viersindwir
Ich bin nun seit 4 Jahren von meinem Ex getrennt. Wollte mich eigentlich nicht scheiden lassen, da er es wollte und ich nicht nach seiner Nase tanze. Nun macht er es nicht und ich überlege, doch nun endlich diesen Schlussstrich zu ziehen. Welche Unterlagen brauche ich? Bin Hartz IV Empfängerin. Und wie funktioniert das mit der Kostenübernahme??? Wir da auch der Umgang mit den Kinder geregelt?
Seit 4 Jahren... wie ist denn der Umgang in den 4 Jahren geregelt worden?
Gar nicht, so wie der Herr es wollte und konnte. Es sind 3 Kinder, 10, fast 9 und 6
Wenn das 4 Jahre für alle okay war würde ich es dabei belassen.
Wir sind nach fünfeinhalb Jahren auch nicht geschieden, weil wir einfach keine Notwendigkeit sehen..
Ja, Fru, so sah ich es bisher auch. Bin mir auch noch nicht sicher, ob ich es machen soll.
Du wirst einen Anwalt brauchen. Lass dich dort beraten. Der Umgang kann gleichzeitig geregelt werden, aber bedenke: je mehr du gerichtlich regeln lässt, desto teurer wird die Geschichte.
aber je nachdem wie lange man verheiratet ist war da doch irgendwas mit dem rentenausgleich oder sowas? Eine Freundin von mir muss ihrem Ex total viel von ihrer rente abdrücken (und sie ärgert sich schwarz dass sie sich nicht früher hat scheiden lassen)
... von meiner Anwältin sinngemäß folgende Info bekommen: Die Scheidung ist dann ein Nachteil, wenn der Ehemann arbeitet und Trennungsunterhalt zahlt bzw. Rentenansprüche erwirbt. Der Trennungsunterhalt läuft bis zur Rechtskraft einer Scheidung, der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist an andere Voraussetzungen geknüpft und „schlechter“ als der TrennungsU. In den Versorgungsausgleich fallen alle gesetzlichen und privaten Anrechte, die während der Ehezeit angespart wurden. Jeder muss jeweils die Hälfte der Ehezeitanteile jeder Versorgung an den anderen abgeben. Das Ende der Ehezeit richtet sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages. Die Jahre des Getrenntlebens fallen also auch in den VA. Kommt der Ehemann beruflich nicht mehr auf die Füße und erwirtschaftet keine weiteren Rentenanwartschaften (sondern die Ehefrau) und ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau existiert nur auf dem Papier (oder gar anders herum), ist die Scheidung sinnvoll. Vielleicht hilft Dir das? VG!
Ne, da bin ich für klare Verhältnisse. Ich habe zwar "drauf gezahlt", da meine! Anwältin auf nachehelichen Unterhalt verzichtete (es käme sowieso nichts), aber ich war froh, als die Scheidung endlich durch war. ICH bin für klare Verhältnisse und Versöhnung war absolut ausgeschlossen.
mein freund war verheiratet und er hat auf ALLES verzichtet, obwohl ihm einiges zugestanden hätte (Haus wurde ihnen von ihren eltern geschenkt zur hochzeit, er hat es ihr gelassen, er hat immer gearbeitet un dihr studium finanziert, kurz vor der scheidung fing er das studium an, sie hat da schon gut verdient, er hätte sich also von ihr finanzieren lassen können, hat aber drauf verzichtet) sie reden noch miteinander, aber eine beziehung war und ist absolut ausgeschlossen hach was bin ich froh dass ICH ihn jetzt habe :-D
hey Schnegge, ich hoffe, es geht Dir sonst gut... Ich verstehe die Gründe nicht ganz, warum Du Dich noch nicht hast scheiden lassen. Gern auch per PN.
Eine Scheidung beinhaltet für mich persönlich eine Menge Überlegungen, finanzielle gehören auch dazu. Aber das kann gern jeder für sich entscheiden,ich schrieb lediglich, ich habe mich informiert und so (wie oben beschrieben) lautete die Info - was die AP damit anfängt, ob es ihr persönlich weiterhilft, kann ich nicht beurteilen. Ich selber sehe das mit den "klaren Verhältnissen" nicht so eng. Es wird auch hier kein "zurück" geben und das IST allen Beteiligten klar wie Kloßbrühe. Da zuckt es mich nicht, ob ich auf dem Papier getrennt oder geschieden bin, wohingegen ich auf den Stressfaktor Scheidungsverfahren grad noch gut verzichten kann - wir haben andere/wichtigere Probleme. Die Scheidung an sich wird irgendwann mal eine Schlammschlacht, die ich den Kids (solange es geht) lieber erspare. Wozu auch? Für uns würde sich nichts ändern - auch nicht finanziell. Wo nix ist, kann auch nichts begeiert werden - soviel dazu ;-).
Finanziell ist nix zu holen, weder hier noch da. Ich habs bisher nicht gemacht, weil ER es wollte und wenn es das letzte ist, was ich ihm nicht geben wollte, seinen Willen.
Ich kann jeden verstehen, der "klare Verhältnisse" möchte und sich deshalb zeitnah scheiden lässt. Hier ist es allerdings so, dass man schon 4 Jahre getrennt lebt, ohne bisher den Drang nach einer Scheidung verspürt zu haben. Warum also jetzt? Prinzipiell ist es so, dass viersindwir von der aktuellen Situation profitiert. Warum sollte sie das also zwangsläufig ändern? Klar, wenn jetzt der Wunsch nach "klaren Verhältnissen" aufkommt. Aber sonst?
... das muss jeder für sich entscheiden. ICH bin vorerst nicht scharf drauf - ich hab auch ohne Scheidungsverfahren genug an der Backe. Ich werde aber zu vermeiden wissen, dass ich IHN irgendwann auch noch durchfüttern muss. Die mentalen, finanziellen und sonstigen Schäden sind bereits hoch genug - sollten wir tatsächlich jemals wieder rauskriechen aus dem Loch, DANN wird die Scheidung Thema für mich. Aus rein "moralischen" Gründen nicht - aber ja: Aus finanziellen. Wer das egoistisch finden möchte, kann es gern tun, zuckt mich nicht. Ich habe genug Federn gelassen und bin nicht die Wohlfahrt für abgestürzte, jammernde Größenwahnsinnige...^^ LG!
"Hinauszögern" ist es, wenn man Anträge verschleppt, ständig neue Anträge einbringt - das ist aktiv, und das finde ich auch albern. Aber wenn man passiv ist und einfach nichts tut, also auch keinen Scheidungsantrag stellt, finde ich das wirklich nicht verwerflich. Zumal der Antragsteller im Zweifel die höheren Kosten an der Backe hat. Wenn der Mann, der von einer Scheidung finanziell profitieren würde, keinen Scheidungsantrag stellt - warum soll es dann die Frau tun, die davon finanzielle Nachteile hat? Es bleibt ihm doch unbenommen, einen solchen Antrag zu stellen. Wenn ER passiv bleibt'- warum soll SIE dann aktiv werden? Ihm zuliebe? Nicht wirklich! Wobei ich den Grund "ich lasse mich nicht scheiden, WEIL er es will" dann auch wieder bescheuert finde. Da hat jemand noch nicht abgeschlossen.
hallo. zu deiner Frage der Kostenübernahme 1. Für den Anwalt gibt es beim Amtsgericht einen Antrag für einen Beratungskostenschein. Da kostet dich der Anwalt 10,00 Euro. 2. Für die Scheidung gibt es die Prozesskostenbeihilfe. Diese Anträge haben die Rechtsanwälte.
Ich werde es mir mal eure Antworten durch den Kopf gehen lassen.
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