Efeu2011
Hallo ihr ich habe ein Problem. Ich möchte mit meiner Tochter zu meinem Lebensgefährten ziehen. In drei Monaten. Jetzt macht mein ex mann ärger er will das nicht. Auch in eine Schule würde meine Tochter kommen, jedoch nicht weit weg nur 3 km entfernt. Sie geht jetzt in die Vorklasse. Kann er mir da ein strick drehen und das alles verhindern? Würde mich über Antworten freuen.
Hast du das alleinige Sorgerecht? Wenn nicht, kann er zumindest bei der Schulwahl Ärger machen. Wenn der neue Wohnort nur 3km weit weg vom alten ist und seine Umgangsmöglichkeiten nicht einschränkt, kann er eigentlich nicht verhindern, dass du mit deiner Tochter zu deinem Partner ziehst. Aber die Schule könnte ein Problem werden. LG Jessi
Haben beide das Sorgerecht. Aber die neue Schule ist im ort sie muss ja dort Anschluss finden. Sie kann laufen muss net mim bus fahren und vorallem direkt in der Straße von der schule ist oma und Opa wo sie hin kann. Ich arbeite ja. Sie geht jetzt in die Vorklasse und ab sommer käme sowieso neue Klasse und Lehrerin
Das ist ja alles gut nachvollziehbar, dennoch hat der Vater bei der Schulwahl Mitspracherecht. Er muss die Schulanmeldung auch unterschreiben. Hat er Gründe weswegen er dagegen ist, dass du mit deiner Tochter zu deinem Partner ziehst? Wenn er deine Schulwahl nicht unterstützt würde ich das Jugendamt um Vermittlung bitten.
Ja er kennt ihn nicht er hat nie interesse gezeigt. Also letztes jahr bei der schulanmeldung musste er auch nicht unterschreiben. Habe das alleine gemacht schule meinte brauche ich nicht. Ja es wäre einfach logisch im ort in die schule zu gehen wo man wohnt. Wegen Anschluss. Meinste soll mich noch beim Jugendamt beraten lassen
es gibt nur einen Grund, der jetzt zählen könnte, wenn er gegen den Umzug und damit verbundener Einschulung an dem neuen Ort ist: Wenn sein Umgang massiv eingeschränkt wird. Das wird aber bei 3 km Entfernung nicht der Fall sein, es sei denn, ihr lebt ein dem Wechselmodell ähnliches Umgangssystem. Sprich: Kind ist mehrfach die Woche nach Schule/Vorschule beim Vater. Ansonsten: ich würde erst mal umziehen, DANN mit neuer Adresse die Anmeldung in der Schule machen. Wenn es Probleme gibt, wird die Anmeldung erst mal unter Vorbehalt sein, dann müsste der Vater ggf. klagen. Und schon sind wir an dem Punkt, wo ihm jeder Rechtsanwalt davon abrät. Einfach weil es normal ist, dass man an der Grundschule eingeschult wird, wo man auch wohnt.
Nein sie ist nur jedes zweite we bei ihrem Vater und in den Ferien. Sonst sieht sie ihn nicht weil von ihm nix kommt. Also denke ich hat er keine Gründe.
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