Elternforum Alleinerziehend, na und?

Steuerklasse 2

Steuerklasse 2

Sabri

Beitrag melden

Vor einiger Zeit hatte ich hier gefragt, wie man an die Steuerklasse 2 kommt, wenn sie plötzlich weg ist. Ich habe sie zurück. Aber nur bis Mitte 2021. Dann muss ich sie wieder neu beantragen. Da sich die Steuerklasse 2 ja nun erstmalig wirklich etwas lohnt, frage ich mich, wie lange man sie behalten wird. Ich gehe mal davon aus, dass man mi destens ein Kind unter 18 haben muss und das Kind muss Kindergeld bekommen. Was ist, wenn das Kind 19 wird und noch Kindergeld bekommt, ist dann die Steuerklasse 2 weg? Das dauert bei mir zwar noch (Kind ist erst 14), es wird voraussichtlich mit 17 Abi machen und dann wahrscheinlich studieren, also weiter Kindergeld bekommen. Wenn es dann schon mit 17 auszieht, wohnt hier ja kein Kind mehr bekomme ich dann trotzdem noch die Steuerklasse 2?


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Du hast die Steuerklasse 2 so lange, wie ALLE Personen, die bei Dir gemeldet sind (außer Dir natürlich) Kindergeld bekommen. Maximal also, bis das jüngste Kind 25 wird. Sobald nur eine Person bei Dir wohnt, die über 18 ist und kein Kindergeld bekommt, ist die 2 weg. Auch wenn noch 10 jüngere Kinder mit Kindergeld bei Dir wohnen. Das haben Dir doch schon mehrere, mehrfach erklärt.....


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Sorry, wenn ich gerade etwas hart war... Die Steuerklasse 2 hat mit dem Alter der Personen / Kinder nur wenig zu tun. Entscheidend ist der Kindergeldbezug.


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Ach ja, wenn bei Dir niemand mehr mit Kindergeldbezug wohnt und Du geschieden bist, wechselst Du in die Steterklasse 1. Muss bei Studium von Kind 2 dann beachtet werden, wenn Kind 1 ausgezogen ist. Schön den Erstwohnsitz bei Mama behalten....


Sabri

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Danke! Ich weiß, ich frag hier immer dasselbe. Ich kann mir diesen Steuerkram nicht gut merken. Also, wenn Kind 2 auszieht und studiert, dann soll er seinen Erstwohnsitz hier behalten, bis 25 studieren und ich bekomme Steuerklasse 2? Das sind ja dann noch 11 Jahre!


Sabri

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Das geht aber nur, wenn Kind 1 hier nicht wieder einzieht, wenn sie kein Kindergeld mehr bekommt?


Sabri

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Als Alleinerziehende muss man ja meistens alles können. Ich kann eine Küche aufbauen und Fußboden verlegen, ich kann mein Kind beschulen, Geld verdienen und den Haushalt wuppen, einen PC ans laufen bringen und ein Fahrrad reparieren, aber bei Steuerfragen bin überfordert.


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Genau. NIEMAND über 18 OHNE Kindergeld darf bei Dir wohnen. MINDESTENS 1 Person MIT Kindergeld muss bei Dir wohnen. Dann hast Du die Steuerklasse 2. Eigentlich nicht kompliziert. Alles hängt am Kindergeld, das normalerweise maximal bis 25 Jahre gezahlt wird. Mein Kind 1 wird definitiv am Studienende hier abgemeldet, damit ich schön die Steuerklasse 2 behalten kann. Kind 1 wohnt dann aber auch nicht mehr hier, sondern wahrscheinlich 500 km entfernt.


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Ich scheitere dafür am Küchenaufbau und Fußboden verlegen. Fahrrad reparieren kann ich auch nicht. Geld, Haushalt, Versicherungen, Kinderaufzucht und Steuern habe ich dafür ganz gut hinbekommen bislang. Ich bin ja Bundesfinanzbeamtin, da sind mir Steuern nicht ganz fremd. Einkommensteuer ist natürlich ganz anders, aber wenn man sich so grundsätzlichnetwas auskennt....


Sabri

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Danke! Das ist schlau. So werde ich es dann auch machen (hoffentlich vergesse ich es nicht wieder).


KKM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

Dann fragst Du mich halt wieder.... Oder druck Dir meinen Merksatz oben aus und klebe ihn Dir in den Kalender - jedes Jahr neu Ich weiß nicht genau, gefühlt habe ich Dir das schon 5mal erklärt....


Sabri

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Ich weiß. Bei dem Versicherungs- und Finanzkram sehe ich genauso alt aus. Ich habe in meinem Gehirn keine Stelle dafür, die sich das merken kann. Schade, dass du nicht um die Ecke wohnst. Ich könnte Möbel aufbauen...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sabri

was ich nicht verstehe ist: das macht doch nicht sooo wahnsinnig viel aus in der 2??? oder ist das bei beamten anders?


KKM

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, ist auch bei Beamten nicht anders. Beamte sind genauso einkommensteuerpflichtig wie Angestellte auch. Interessant ist der Corona-Freibetrag, den es seit 2020 gibt. Da Sabri vermutlich in der Gegend des Spitzensteuersatzes unterwegs ist, ist der Freibetrag dann sehr nett. Er wirkt sich stärker als bei Geringverdienern aus. Es muss auf den Freibetrag eben keine Steuern gezahlt werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Das habe ich nicht bedacht und auch nicht berechnet, da hast du sicherlich recht. Als ich wechselte, 2018 glaub ich, war die 2 nicht so irre rentabel. Mein kleines schnurpsi ist aber noch eine weile bei mir und alles bleibt so lange gut.


KKM

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich finde den Corona-Freistellungsbetrag in der Steuerklasse 2 übrigens sehr gelungen. Er entlastet die berufstätigen Alleinerziehenden. Das dürften die sein, die es in der Krise oft doppelt gestraft hat. Alleine mit Job und Kinderbetreuung. Finde ich gelungener als die Ausschüttung über das Kindergeld.