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Miete bei Hartz iV ?

Miete bei Hartz iV ?

viersindwir

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Guten Morgen, hab mal eine Frage zur Mieterhöhung. Leider bin ich Hartz IV-Empfängerin und das Amt übernimmt die Miete. Ich habe gestern von unserem Vermieter ein Schreiben bekommen, das wir ab Ende September neue Fenster bekommen. (wir haben noch EInfach-Verglasung, also im WInter läuft das Wasser nur so runter,bzw. Eisblumen auf den Fenstern). Auf Grund dessen wird die Miete nun montalich erhöht. Sie liegt aber immer noch unter dem Mietspiegel, der in dieser Stadt ist. Mietspiegel ist ca. 5,60-5,70 und meine neue Miete ist nun 5,23. Ich weiß, das auch andere Kriterien zählen, aber kann es doch sein, das die Mieterhöhung abgelehnt wird? Wir hatten letztes Jahr schon eine Erhöhung, Anpassung der Miete (oder so ähnlich, weiß nicht mehr genau, wie das heißt) Ich Brief für das Amt, ist schon fertig und wir auch am WE dort eingeschmissen, aber ich hätte vorher gerne gewußt, ob die Miete übernommen würde. Lt. Vermieter werden durch die neuen Fenster 20--25% Heizkosten gespart.


Ruhrgirl

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

Der Vermieter darf innerhalb von 3 Jahren die Miete um max. 20% erhöhen! Da ihr aber nach der Anpassung immer noch unterhalb des Mietspiegels liegt und somit wohl auch im Rahmen der Vorgaben durch die Arge, denke ich nicht das diese da Schwierigkeiten machen! Rechtens ist es von Seite des Vermieters auf jeden Fall, da er ja nachweisen kann, das durch die neuen Fenster gespart werden kann/wird!


crazysunshine

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

bei mir wurde bis jetzt jede mieterhöhung genehmigt.. also letztes jahr auch mietanpassung und dieses jahr haben wir neuerdings nen hausmeister, da wurde um 8 euro nochmal pro mietpartei´erhöht... doof ist nur das der hausmeister nie greifbar ist bzw nicht erreichbar... :-/


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von crazysunshine

Durch die neuen Fenster wird ja auch einiges an Heizkosten gespart werden. Ob das nun tatsächlich soviel ausmacht, weiß ich nicht, aber sparen wird man daran auf jeden Fall. Und da die Miete immer noch unter dem Mietspiegel liegt, denke ich nicht, dass dies ein Problem sein wird.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

... muß sie anerkannt werden. Sollte das nicht der Fall sein, --> Widerspruch und einstweilige Anordnung bei Gericht erwirken, damit die Mietzahlung sofort gesichert ist. Ralph


viersindwir

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Antwort auf Beitrag von Ralph

ich werde berichten. Bisher hatte ich nicht viel Ärger, alles ist in einem normalen Ton und Verhalten abgewickelt worden.