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Mal eine Frage zur Adoption...

Mal eine Frage zur Adoption...

viersindwir

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Meine Freundin ist zum 2. Mal verheiratet. Für das 1. Kind hat sie das alleinige Sorgerecht usw. Das Kind ist 9 und hat keinen Kontakt zum Vater. (meine Freundin war auch nicht mit ihm verheiratet) Wenn der 2. Mann meiner Freundin, das 1. Kind adoptieren möchte, muss der leibliche Vater zustimmen, oder?? Danke schön!


Sienna221

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

ja er muss zustimmen.


viersindwir

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Antwort auf Beitrag von Sienna221

Uns sagte heute morgen jemand, nö, wenn sie das ASR hat, kann sie da bestimmen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sienna221

Ja muss er und... das wäre ja auch noch schöner, wenn jemand einem ein Kind einfach mal weg-adoptieren könnte und man erfährt nix davon...


viersindwir

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dann könnte man ja adoptieren, wie es einem gerade passt...


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

WIe schon geschrieben, das muss er! Allerdings ist das auch von Fall zu Fall zu beurteilen, will der Vater partout´ nichts mit seinem Kind zu tun haben spart er sich auch den Unterhalt wenn er zustimmt. Möchte er seine Vaterrolle ausfüllen wird er auf keinen Fall zustimmen. Den eines ist klar bei deiner Freundin, stimmt er zu hat sie zwar Ihre Rahma Familie, aber der Unterhalt fällt dann auch weg.


viersindwir

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

UHV fällt auch weg, sie bekommt eh nichts, von daher ist es auch egal.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

Siehst du, jeder Fall ist anders - einzig die Zustimmung ist überall einzuholen.


kikipt

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

wenn der vater nicht zu finden ist und das gericht ihn x... mal vorgeladen hat (ist mir nun entfallen wie oft) dann kann der richter zum wohle des kindes auch ohne zustimmung des vaters entscheiden


Leena

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Antwort auf Beitrag von kikipt

...der Richter kann die Zustimmung der Vaters zur Stiefelteradoption auch durch richterlichen Beschluss ersetzen, wenn er das im Interesse des Kindeswohls für richtig und wichtig hält. Das liegt dann allerdings im Ermessen des zuständigen Richters. "Unser" Richter (bei der Adoption meines ältesten Nachwuchses durch meinen Mann) erzählte damals, er habe keine besonders hohe Meinung vor den Rechten der Väter, die sich jahrelang absolut überhaupt nicht kümmerten und so gar kein Interesse zeigten, und bei denen die Aufraffe noch nicht einmal dazu reichen würde, sich zur Stiefelternadoption zu rühren, in welchem Sinne auch immer, und in solchen Fällen hätte er kein Problem, auch mal eine fehlende Zustimmungserklärung zu ersetzen, wenn er das wirklich im Interesse des Kindes in dem konkreten Fall für sinnvoll hielte...