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SR Streit wer zahlt die kosten?

SR Streit wer zahlt die kosten?

Savanna2

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Hallo, Frage steht ja oben. Wer zahlt die kosten , der "Verlierer"? lg


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Also imho zahlt jeder seinen Anwalt und die Gerichtskosten ??? der Kläger?


Thaga

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

was heißt eigentlich imho?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Thaga

in my humble opinion - meiner bescheidenen Meinung nach oder in my honest opinion - meiner ehrlichen Meinung nach


Savanna2

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Heißt: Mutter klagt SR und ABr ein bekommt ABR oder gar beides und jeder trägt trotzdem eigene kosten?


Mack4

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Ja, ich denke so ist es. Bei uns wurde das SR zwar gleich bei der Scheidung geklärt aber jeder hatte seine Kosten zu tragen. LG S.


angry.me

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Antwort auf Beitrag von Mack4

Jeder zahlt seinen Anwalt und der der "verliert" zahlt die Gerichtskosten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Theoretisch ist es so: § 81 Grundsatz der Kostenpflicht (1)Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen... (2)Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn 1. der Beteiligte durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat; 2. der Antrag des Beteiligten von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte und der Beteiligte dies erkennen musste; 3. der Beteiligte zu einer wesentlichen Tatsache schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat; 4. der Beteiligte durch schuldhaftes Verletzen seiner Mitwirkungspflichten das Verfahren erheblich verzögert hat; 5. der Beteiligte einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einer Beratung nach § 156 Abs. 1 Satz 4 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat. (3)Einem minderjährigen Beteiligten können Kosten in Verfahren, die seine Person betreffen, nicht auferlegt werden. ... § 83 Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme (1)Wird das Verfahren durch Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, fallen die Gerichtskosten jedem Teil zu gleichen Teilen zur Last.Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst. (2)Ist das Verfahren auf sonstige Weise erledigt oder wird der Antrag zurückgenommen, gilt § 81 entsprechend. Das bedeutet: das Gericht entscheidet nach seinem Ermessen, welche Kosenverteilung es als angemessen ansieht. Dies wird in der Praxis häufig so sein, wie von den anderen ausgeführt. Muss aber nicht.