Ikmam
Der KV arbeitet im EU-Ausland, verdient ein Fixum plus nicht grade geringer Umsatzbeteiligung. Dies im Angestelltenverhältnis. Die Umsatzbeteiligung läßt sich noch nicht zuverlässig im Mittel berechnen, da er die Stelle erst vor kurzem angetreten hat. Wie berechnet sich der Unterhalt für die Kinder ? Zahlen kann ich per PN nachliefern - ich möchte hier nur ungern "nachweislich" auffliegen ... Nächste Frage: Dem FG liegt inzwischen der Arbeitsvertrag vor. Allerdings nicht in Deutsch. Das Gericht besteht darauf, daß Deutsch die Gerichtssprache ist (stimmt ja auch), aber der KV weigert sich, den Vertrag übersetzen zu lassen. Ich selber habe den Vertrag nicht und werde ihn auch nicht in die Hand bekommen. Und nun ? Kennt sich da jemand aus ? Danke und VG, S.
Variable Anteile vom Lohn werden im Durchschnitt berechnet. Da kein passender Jahresschnitt vorliegt, wird der Schnitt wahrscheinlich über die bis zum Urteil erhaltenen Gehälter inklusive Zulagen berechnet. Unterhalt berechnet sich dann nach der Düsseldorfer Tabelle (kannst mir gerne die Zahlen schicken, dann orakel ich mal mit den vorliegenden Zahlen). Bist Du auch unterhaltsberechtigt? M.E. wird das Gericht die Übersetzung notfalls selbst vornehmen lassen und dann dem KV in Rechnung stellen. Zumindest wird das am örtlichen FG hier so gehandhabt. Gruß Corinna
ot
Sind raus ... DANKE !
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt