Nichtneu1
Ich habe mal eine Frage, was Testamente betrifft. Sohn hat keinen Unterhalt des Erzeugers erhalten, mittlerweile volljährig und gut verdienend. WAS wäre, wenn ihm etwas passiert? Single ohne Kinder. Gesetzliche Erben wären die Eltern je zur Hälfte? Ober kann dieser Erbteil aufgrund nicht erfolgter Unterhaltszahlungen angefochten werden? Überlege, ihn zu bitten, ein Testament aufzusetzen.
Ohne Kinder erben die Eltern. Der Vater hat, selbst, wenn er testamentarisch enterbt würde, Anspruch auf den Pflichtteil. Ich glaube nicht, dass der Vater aufgrund nicht erfolgter Unterhaltzahlungen erbunwürdig wird. Das sind solche Geschichten, wie den Erblasser zu töten. Dein Sohn könnte in einem handschriftlichen Testament den Vater ausdrücklich enterben. Dann bliebe ihm der Pflichtteil. Sobald Kinder da sind, fiele der weg.
wir hatten ein ähnliches Thema hier schon mal vor Jahren. Soweit ich mich erinnere ist es durchaus möglich, den Vater zu "enterben" in Form eines Testaments. Dazu muss ihm aber nachgewiesen werden, dass er mit purer Absicht, Bösem im Sinn usw. den Unterhalt derzeit/damals nie gezahlt und sich auch sonst nicht gekümmert hat. Dass er z.B. seinen Job gekündigt hat, nur, um "arm" dazustehen... Am Besten hilft Euch da echt ein Notar bzw. RA weiter.
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