Mitglied inaktiv
Hallo, ein guter Freund von mir ist in einer verzwickten Situation: Er soll nach dem regulären ALG seit Februar ALGII bekommen und hat den Antrag erst verspätet (nach der Heizkostenabrechnung) stellen können. Nun wartet er seit 1,5 Monaten auf seinen Bescheid und auch auf das Geld. Sein Dispo bei der Bank wurde auf 0 gesetzt und er hat absolut kein Geld mehr! Die Miete ist seit einem Monat überfällig, nächsten Monat droht ihm also die Kündigung des Mietvertrags. Er wird von Freunden "durchgefüttert" und hat sich privat Geld geliehen. Paralel sucht er natürlich Arbeit. Wenn er allerdings nicht bald sein ALGII bekommt, wird er gezwungen sein schwarz zu arbeiten. Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit BAR einen Vorschuss zu bekommen, bis der endgültige Bescheid bearbeitet wird? Wenn ja, auf welchen Gesetzestext oder welcher Richtlinie kann er sich dann berufen? Laut seiner Sachbearbeiterin dauert nämlich die Bearbeitung des Vorschusses genau so lange wie die Bearbeitung des ALGII Antrages :-(. Liebe Grüße Doris
Hi Doris, im Prinzip hat die Kollegin recht, ein Vorschuß dauert solange wie die Antragsbearbeitung selbst. Was jetzt bei Deinem Freund im Einzelnen schief gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen. Fest steht, daß hoffnungslos zuwenig Personal für HartzIV "eingekauft", die hahnebüchene Organisation vom Arbeitsamt übernommen und - das allerschlimmste - Software, die nicht die Hälfte kann, was sie soll, installiert wurde. Das alles ist für beide Seiten am Schreibtisch mehr als unbefriedigend und birgt immensen sozialen Sprengstoff in sich. Dein Freund sollte morgen früh gleich losmarschieren zum sogenannten Front- und Back-Office und seine Lage schildern, insbesondere den drohenden Wohnungsverlust. Wahrscheinlich kann man ihm dort zunächst nicht helfen, weil entweder seine Akte noch nicht im verfahren eingegeben ist, aber auch, weil die Papierakte beim Sachbearbeiter liegt. Nur an den kommt er wahrscheinlich erst heran, wenn er am "Tresen" gewesen ist. Auf keinen Fall sollte er sich vertrösten lassen, sondern auf sofortige Bearbeitung und Scheckzahlung bestehen. Sollte eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft) für ihn zuständig sein, dann kann er den Scheck, wenn er ihn vor 11 Uhr bekommt, ab 14 Uhr in jedem Postamt einlösen ud damit seine größten Probleme vom Tisch räumen. Nur warten darf er nicht, er sollte nach 6 Wochen aktiv werden. :-) Alles Gute Ralph/Snoopy
ot
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