Zuckerhuhn
Hallo zusammen, ich habe hier noch nie geschrieben (sonst eher Frühchen und Diätforum), aber heute habe ich eine dringende Frage für einen Freund und hoffe, ihr könnt mir helfen. Kurz zur Situation: Ehe gescheitert (aber noch nicht geschieden, es steht aber derzeit die Trennung an), Frau will weg mit Kindern. Kinder sind schulpflichtig. Darf die Frau einfach wegziehen und die Kinder in einer anderen Schule anmelden? Falls ihr mir helfen könnt, wäre ich auch froh, wenn ihr mir sagen könnt, in welchem Gesetz sowas steht. Danke und einen schönen 2.Advent! Zuckerhuhn
Da beide sorgeberechtigt sind, sind sowohl für die Ummeldung als auch für die Schulanmeldung beide Unterschriften erforderlich. Oft verzichten aber Meldestellen und Schulen auf die zweite Unterschrift und setzen das Einverständnis des Ehepartners voraus (was ja auch meistens stimmt, wenn man verheiratet ist). Dein Freund muß also schnell sein und sofort der Ummeldung bzw. der Schulanmeldung widersprechen. Ich an seiner Stelle würde mir gleich morgen einen Anwalt suchen - den braucht er für die Scheidung sowieso - der sich darum zeitnah kümmert. Es gibt kein explizites Gesetz in dem steht: "Eine Mutter darf ein Kind nicht alleine ummelden!" Das Ganze ergibt sich aus dem bestehenden gemeinsamen Sorgerecht und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.
Schulanmeldungen und Schulabmeldungen, sogar einen Schulwechsel habe ich in NRW bei 2 Kindern und insgesamt 4 Schulen OHNE Unterschrift des Vaters vorgenommen. Die Schulen wussten von der Scheidung. Um das zu verhindern, muss er schneller sein als sie!
Zum Wegziehen braucht sie das Einverständis des Partners,dass die Kinder bei ihr wohnen.Bei Schulwechsel fragt normalerweise niemand nach zwei Unterschriften oder Partnern.
Ich würde sagen er sollte aus der Hüfte kommen und es verhindern, bevor sie es tut. Dürfen darf sie nicht aber wenn sie einmal umgezogen und die Kinder neu eingeschult bin einfach hü und hott wird schlecht gehen und bedeutet für die Kinder auch nur Stress. Bei mir interessierten sich kein Meldeamt und x Kitas und Schulen nicht ein einziges Mal dafür, ob och das alleinige SR habe.
Stimmt schon, das Schulen und Meldeämter nicht nach der Unterschrift des anderen Elternteils fragen. Die Um- bzw. Anmeldung ist dann aber schwebend unwirksam. So schnell wie möglich zum Anwalt gehen und dann die Ehefrau schriftlich davon in Kenntnis setzen lassen, dass er weder einer Ummeldung, noch einem Schulwechsel zustimmt. Die Mutter darf ohne sein Einverständnis nicht mit den Kindern umziehen. Alleine natürlich schon, aber um die Kinder aus der ehelichen Wohnung raus zu nehmen, müssen beide einverstanden sein. Das Trennungsjahr kann auch in der ehelichen Wohnung durchgeführt werden.
Viele Grüße Zuckerhuhn
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