirateten Paaren gibt, war die Arbeit am Haus für ihn umsonst. Er kann da keine Ansprüche stellen. Kostenlose Trennungsberatung gibt es bei der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und ProFamilia. Wenn Sie Unterstützung vom Amt braucht, wie will sie das Haus dann halten (s.o.)?


mf4

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Antwort auf Beitrag von shinead

Zusammen zur Bank gehen würde ich sagen... wenn sie den Kredit allein bedienen kann (und die Bank da auch mitspielt) kann sie im Haus bleiben. Er wird sicher nicht so nett sein, den Kredit mit abzahlen und selbst ausziehen. Seine Arbeitskraft bekommt er nicht bezahlt, kann er sich in die Haare schmieren.


SimplySingle

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Antwort auf Beitrag von Anni84

Fair wäre, wenn Sie ihn aus dem Kredit rauslässt, bzw. dies dem Unterhalt angerechnet werden würde. Da kenn ich mich aber rechtlich leider nicht aus. Nachdem das Kind schon 1,5 ist kann sie ja TZ arbeiten gehen und kann je nach Einkommen Wohngeld, gilt ja auch bei Eigenheim, beantragen.