plymouth
Hallo, ich nochmal... Wie geht es weiter - bzw wie könnte es weiter gehen - wenn ich dem gemeinsamen Sorgerecht widerspreche? der vater hat zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung das GSR beantragt, dem möchte ich nicht zustimmen, aus verschiedenen Gründen. Gruss!
http://www.anwalt.de/rechtstipps/mehr-rechte-fuer-ledige-vaeter-gemeinsames-sorgerecht-bei-unverheirateten-eltern-gesetzesaenderung_038069.html
Du bekommst vom Standesamt eine Benachrichtigung, dass er die Vaterschaft anerkannt hat. Dann hast du 2 Jahre Zeit dem zu widersprechen. Läßt Du die Frist verstreichen, gilt er als Vater. Du kannst dem auch widersprechen, aber dann ist es möglich, dass er vor Gericht geht, Vaterschaftstest, usw.... Gegen das GSR kannst Du wenig machen. Es muss schon triftige Grüde geben. An Deiner Stelle würde ich jetzt aber sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Und auch wenn er das GSR hat, kan er nicht eine 50/50 Regelung bei so einem kleinen Kind durchsetzten....
Auch wenn der Eurp. Gerichtshof die gemeinsame Elterliche Sorge forciert, kann es trotzdem im einzelnen Gründe geben warum es individuell NICHT angezeigt ist. Du wiedersprichst einfach (dazu sollte etwas in dem Schreiben stehen), und wenn er das nicht hinnimmt, wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, im Rahmen derer beide Parteien darlegen warum gemeinsame elterliche Sorge angebracht ist oder nicht. Innerh. dieses Prozesses solltest Du dann aber auch das ABR verhandeln lassen. Gruss Désirée
inzwischen sind die Hürden, warum ein gemeinsames Sorgerecht NICHT eingeräumt wird, sehr hoch. Da du deine Gründe nicht darlegst, maße ich mir natürlich nicht an, jetzt hier ein Statement abzugeben, ob es Sinn macht oder nicht. Aber: es macht Sinn, mit einem guten Rechtsanwalt darüber zu sprechen, ob er einem Wiederspruch überhaupt Erfolgsaussichten einräumt. Solltest du nämlich keine trifftigen Gründe haben, könnte es sein, dass du sonst hinterher auch noch die Kosten für die Gerichtsverhandlung selbst tragen musst. (auch Zeit gewinnen kann übrigends m. E. ein Grund sein.... wenn du z. B. weißt, dass der KV nächstes Jahr ins Ausland versetzt wird ect.z. B. oder macht es u. U. auch Sinn, ein solches Verfahren einfach rauszuzögern, in der Hoffnung, er verliert vorher das Interesse...) Ansonsten würde ich dir raten, schon mal ein Konto zu eröffnen und einen Kinderausweis zu beantragen, ggf. Taufe und ähnliche Dinge zu bewegen, für die du sonst nachher je nach dem umständlich seiner Unterschrift hinterher rennen musst.
Wenn der KV den Antrag stellt, lass' bitte einen Rechtsanwalt den Widerspruch verfassen. Über das Amtsgericht sollte Dir ein Beratungsschein ausgestellt werden, mit dem Du für geringes Geld einen Rechtsanwalt beauftragen kannst. Verlass' Dich hier bitte NICHT auf das Jugendamt, sondern nimm es in die eigenen Hände!
Vielen Dank für Eure Tips und Hinweise! werde mich beraten lassen! Gruß!
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