Bubi83
Hallo, ich habe gerade von einer Bekannten gehört, die sich scheiden lässt, dass sie vor kurzem extra eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die Scheidungskosten einbezieht. Das hat mich ehrlich gesagt gewundert. Habt Ihr davon schon mal gehört? Und würden die von Euch, die Erfahrung mit Scheidung haben, so was abschließen?
ich habe das gefunden:
https://www.onverso.de/rechtsschutzversicherung/familienrecht/
Wartezeit bei der arag ein jahr….
ich denke mal, die lavieren sich dann doch irgendwie aus der Zahlungspflicht.
für mich (2x geschieden) ist das Thema eh rum, wenn ich nochmal heiraten würde, würde ich es in Erwägung ziehen, aber die nähmen mich eh nicht
Was ist denn genau damit abgedeckt? Die Kosten der Scheidung an sich richten sich nach dem Streitwert, also dem Einkommen/Vermögen. Das ist berechenbar und man könnte genau ausrechnen, ob sich die Versicherung lohnt oder nicht. Richtig ins Geld geht es bei Streitthemen wie Umgang, ABR und dem ganzen Kinder-Gedöns, weil da oft Gutachter, Verfahrensbeistände und ähnliches gezahlt werden müssen. Aber ich fürchte, daß sowas nicht abgedeckt ist. Falls ICH nochmal heiraten würde - was eher unwahrscheinlich ist - würde ich das Geld wohl eher in einen anständigen Ehevertrag investieren. Wenn der gut ist, spart man nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Hallo STT, ich bin ja auch total für Ehevertrag, aber: wie Du ja sagst, die Kinder sind gerne die "`Kostenfalle" in der Scheidung. Wie willst Du das denn im Ehevertrag regeln? Ich meine, Umgangszeiten und deren Veränderungen für sie kommenden 18 Jahre festlegen, ebenso wie weit wer wegziehen darf, etc.? Denn ich fürchte das kriegst Du auch in einem Ehevertrag nicht "Scheidungskostengünstig" hin... LG D
Richtig, aber da ist es dann schon egal, ob ich das über den Ehevertrag oder die Versicherung nicht absichern kann. Wobei man einiges durchaus regeln kann. In dem Ehevertrag, den mein Ex und ich verhandelt hatten, wurden immerhin die großen Brocken wie ABR und so festgelegt. Nur zur Unterschrift kam es dann nicht.
Ich kenne es nur so, dass Rechtsschutzversicherungen _in der Regel_ die Bereiche Privatrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht abdecken. Keine Ahnung, ob jede Versicherungsgesellschaft so anbietet, aber meine (inzwischen schon lange gekündigt) bot so ein Baukastenprinzip an, mit dem man maximal alle vier Bereiche abdecken, oder bestimmte Bereiche ausklammern konnte... Ich hatte irgendwann auch nachgefragt, ob die Beitreibung des Unterhalts irgendwie abgedeckt sei oder abgedeckt werden könnte und mein Versicherungsmakler sagte sinngemäß etwa, dass Familien-/Erbrecht eigentlich durch jeden Versicherer ausgeschlossen sei, weil das finanziell sonst für jeden Versicherer ein Fass ohne Boden wäre.
Danke für eure Antworten!
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