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Kurze Frage zum Unterhaltsvorschuß

Kurze Frage zum Unterhaltsvorschuß

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Nur noch mal eine Frage, die ihr mir bestimmt ganz schnell beantworten könnt: Muß ich bei Beantragung von Unterhaltsvorschuß eine Vaterschaftsanerkennung vorlegen? (Ich denke ja, will aber sicher gehen, und wenn dem so ist, würde ich das vielleicht schnell noch vor der Geburt erledigen wollen, ansonsten kommt der Erzeuger nur auf die Geburtsurkunde.)


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huhu, also ich habe gemerkt dass das untershciedlich ist, in moers mußte ich die vaterschaftsanerkennung vorlegen und in suhl hatten die ne nachgefragt..obwohl das eigentlich dumm ist, denn es muß ja sicher sein, von wem das kind ist, damit die dann vom vater wieder den vorschuß zurückholen können. ich würd dir raten,mach es auf jedenfall vor der geburt..das kann nie schade. lg caro


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Welche genauen Auswirkungen hat eigentlich die Vaterschaftsanerkennung (außer das es sozusagen schriftlich ist)? Gibt sie dem Vater irgendwelche Rechte oder nur die Zahlungspflicht? Hat er sein Umgangsrecht auch, wenn er "nur" auf der Geburtsurkunde steht, oder eben erst durch die VA? Sorry bin gerade etwas durcheinander, wahrscheinlich, weil jetzt alles so akut wird (habe am 3.6. ET).....


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Hi Zep! der KV (das Wort 'Erzeuger' wollen wir der Einfachheit halber doch besser gleich in der Agrarindustrie belassen) muss KU zahlen und hat selbstverständlich auch ein Umgangsrecht. Bei ganz jungen Kinder am besten mehrmals (3-4x) wöchentlich, ca 1-2 Std. Schönen Gruß, Rob


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...Wobei der KV arbeitslos und -unwillig ist, also kann ich mir den Unterhalt von ihm sowieso abschminken. Daher meine Fragen zum UV (ob das auch ohne Vaterschaftsanerkennung geht). Der KV will in idesem Fall nämlich leider nur die Rechte = Umgang, aber nicht die Pflichten = Unterhalt.


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Hi Zep, wenn er die Vaterschaft abstreitet gibts ein Gutachten. Das ist teuer, und der festgestellte Vater zahlt es. Umgang und Unterhalt sind zwei Themen, man sollte sie nicht vermischen. Gruß, Rob


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Hi, wenn er arbeitslos und -unwillig ist, heißt das noch lange nicht das er nicht zahlen muß. Das ist von der Höhe seines ALGs abhängig. Hat er einen Betrag der über den Selbstbehalt liegt, muß er zahlen. Das sind in den alten Bundesländern 730,- € plus eventueller Werbungskosten etc. Wenn sein ALG drüber liegt wird sich das JA das Geld von ihm holen. Die können da recht penetrant werden notfalls mit Gerichtsbeschluß und das kostet dann richtig Extrageld. Wenn er keine Auskunft gibt, bzw. nicht zahlen will, wird das ALG einfach gesperrt. Angeblich wird einem Unterhaltspflichtigen auch nicht ewig die Möglichkeit gegeben auf der faulen Haut zu liegen um sich zu drücken. Habe allerdings noch nicht gehört, das irgendwelche Ämter die Peitsche haben knallen lassen, bin allerdings auch neu im Fach. Also, ganz so einfach ist es nicht mit dem: "Arbeite ich nicht, kriegt das Kind nichts, der Staat zahlt den Unterhalt für mich und ich streiche trotzdem mein ALG ein." (o: Kannst ihn ja mal fragen ob es ihm besser gefällt wenn die wilden Wölfen in Form des JA nach seinen arbeitsmüden Beinen schnappen *gg* Grüße fusel


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g


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Der KV bekommt entweder Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, das weiß ich nicht ganz genau, aber er liegt garantier nicht über dem Selbsterhaltungsatz. Sein Motto ist außerdem, kein Job in den nächsten 7 Jahren, da Privatinsolvenz beantragt. Da dürften es also selbst die Ämter schwer haben.....


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Hi, ja dann sind wohl auch die Ämter machtlos. Erstaunlich wie manche Leute ihre Lebensplanung gestalten... Grüße fusel


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anstatt als Steuerzahler solche Leute mitdurchfüttern zu müssen! Gruß, Rob


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...denke ich als Deutsche an ein sehr dunkles Kapitel unserer Geschichte. Wo es Sozialstaat gibt, da gibt es auch Missbrauch. Glücklich ist der Betroffene damit bestimmt nicht. Gruß, Sabri