Mamamia72
Hallo Zusammen, wollte Euch gerne mal um Eure Meinung bitten: KV und ich leben seit fast genau 2 Jahren getrennt. Beziehung auf Elternebene läuft relativ gut. Den Unterhalt haben wir bislang nicht "amtlich" geregelt sondern das Ganze unter uns ausgemacht. KV hat von Anfang an regelmäßig in bar (meist bei der Übergabe zum Papa-WE) gezahlt, teilweise in guten Monaten (bei höheren Provisionszahlungen im Beruf) bis zu € 200 mehr, als laut Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Den Überschuss parkte ich dabei regelmäßig auf Sohnes Sparbuch). Was noch hinzukommt, nicht lange vor der Trennung hat KV sich von einer Kleinstimmobilie getrennt und mir die Hälfte vom Erlös (€ 6.000,--) auf mein Konto überwiesen - wir hatten stets getrennte Konten. Erwähnt hat er den Betrag nie wieder, auch nicht nach der Trennung. Nun jedoch, bedingt durch ein paar Monate der Arbeitslosigkeit, Umzug, Neuanschaffung Auto (welches er nun für den neu gefundenen Arbeitsplatz zur Anfahrt benötigt) habe ich seit fünf Monaten keinen Kindesunterhalt mehr von ihm gesehen. Ich bin selbst berufstätig, allerdings in Teilzeit bei 30 Stunden. Und ohne Unterhalt ist es derzeit extrem knapp. Die € 6000,-- von "damals" habe ich größtenteils in ein Auto investiert, welches ich ebenso für die Anfahrt zum Arbeitsplatz benötige. Ohne bzw. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln müsste ich vermutlich auf ca. 20 Stunden reduzieren. Einerseits ist mir klar, den Kindesunterhalt habe ich im Interesse meines Sohnes einzufordern, andererseits weiß ich, daß der KV den Unterhalt sehr ernst nimmt und ihn auch bezahlen würde, wenn er derzeit nicht derart im Minus wäre (noch). Angesichts seiner bisherigen Großzügigkeit käme es mir derzeit etwas deplaziert vor, das JA in Sachen Unterhalt einzuschalten...andererseits fehlt mir derzeit das Geld. Es geht in Richtung Gewissensfrage, ich würde mich über Eure Meinungen sehr freuen. Grübelnde Grüße, Isa
was sagt er denn? wie lange wird die zahlungsunfähigkeit noch dauern? was meinst du? er wird das geld nicht haben, jetzt, und wenn du unterhaltsvorschuss beantragst, dann werden das glaub 133€ sein, die er dann irgendwann zurückzahlen muß. ich würde sagen, wenn es absehbar ist, warten, wenn nicht handeln.
Zahlungsunfähigkeit noch etwa zwei bis drei Monate - mit seinem persönlichen Nachtrag "hoffentlich"... € 133,-- wären zumindest etwas, vor allem bezüglich der Kosten, die bald im Zusammenhang Kommunion, Landschulheim etc. auf mich zukommen. Andererseits tut er was er kann, hat mir am WE noch ein paar nicht benötigte technische Geräte dagelassen, die ich wohl noch gewinnbringend bei Ebay vertickern kann. Ich tendiere auch zu bis max. 3 Monate abwarten und dann neu entscheiden...die letzen 2 Jahre liefen immerhin absolut problemfrei.
uff schwierig. So wie man ihm seine Großzügigkeit zugute halten kann, kann man ja genauso sagen "was macht der das auch freiwillig" Ich denke, bei mir wäre es das Gewissen, das sagt, nichts einzuklagen und es erstmal "so" zu belassen, da ja da doch ziemliche Summen geflossen sind, und das freiwillig und ohne ersichtlichen Grund. Frage ist natürlich, wie Ihr jetzt über die Runden kommt. Ist das Geld nur knapp oder FEHLT es? Wenn es nur knapp ist, dann würde ich gucken, ob man irgendwo was einsparen kann.
Danke Dir auch für Deine Meinung!
Das Geld ist derzeit "nur" knapp, Einsparungspotentiale habe ich keine mehr, aber "we will survive" . Kommionsanzug dann eben gebraucht bei Ebay.
Ich überlege mir einen Nebenjob zuzulegen für die Samstage, an denen Sohn bei Papa weilt - Übergangsweise oder auch für längerfristig.
Seine Phasen der Großzügigkeit kann man glaube ich nicht rational erklären...Ich glaube nur, dass sie nicht mir gelten, sondern eher indirekt seinem Sohn, den er als einzigen Nachkömmling absolut vergöttert und "dem es an nichts fehlen soll".
Also, ich denke wenn er Dir so viel schon "engegengekommen" ist, wenn auch freiwillig, würde ich artig die Klappe halten (natürlich nur, wenns absehbar ist). Nebenbei würde es glaub ich auch das doch recht gute verhältnis extrem stören, wenn Du da jetzt die Welle machst. Wenn Du also nicht unbedingt verhungerst... LG
In Deinem Posting kam für mich jetzt nicht rüber, ob Ihr da schon darüber geredet habt!? Wenn nicht, würde ich ihm sagen, dass es bei Dir durch den ausbleibenden Unterhalt im Moment mehr als eng ist und ihn fragen, ob er nicht doch kleinere Beträge zahlen kann bzw. damit einverstanden ist, wenn Du vorübergehend Unterhaltsvorschuss beantragst. So spielst Du mit offenen Karten und er kann reagieren. Ich sehe darin nichts Verwerfliches, was den guten Umgang belasten müsste. Immerhin musst Du ja auch sehen, wie Du Euch finanzierst!
Danke Dir! Offen reden über das Thema Unterhalt ist soweit kein Problem. Mein Thema Unterhaltsvorschuss ist er jedoch ziemlich ablehnend bzw. bittet mich, ob wir das nicht weiter unter uns regeln können. Sein Argument: Er hat die Befürchtung, daß der Unterhaltsvorschuss direkt beim Arbeitgeber von seinem Lohn gepfändet wird. Und er so in einem schlechten Licht bzw. als "unverantwortlich" dasteht in seinem noch frischen Job und in Probezeit. Gut, seine Branche mag speziell sein, aber dennoch. Ich habe mich noch nicht weiter informiert, aber ich vermute schwer, daß das so absolut nicht stimmt. Ich muss mich mal schlau machen diesbezüglich... Ja, hast recht, ich muss zusehen, daß ich mich und Sohn finanziere. Mir kam vorhin gerade die Idee ihn zu bitten, daß er für die Zeit des Engpasses zumindest die Kosten für Sohnes Mittagsbetreuung (auch fast € 100,--) übernimmt. Damit könnte ich dann glaube ich Leben und den Engpass überbrücken bzw. entschärfen.
Da würde ich mich direkt beim Jugendamt informieren, ob und wie gepfändet wird, denn seine Befürchtungen sind, zumindest was meine Erfahrungen in der Lohnbuchhaltung betreffen, durchaus berechtigt. Wenn es natürlich anders zu einer Einigung kommt, ist das sicherlich das Beste.
Uiui, nun denn, direkte Pfändung in der Lohnbuchhaltung wäre in seiner Branche tatsächlich nicht so gut, braucht nur noch etwas anderes hinzukommen, dann haben wir wieder eine arbeitslosten KV... Aber ob der Aufwand in Sachen Jugendamt lohnt... ich tendiere schwer zum Abwarten und informelle Übergangslösungen finden. Vielen Dank an Dich!
Gepfändet wird doch nicht gleich. Wenn er wieder einen Job hat meldet er das, das Jugendamt einigt sich mit ihm über einen Rückzahlbetrag, den überweist er brav und die Sache ist geritzt.
Hallo, eine Variante wäre, das zuviel gezahlte Geld (teilweise ja 200 €) zu verwenden. Denn es ist ja kein Spargeld, sondern Unterhalt. So würdest du ihn nicht beim Jugendamt ankreiden und hättest trotzdem das notwendige Geld. Wenn du weißt, dass er wirklich bemüht ist, dann wäre das für mich die einzige Option. Zum Jugendamt oder Anwalt kannst du immer noch gehen, wenn wirklich Probleme auftauchen. Gruß, M
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