Elternforum Alleinerziehend, na und?

Mag wie ne Luxusfrage klingen... Hartz 4 bei Studium/HÄRTEFALL????

Mag wie ne Luxusfrage klingen... Hartz 4 bei Studium/HÄRTEFALL????

angry.me

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Hallo, falls sich jemand mit dieser Frage wirklich, wirklich auskennen sollte... ich brauche dringende, schnelle Hilfe zur Klärung!!!! Würde mir als alleinerziehende >27 denn fürs Studium H 4 "zustehen"??? Fakten: Ich bekomme KEIN BaföG, bekam ich auch nie, weil meine Mutter immer bei dem Bogen die Aussage über ihr Einkommen verweigerte :-( Kann also auch nicht sagen ob es mir zugestanden hätte. Mein Studium habe ich mir über Nebenjobs in meinem Beruf (Krankenpflege) finanziert. Allerdings liegt mir ein Studienwechsel sehr am Herzen und jetzt wird's haarig- DAS Studium könnte ich nicht mit Job finanziell überbrücken. Ich denke aber ernsthaft über einen 400€-Job (würde gehen) und dann eben aufstockendes H4 nach--- ginge DAS denn? "Hartz IV als Regelbezug Bei Auszubildenden, die weder BAföG noch BAB/Ausbildungsgeld erhalten, ist dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II gegeben. Erfüllen sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsbewilligung, stehen sie im regulären ALG II-Bezug. Wie in den sonstigen Fällen der Bezugsberechtigung für ALG II muss der Auszubildende also: ■erwerbsfähig sein, das heißt, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können (zu dieser Voraussetzung der Vermittelbarkeit bei Auszubildenden siehe schon oben) ■hilfebedürftig sein ■seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben Die Hilfebedürftigkeit schließt bei Auszubildenden stets die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Eltern ein, denn diese sind ihren Kindern grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Daher ist der Auszubildende nicht hilfebedürftig, wenn die Eltern den Ausbildungsbedarf decken können. Dagegen ist Hilfebedürftigkeit grundsätzlich zu bejahen, wenn die Eltern ihrerseits ALG II-Leistungen beziehen. Ist der Auszubildende hilfebedürftig, hängt seine Anspruchsberechtigung des Weiteren davon ab, ob er erwerbsfähig ist, dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung steht. Das ist der Fall, wenn die Ausbildung nicht die volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt (mindestens 20 Stunden die Woche), denn unter dieser Bedingung werden keine Ausbildungsleistungen erbracht (§ 2 Abs. 5 BAföG). Ob die Voraussetzung für einen solchen Förderausschluss tatsächlich vorliegt, entscheidet die für die Bewilligung der Ausbildungsleistung zuständige Stelle in jedem Einzelfall (z.B. das BAföG-Amt)." (Quelle: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/auszubildende-schueler-studenten.html#hartz-iv-als-regelbezug) BEDEUTET DAS DENN, ICH BEKÄME HARTZ VIER WENN MEINE MUTTER NICHT UNTERHALTSVERPFLICHTET IST????


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Hallo angry laut meinem SB nicht möglich da ich erstmal in dem Beruf suchen muss den ich gelernt habe und danach kann man evtl. über Förderungen nachdenken. Aber nur weil ich Lust und Laune auf eine neue Ausbildung/Studium habe kann ich vom Steuerzahler nciht erwarten dass er mir das finanziert wenn ich schon eine habe.


berita

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Mein Stand war eigentlich, dass man als Student kein Hartz4 bekommt, es sei denn, man nimmt Urlaubssemester o.ä. Mal abgesehen von der Baföggeschichte, steht man doch auch gar nicht im ausreichenden Masse dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (siehe dein Text letzter Absatz). Jedenfalls nicht bei einem Vollzeitstudium.


WurmsMama

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Antwort auf Beitrag von angry.me

So weit ich weiß, steht einem in Deinem Alter doch Elternunabhängiges Bafög zu!?! Hatte mich damals damit auseinandergesetzt und mich dann doch lieber für Halbtagsjob und Vollzeitstudium entschieden was wunderbar geklappt hat mit Nachtschichten in der Psychiatrie. Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle mal nach einem Stipendium erkundigen. Viele Stipendien werden nicht vergeben, da keine Bewerbungen vorliegen, habe ich mal gehört. Viele Grüße und Erfolg Anne


Thaga

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Antwort auf Beitrag von angry.me

hab ich selbst durch: H4 . nein - weil ausbildung dem grunde nach bafög fähig bafög - nein - weil zu alt wohngeld - nein, zu wenig verdienst....


Backpflaume

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Hallo angry.me, also Hartz4 steht dir bei Aufnahme eines Studiums definitiv nicht zu, aber deinen Kindern! Da musst du genau berechnen lassen! ABER und das erachte ich für viel wichtiger: Du hast sicher Anspruch auf elternunabhängiges BAFÖG und dann muss deine Mutter keinen Bogen ausfüllen! Wie lange hast du zwischen Aufnahme des Studiums und Abschluß deines Abiturs gearbeitet oder eben deine Kinder erzogen?! Beträgt diese Dauer fünf Jahre (hier zählt auch Erziehungszeit als "Arbeitszeit") bekommst du elterunabhängiges BAFÖG + Betreuungsgeld. Manchmal muss man die Sachbearbeiter aber auch extrem überfallen und mit Paragraphen überschütten, dann wird das schon! Meld dich einfach wenn du Hilfe brauchst! Ich war jetzt jahrelang in der Studentenberatung tätig! Ich kann dir sicher etwas weiterhelfen! Lieben Gruß, Little-Flower