Jenny2103
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Habe auch schon im Forum "Vornamen" gefragt. Ich weiß, dass uneheliche Kinder sowohl den Namen der Mutter als auch des Vaters bekommen können. Meine Fragen beziehen sich darauf, dass sich die Eltern nicht einig sind: 1) Wenn die Vaterschaft anerkannt wird, also gemeinsames Sorgerecht, und die Eltern sich nicht einig werden, welchen Namen bekommt das Kind dann? Muss ja irgendwie rechtlich geklärt sein. 2) Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wird. Hat nur die Mutter Sorgerecht?! Und wie sieht es dann mit dem Nachnamen aus? Gerne ist auch ein Link zum Nachlesen :) Vielen Dank schon mal
Hi, also zu 1. kann ich Dir sagen, wird man sich nicht einig bekommt das Kind automatisch den Namen der Mutter. Wüßte auch nicht, mit welcher Begründung den vom Vater. Jaaaaaaaaaaaa liebe Väter, das mag auch ungerecht sein, denn das ist ja auch Euer Kind - aber das ist wohl so verankert, ich suche es gleich mal raus. Zu 2. egal ob Vaterschaft anerkannt wird oder nicht und es ein uneheliches Kind ist und Ihr nichts weiter vereinbart, hast Du als Mutter das alleinige Sorgerecht. Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Sorgerecht - alles verschiedene Sachen. LG Sue
Vorab erstmal viel Dank für deine Antwort.
Was mich erstaunt hat war ein Artikel, der besagte, dass wenn beide das Sorgerecht bekommen müssen sie gemeinsam entscheiden welchen Namen das Kind bekommt. Wenn dies binnen einer bestimmten Zeit nicht geschieht wird das Amt einen der beiden bestimmen, der den Namen dann aussucht. Und wenn diese Person sich dann immer noch nicht entscheidet, dann bekommt das Kind den Namen dieser Person (also der Person, die das Amt zur Wahl bestimmt hat).... Ich hoffe du kannst meine Gedankengänge verfolgen
ja allerdings eben NUR bei gem. Sorgerecht - das habt Ihr ja nicht... Ihr seid ja nicht verheiratet, oder? Also ist es ein nichteheliches Kind. Bei nichtehelichem Kind ist das SR automatisch bei der Mutter. Nochmal - ob der Vater die Vaterschaft anerkennt oder nicht, das hat KEINERLEI Auswirkungen auf das Sorgerecht!!! Das hast DU erstmal für Dich alleine. Wäret Ihr verheiratet, dann ist es ein eheliches Kind - automatisch gemeinsames Sorgerecht.
Huhu! Mein Groer ist ein "voreheliches" Kind. Als er geboren war gingen wir zum JA und die Vaterschaft anerkennen zu lassen ect. ICH konnte entscheiden,ob ich das alleinige SR haben möchte und wie der Knirps mit Nachnamen heißt. LG Sif
Wie schon geschrieben... ob Anerkennung oder nicht, automatisch den Nachnamen der Mutter. SR hat auch sie allein (bei unehelichen Kindern), wenn sie es nicht anders festlegt. Meine beiden Großen (ehelich) bekamen den Ehe-Nachnamen und das geteilte SR (das alleinige bekam ich nach der Scheidung) und meine beiden Kuruen (unehelich, mit Anerkennung) bekamen nur meinen Namen und ich hatte immer das alleinige SR.
1. Dann könnt ihr euch entscheiden, ob das Kind deinen oder den Nachnamen des Vaters erhält. Zwingende Voraussetzung für den Nachnamen des Vaters ist eine Vaterschaftsanerkennung. 2. Dann geht NUR der Name der Mutter, die dann alleiniges Sorgerecht hat. Allerdings kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht jederzeit versuchen einzuklagen. LG S
also das mit vaterschaft´anerkennen und geteiltes sorgerecht.. sind zwei paar schuhe... wir haben die vaterschaft anerkennen lassen,... ich habe aber das alleinige sorgerecht.. der kleine hat auch meinen nachnamen... aber mehr weiß ich leider nicht... Liebe grüße
Also ich habe auch bei meinen Kindern das alleinige SR (ledig) und sie tragen meinen Nachnamen. Bei meiner Großen (2001) war es, glaub ich, auch noch garnicht möglich, den Nachnamen des Vaters zu wählen. Und seit der Trennung bin ich auch froh, dass wir alle den gemeinsamen Nachnamen haben. LG MrsNapi
Ich danke euch für eure Antworten und wünsche noch einen schönen Sonntag
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