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Noch eine Frage zur Reise nach Österreich

Noch eine Frage zur Reise nach Österreich

Sandr@1974

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Hallo, ich habe noch eine Frage zu unserer Reise. Ich schrieb ja, dass ich mit den Kindern nach Österreich fahren will. Die Einverständniserklärung zu Beantragung des Passes meiner Tochter habe ich vom Vater erhalten. Wenn wir fahren, muss ich eine Bestätigung von ihm haben, dass er einverstanden ist, dass ich mit ihr nach Österreich fahre? Danke und LG Sandra


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Hallo, mach Dir doch dein Leben nicht komplizierter als es ist... Im Grunde braucht man die Unterschrift nur bei Kontoeröffnungen/Sparverträgen. Manchmal verlangen Ärzte/Krankenhäuser/Therapeuten noch eine Unterschrift. Eigentlich brauchst Du für den Pass keine Unterschrift von ihm. Ich bin mit meinen Kindern um die ganez Wellt gereist und niemand hat irgendwo nach einer Unterschrift des Vaters gefragt. In Österreich war ich ca. 8x im Jahr... Gruss D


Sandr@1974

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Für die Beantragung des Passes brauchte ich seine Unterschrift. Ich frag auch nur nach, dass ich nachher nicht da stehe und mein Kind nicht einreisen darf.. Wenn es dich nervt, überlies es bitte. Du musst ja nicht antworten.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Das hat nicht smit nerven zu tun... Und Du brauchst seine Unterschrift NICHT für den Pass, das steht so im Passgesetz... das die meisten MA in den Bürgerämtern nicht kennen... Seite 16, unter Punkt 6.1.3.4 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/PassVwV.pdf?__blob=publicationFile Gruss D


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Es geht auch ohne seine Unterschrift. Muss mir den Paragrafen mal merken. Danke.


luiesee

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

würde ich schon machen, sonst "könnte" es zu problemen an der grenze kommen, "solltest" du kontrolliert werden ;-)


ZoeNele

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Hallo, ich habe letztes Jahr eine Unterschrift des KV´s für den Urlaub (Flugreise) gebraucht. Allerdings bin ich im selben Jahr auch ohne in die Schweiz gefahren. Also ich kenne es so und so.


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Theoretisch braucht ihr die Unterschrift, wenn kein alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht vorliegt. Ob danach gefragt wird, ist was anderes. Uns wurde jedenfalls schonmal, völlig rechtens, wegen fehlender Unterschrift die Einreise verweigert.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von mutti6

Hallo, wan hat Dir/Euch die Einreise nach Österreich verweigert? Oder war es ein anderes Land? Man muss ja auch immer wissen was die Regelungen des Gastlandes sind. Und dann wehre ich mich gegen Dein "zu Recht". Nach dt. Recht ist das nämlich gar nicht klar was Recht ist und was nicht, geschriebenes Recht dazu gibt es nicht. Das kommt nach der aktuellen Rechtssrechung immer noch auf die jew. Umstände an. Ich war z. B. häufig mit den Kindern über ein Wochenende in Österreich, auch ab und an 4 Tage (immer Hotel oder Ferienwohnung, wir besitzen dort keine Immobilie). Ist das jetzt "Urlaub", ist er "außerrthalb des tgl. Lebens", oder gilt das quasi erst ab einer Woche... oder... Sicher, jetzt mit den Passkontrollen wird sicher eher mal nachgefragt oder zumindest mehr die Idenddität der Reisenden überprüft, aber ich behaupte immer noch dass ich jederzeit mit meinen Kindern ohne den Vater oder seine Vollmacht im Schlepptau nach Österreich reisen könnte. Gruß D


Sandr@1974

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Gesetz dem Fall, der KV würde mir das unterschreiben, dass ich mit dem Kind nach Österreich reisen darf, Wie sieht so eine Einverständniserklärung aus? Oder gibt es Formulare dafür? Muss da auch ein genaues Datum draufstehen oder ist es nur ein formloses Schreiben, in dem er generell erklärt, dass er einverstanden ist??? Danke. LG Sandra


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

"Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Kinder X (geb zzz) und Y (geb zzz) mit deren Mutter Frau ABC im Juli 2016/im Sommer (oder genaues Datum, würde ich aber nicht) in Österreich Urlaub machen." Ggf. kann man noch anfügen dass Du in dieser Zeit alleinvertretungsberechtigt bist. Unterschrift, Datum drunter UND eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses auf die selbe Seite. Wenn es ins weitere Ausland geht, das ganze noch in englisch bzw. der Landessprache. Feddich Gruss D