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Mein Ex Freund verlangt von mir, das ich unseren Sohn hole und bringe

Mein Ex Freund verlangt von mir, das ich unseren Sohn hole und bringe

Zoe1983

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ich habe mich vor 1,5 jahren von dem Vater unseres Sohnes getrennt. Wir haben bis Mai beide in Bayern gewohnt. Nun ist er zum 31.4 600 kmweit weg gezogen. Ich habe unseren Sohn ende Mai für 5 Tage hoch gefahren und auch wieder abgeholt. Ich kann mir das ständige fahren aber finanziell nicht erlauben. Mein Ex freund zahlt keine Unterhalt, er bezieht Hartz 4 und nun bedroht er mich regelmäßig per tel und internet, ich müsse das Kind zu ihm fahren und er würde sonst einen Anwalt hinzuziehen usw. Ich habe ihm sogar angeboten das er, solange unser Sohn noch klein ist und mein ex nicht arbeitet, das der kleine 1 woche im monat zu ihm kommt und ich ihn sogar abhole. Nur beide fahrten kann ich mir finanziell nicht erlauben. Hat hier jemand erfahrungen mit so einer Situation?


Fru

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Antwort auf Beitrag von Zoe1983

ER ist weggezogen und DU sollst ihn bringen? Öhm.... finde den Fehler.... Soll er mal zum Anwalt gehen....wünsche ihm Glück dabei.... Entspann Dich


taram

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Antwort auf Beitrag von Zoe1983

....was bildet er sich ein. Zieht 600 km weit weg und du sollst fahren und die Kosten tragen - das ist schon fast lächerlich - holen und bringen ist Sache des Umgangselternteil - lass dich nicht fertig machen - soll er mal den Anwalt hinzuziehen


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von taram

...entspann dich!!! Der, der den Abstand schafft (also ER) ist auch dafür verantwortlich, wie ein Kind den Weg zurücklegt. Dokumentiere einfach und warte mal ganz locker lächelnd die Post von seinem Anwalt ab....dann geh damit zum JA, die wollen auch mal was zu lachen haben....


mf4

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Antwort auf Beitrag von Zoe1983

Würde ich nicht machen. ER ist weggezogen ER kann beim Jobcenter Gelder beantragen für den Umgang


susafi

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Antwort auf Beitrag von Zoe1983

Warum hast du ihn überhaupt einmal hingefahren? Hätte ich auf biegen und brechen NICHT gemacht. Fehler Nr. 1... Er hat den Abstand geschaffen und darf zusehen wie er seinen Sohn sieht. Bitte mache nicht wieder den 2. Fehler und lasse ihn NICHT bei dir schlafen, sollte er sich mal runter bemühen. Er soll sich ein Hotel suchen. Bitte fahre ihn nicht wieder hin. Und höre auf ans Telefon zu gehen, wenn er dich terrorisiert... blockiere ihn im Internet... solche Diskussionen bringen nichts...


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Zoe1983

ich kenne es aus dem Freundeskreis, dass man sich unter Umständen darauf einigen KANN, sich auf halbem Weg entgegen zu kommen. Und wenn mich nicht alles täuscht dann wenn es dem nicht am wohnenden Elternteil finanziell nicht möglich ist sein Kind zu sehen. ABER - er ist weggezogen (da war ja offensichtlich auch Kohle da) also sehe ich ihn, mit meinem Laienrechtswissen, hier auch in der Pflicht sich um den Umgang zu kümmern, egal, wie der dann zustande kommt. Du bist doch kein Taxi! Soll er sich doch n Anwalt nehmen (äh wovon????) Über seine Drohungen würde ich milde lächeln.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Zoe1983

Generell und überhaupt ist der umgangsberechtigte Elternteil für die Kosten des Umgangs verantwortlich. Ich würde ihm einfach mitteilen, dass ich (nicht im Traum) daran denke, ihm sein Kind vorbei zu bringen und anschließend abzuholen. Soll er doch einen Anwalt beauftragen - wird lustig. Er könnte (wenn er wirklich interessiert wäre und nach Wegen und Möglichkeiten suchen würde) über die Arge die Zugtickets zahlen lassen. H4 übernimmt nämlich solche Kosten. Aber offensichtlich interessieren ihn solche Kleinigkeiten nicht, wenn er Dich nicht damit involvieren kann.