Chhriss
HALLO Ich lebe mit meiner Freundin zusammen haben eine dreijährige >Tochter. Hatten uns damals für das ASGR für sie entschieden, wie ist das in Falle einer Trennung??? Könnte ich dann im nachhinein nachträglich noch das gemeinsame SGR beantragen bzw bekommen möchte ja für mein kind mit entscheiden und da sein vielen Dank schonmal
Natürlich. Du lebst ja sogar mit Deinem Kind zusammen. Steht die Trennung denn schon im Raum ? Ihr könnt gemeinsam zum Jugendamt gehen und das Sorgerecht regeln. Verweigert sie dies, würde ich das an Deiner Stelle umgehend bei Gericht beantragen. Das geht formlos und Du brauchst auch keinen Anwalt unbedingt. Dies zu machen wo ihr noch zusammenlebt wird es zur reinen Formsache machen.
Eine Trennung ändert nicht automatisch das SR. Hat sie es allein, bleibt es so - so lange du das nicht anders möchtest. Haben beide das SR bleibt es auch nach einer Trennung bei beiden. Wenn es keinen schwerwiegenden Grund gibt (Kindeswohlgefährdung) dann steht dem geteilten SR nichts im Wege. Ich habe als alleinige und der Vater hat weder Vorteile noch Nachteile. Sieht seine Kinder regelmäßig und könnte öfter, wenn er wollte und alles was den Alltag betrifft ist so oder so mein Part, da sie bei mir leben.
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