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muss das besuchswochenende alle 2 wochen sein?

muss das besuchswochenende alle 2 wochen sein?

emmelchen

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ich hab ein großes problem. der kv besteht auf ein besuchsrecht alle 2 wochenenden. da ich im nachtdienst arbeite und keine betreuung für mein kind habe, nehme ich es immer mit zum dienst, wo es dann auf einer luftmatraze schläft. natürlich ist das kein so fester schlaf wie zu hause. nun mache ich das schon seid einem jahr so.habe ihn des öfteres gebeten doch bitte seinen sohn in diesen nächten zu nehmen. kein interesse, er bleibt stur bei den wochenenden die er will. gerichtlich haben wir das noch nicht klären lassen, er meint das wäre eine standardregelung. stimmt das? oder hätte man die chance vom gericht eine unterstützung zu erhalten, dass er sein kind an meinen arbeitswochenenden nimmt ( welche leider nicht im regelmässigen abstand sind, können manchmak 2 we hintereinander sei, lässt sich aber nicht ändern). geht denn da das wohl des kindes nicht vor?


xHoneySx

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Es ist wirklich so das so ne Standart Regelung ist das die Kindern jedes 2. Wochenende zum Vater gehen. & leider wird auch niemand den KV zwingen koennen das er das Kind an deinen Arbeitswochenenden nimmt, wenn er sagt er will nur an jedem 2. Wochenende, dann ist das leider so.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von xHoneySx

...das die Kinder jedes 2. Wochenende zum Vater gehen... Oder eben zur Mutter, je nachdem wo sie leben, gell...


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Die jedes 2.WE-Regelung ist die klassische Regelung. Zwingen kannst Du ihn wohl nicht. Die Betreuung mußt Du organisieren, wenn Du arbeitest...und mit sich reden läßt er offenbar nicht...warum auch immer?! Wie alt ist euer Kind und hast Du sonst keine Möglichkeiten? Daß es dann z.B. bei Freunden übernachtet, wenn kein Papa-WE ist und Du arbeiten mußt?


emmelchen

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

unser sohn ist 12 und laut jugendamt darf ich ihn auch nicht alleine zu hause lassen nachts. aber geht denn da nicht das wohl des kindes vor? einen ersatzplatz zum schlafen haben wir leider nicht und auch meine eltern wohnen nicht vorort.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Klar darfst Du ihn nicht über Nacht alleine lassen - vor allem in dieser Regelmäßigkeit. Dann könntest Du wohl eher nicht arbeiten als daß man den Vater zwingen könnte, euren Sohn zu nehmen. Klar versteh ich, was Du meinst...bei uns wäre das ziemlich sicher auch kein so großes Drama und Papa würde seine Tochter dann auch nehmen, wenn es so sein müßte... Hm - hat er gar keine Freunde, bei denen er eh mal am WE gerne schlafen möchte?


emmelchen

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

doch er hat feunde ;) nur die eltern finden eine übernachtung von sonntag auf montag recht unpassend, wegen schule und so. und da mein dienst immer sonntagsnacht ist. ebenso arbeite ich ja auch immer mindestens eine nacht unter der woche. ist schon schade wenn einem vater es egal ist ob sein sohn ausgeschlafen oder unausgeschlafen zur schule geht. kann einfach sein verhalten nicht verstehen.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Wie hast Du das vorher gemacht? Also ehrlich gesagt würde ich dann vermutlich zur Not den Job wechseln, bevor mein Kind so oft in einem Bereitschaftszimmer o.ä. auf einer Luftmatratze übernachten müßte...Geht er dann von da aus direkt in die Schule oder fahrt ihr erst heim? Was meint das JA denn wie Du das handhaben solltest?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Nein, das Besuchs-WE MUSS nicht alle zwei Wochen sein. Das ist zwar der Standard, aber keine Pflichtvorschrift. Letztendlich ist das eine Vereinbarung zwischen Mutter und Vater - aber eben in gegenseitigem Einverständnis, nicht nach dem Motto: Einer schreibt vor und der andere macht. Das Besuchs-WE dient aber der Aufrechterhaltung der Bindung zwischen Kind und Besuchselternteil - nicht der Kinderbetreuung während Deiner Arbeitszeiten. Sicher, ein kooperativer Vater würde das Kind wohl in den Nächten nehmen, wenn Du arbeitest. Aber dazu zwingen kannst Du ihn nicht. Du kannst ihn ja nicht mal dazu zwingen, das Kind überhaupt zu nehmen. Ich würde die Kinderbetreuung anders regeln oder einen Job mit anderen Arbeitszeiten suchen.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Du wirfst dem Vater vor, dass es ihm egal ist, ob sein Sohn ausgeschlafen in die Schule geht. Dir scheint es ja auch egal zu sein, wenn du ihn auf einer Luftmatratze irgendwo schlafen lässt. Ich finde das für einen 12-jährigen, der morgens fit in die Schule muss, eine Zumutung. Warum muss der Vater es ausbaden, wenn du die Kinderbetreuung nicht geregelt bekommst und seine Aktivitäten mit seinem Kind nach deinem Dienstplan richten ? Hast du kein soziales Netzwerk ?


emmelchen

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Antwort auf Beitrag von montpelle

ich lasse mein kind nicht IRGENDWO schlafen, sindern in meinem bereitschaftszimmer. was soll ich denn sonst machen, wenn ich keine alternative habe. soll ich die letern seiner freunde dazu verdonnern auf mein kind aufzupassen? während der schulzeit? nur damit sein vater da nicht in verantwortung gezogen wird? wie arm ist dass denn? und wenn ich einen anderen arbeitsplatz finden würde, der kampatibler mit der betreuung wäre, dann würde ich den sofort nehmen. doch leider ist es zur zeit mit dementsprechenden arbeitsplätzen rarr. vielleicht sollte ich aufhören zu arbeiten und harz IV beantragen, nur damit das kind nicht auf der luftmatratze schlafen muss.? ja wahrscheinlich dieeee lösung. ich gebe alles auf und der kv ist fein raus. was ein blödsinn. ich richte mich ja auch nach der selbstständigkeit des kv. und da sagt man immer die kv würden den kürzeren ziehen nach einer trennung. dabei sind es wir alleinerziehnden mütter.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

"und da sagt man immer die kv würden den kürzeren ziehen nach einer trennung. dabei sind es wir alleinerziehnden mütter." Warum hast du dann nach der Trennung das Kind genommen und nicht beim Vater gelassen, wenn es dir damit so schlecht geht ? Und von "verdonnern, dein Kind zu nehmen" habe ich nichts geschrieben. Ein soziales Netzwerk ist etwas anderes und gerade als Alleinerziehende sinnvoll, sich aufzubauen. Wie findet es denn dein Sohn, dauernd bei seiner Mutter auf der Arbeit auf einer Luftmatratze nächtigen zu müssen und morgens nicht wirklich ausgeschlafen zur Schule zu müssen ?


emmelchen

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Antwort auf Beitrag von montpelle

warum ich unser kind genommen habe? weil er bei mir bleiben wollte. und dazu würde sein vater es garnicht auf die reihe bekommen als selbstständiger.....seine aussage! natürlich würde unser sohn lieber in einem bett schlafen und auch bei seinem vater, aber was soll er machen? wenn er das seinem vater sagt stößt er auf taube ohren. das ist ja das problem. naja anscheinend hast du da andere ansichten wie ich.ist ja auch okey.


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Ach montepelle, du Mutter aller Dummen bist auch immer schwanger, gell?


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Zwingen wird ihn keiner können. Er kann ja auch sagen ihm reichen alle 4 Wochen, da kann das Gericht ja auch nich sagen nö sie MÜSSEN alle 2 wochen. Ich würde das aber nicht grade so erzählen das du ihn nachts auf deiner Arbeit schlafen lässt, ich denke vor Gericht würde das nicht so gut ankommen. Und mit 12 ist man glaub ich schon alt genug um allein zuhause zu schlafen. Zumindestens hätte mir das in dem Alter nichts ausgemacht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

Ob es dir was ausmacht oder nicht ist hier nicht die Frage... es ist nicht erlaubt und wahrscheinlich kommt es eher nicht gut, wenn die Mutter regelmäßig ihr Kind (auch mit 12) allein lässt nachts.


emmelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

genau, denn laut jugendamt darf ich das nicht. die dame meinte selbst, dann muss er eben mit auf die arbeit. wenn irgendwas im haus passiert ( ein brand in einer anderen whg. oder sonstiges) und man würde feststellen dass mein sohn ohne aufsicht war....stände ich mit einem bein im gefängnis


celeste

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Ich finde es sehr schade, wenn Väter sich so derart aus der Verantwortung ziehen. Ändern kann man es wahrscheinlich nicht. Als Sonnenscheindaddy taugen viele aber als Vater, der da ist, wenn er gebraucht wird, wohl deutlich weniger. Job kündigen finde ich persönlich indiskutabel, das steht doch in keinem Verhältnis zum auf der Luma schlafen. Sicher ist das nicht optimal aber besser als alleine lassen ist das doch allemal. Er ist ja schon 12 und in 2 Jahren kannst du ihn sicher nachts auch alleine lassen. GlG, Nadja


emmelchen

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Antwort auf Beitrag von celeste

hallo nadja, danke für deine antwort. ich sehe das genauso wie du. laut JA hört diese aufsichtspflich aber nicht mit 14 auf. bei meiner nachfrage sagte die dame nur.....naja da kann auch nachts bis 16 etwas passieren..... tolle aussage! lg emmelchen


pauline04

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Antwort auf Beitrag von emmelchen

Jetzt hast Du Dir ja schon einiges anhören müssen .. :-) Nicht ärgern, so ist das manchmal in den Foren - und die Meinungen sind oft krass anders. Nicht immer gibts die Antwort auf die Frage, sondern eine Meinung - ob man die hören will oder nicht. Manchmal sind unterschiedliche Ansätze ja ganz gut ;-) Gefragt hast Du, ob das Kindswohl nicht vorgeht. Doch, das sollte es ja immer. Aber leider gehören da ja zwei dazu. Ich denke mal Zeiten tauschen, anderer Job, Freunde-Übernachtungen etc. hast du selbst schon alles gecheckt und so wie du schreibst, wäre dir alles lieber für Deinen Sohn als die Übernachtung in deinem Bereitschaftszimmer! Erstmal find ich das bemerkenswert, dass ihr das schon so lange durchhaltet. Und mein Job, die sichere Versorgung für mich und meinen Sohn ginge mir auch vor, auch wenn es natürlich alles andere als komfortabel für ihn ist. Mich würde interessieren ob ihr es schon gemeinsam zum Jugendamt geschafft habt? Damit man ihm (dem Vater) dort erklärt wie ungeeignet die aktuelle Lösung für das Kind ist? Vielleicht mit dem 12jährigen zusammen - es ist sicher unendlich schwerer so seinen Standpunkt zu vertreten. Es muss ja nicht die 100 % Lösung dabei rauskommen. Man kann ihn wohl nicht zwingen. Wenn einige Nächte aber anders gelöst werden könnten wäre doch schon viel geholfen ? Nehmt Euch einen 3. dazu und besprecht das dann mal alle gemeinsam. Viel Erfolg, Pauline