Mitglied inaktiv
Ich habe dazu mal eine allgemeine Frage, als unverheiratetes Paar und ohne das man vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat, wird doch automatisch der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Richtig? Hat sich daran was geändert (seit letztem Jahr und der Diskussion bzgl. Väterrechte)?
Ohne Sorgerechtserklärung beim Jugendamt (nicht vor Gericht) ist bei unverheirateten das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Auch eine Vaterschaftsanerkennung ändert daran nichts. Sind bei ledigen Eltern zwei getrennte Schritte. Soll sich irgendwann ändern, aber das ist noch nicht durch.
Man hat es automatisch so lange ER nicht das halbe SR beantragt oder SIE es ihm überträgt. Meine beiden Kurzen sind aus einer Lebensgemeinschaft und ich hatte immer das ASR. Meine Großen sind aus einer Ehe, ich bekam das ASR zugesprochen bei der Scheidung. War vor 15 Jahren noch total easy.
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