Elternforum Alleinerziehend, na und?

Mich mal schnell einschleich`.....

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timmili

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....ich habe eine Frage...und zwar gehts um meine Schwägerin...sie ist alleinerziehend und hat vor 4 Wochen ihr 2. Kind bekommen...was könnte sie alles beantragen zur Unterstützung?Sie bekommt 600,- € Elterngeld... Lg timmili


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von timmili

Die Frage passt ja zu den gerade laufenden Diskussionen. 1.Unterhalt 2. H4 Wohngeld oder Kizuschlag den es aber nciht gibt wenn man genug Unterhalt bekommt. 3.später dann mal Arbeiten wenns Kind alt gneug ist


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von timmili

aufstockendes alg2. wenn der kv nicht zu unterhalt verpflichtet ist. DAS muß erst mal geklärt werden. wundert mich, daß deine freundin da nicht schon lange nachgehakt hat....


shinead

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Antwort auf Beitrag von timmili

Die Wochen des Mutterschutzgeldes (8 Wochen) sollte sie nutzen um ihre finanzielle Lage zu klären. Dazu gehören: Kindesunterhalt vom Kindsvater einfordern (Unterstützung bei der Berechnung gibt es beim Jugendamt oder dem eigenen Anwalt) Betreuungsunterhalt beim Kindsvater einfordern. (Unterstützung gibts beim Anwalt, den Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht) Der ist der Mutter 3 Jahre lang zum Unterhalt verpflichtet. Ist der Vater nicht leistungsfähig -> Kann kein Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss ein Kassensturz gemacht werden, also welche Gelder stehen der Mutter zu. 600 Euro Elterngeld und ca. 200 Euro Unterhalt vom KV, dazu noch ca. 190 Euro Kindergeld... Da sind wir schon bei fast 1000 Euro. Also Hörer in die Hand nehmen und nach Ansprüchen bei den zuständigen Behörden fragen. M.E. müsste da Wohngeld greifen, aus Leistungen der Arge müsste sie raus sein. Himmel! Wie kann man sich erst so spät über das künftige Einkommen Gedanken machen? Die Arge braucht bis zu 3 Monaten um Neuanträge zu bearbeiten! Ich hoffe für sie, dass das Wohngeldamt schneller ist! Außerdem solltest Du ihr ins Gewissen reden. Sie hat ein Kind und damit nicht mehr nur Verantwortung für sich!


timmili

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Antwort auf Beitrag von shinead

1. Danke schonmal für eure Antworten 2. es kam jetz etwas negativ rüber aber sie hat nach dem 1. Kind und vor dem 2. Kind schon gearbeitet und auch gut verdient...d.h. sie ist also keine die auf der faulen Haut liegt und sich aushalten lässt, ihr Problem ist, dass sie vorher bei ihrer Arbeit Zuschläge bekommen hat, die halt leider nicht bei der Berechnung berücksichtigen....sie hat halt wahrscheinlich mit mehr gerechnet... 3. Unterhalt für beide Kinder wird schon gezahlt


shinead

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Antwort auf Beitrag von timmili

... abgeklärt, ob der KV Nr. 2 Betreuungsunterhalt zahlen kann? Das wäre die erste Anlaufstelle.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von timmili

600,- Euro Elterngeld, 368,- € Kindergeld, 2x Unterhalt x (unterstellen wir mal 2x 200,- €), dann liegt das Familieneinkommen bei 1368,- €. Dann würde ich Shinead zustimmen, es wird auf Wohngeld hinauslaufen. Wird sehr viel weniger Unterhalt gezahlt, sieht die Sache etwas anders aus. Gerade im Bereich Anrechnung des Elterngeldes hat sich seit dem 01.01.2011 im SGB II einiges verändert. Da Deine Schwägerin 600,- € Elterngeld bekommt, bezieht sie Elterngeld als ehemals Berufstätige und nicht nur das "Mindestelterngeld" von 300,- €, das jede/r erhält. Diese 600,- € werden aber nicht komplett angerechnet. Ich habe das jetzt nicht 100% parat, aber ich meine, daß 300,- € bei ihr anrechnungsfrei auf das ALG II bleiben. Damit würden aber rein rechnerisch bei geringer Unterhaltszahlung so wenig Einkommen übrig bleiben, daß sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben müßte. Und ja, Papa II ist betreuungsunterhaltspflichtig, da müßte ggf. nachberechnet werden. Viele Grüße Ralph


timmili

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Antwort auf Beitrag von Ralph

... Beide Kinder sind vom gleichen Vater...ich glaub sie bekommt pro Kind 200,- €. Der Vater ist selbstständig und sie hat sich schonmal erkundigt und es wurde ihr gesagt sie soll froh sein dass sie überhaupt die 400 von ihm bekommt...warum wieso weshalb weiss ich leider auch nichts genaueres....


shinead

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Antwort auf Beitrag von timmili

Wenn sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, dann braucht sie schon was handfesteres als die Aussage, dass sie froh sein solle. (Wer erzählt denn so einen Schmarrn?) Er wird wohl oder übel seine letzte Steuererklärung vorlegen müssen, anhand der Anwalt (und kein anderer sollte hier die KM "beschwätzen") dann den Unterhaltsanspruch errechnen kann. Ohne korrekte Berechnung kann man gar nicht beurteilen, ob genügend Unterhalt für die Kinder gezahlt wird. Wenn der KV monatlich "netto", 1500 Euro zur Verfügung hat, dann ist die aktuelle Rechnung korrekt. Verdient er mehr, was ich für ihn hoffe, sonst sollte er ins Angestelltenverhältnis wechseln, muss er auch mehr bezahlen. Raus aus der Naivität, rein ins Leben!


Ralph

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo, ich glaube mit der Aussage, sie solle froh über die 400,- € sein, meint die Dienststelle eher, daß sie keine Nachberechnung anleiern sollte, weil wahrscheinlich der Vater (freiwillig oder aus Unwissenheit) mehr zahlt als er müßte. Ich verstehe das so, daß das Amt bei einer Nachberechnung im Ergebnis deutlich weniger erwartet und deshalb dazu rät, bloß keine schlafenden Hunde zu wecken. Und um 1500,- € netto zu erwirtschaften muß man als Selbständiger schon eine ganze Menge umsetzen. Insofern halte ich die Einschätzung nicht für so abwegig. Natürlich kann alles ganz anders sein. LG Snoopy


timmili

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Antwort auf Beitrag von Ralph

SIE weiß genau was er verdient....als Selbstständiger hat man seine Mittel und Wege