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Krankenversicherung nach Scheidung

Krankenversicherung nach Scheidung

Sif

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Hallo ihr Lieben! Ihr könnt einem ja immer so gut weiter helfen. Vielleicht auch hierbei? Wenn alles glatt geht werde ich Anfang nächstes Jahr geschieden sein :) Die Kinder können ja weiterhin über den KV versichert sein,aber ich muß mich ja dann allein versichern. Ich habe aber nur Kindergeld und Erziehungsgeld als Einkommen und halt den Unterhalt der Kinder. Für HartzIV habe ich "zu viel" Geld,zumindest jetzt noch. Wie läuft das dann ab? Wie hoch sind die Kosten monatlich? Danke schon mal ;) LG Sif,die nun grillen wird...


Sif

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Antwort auf Beitrag von Sif

Ab dem 01.01.2012 wird sich ja seine Lohnsteuerklasse in 1 ändern, da wir dann offiziell 1 Jahr getrennt wohnen. Somit hat er ja ein geringeres Netto und wir somit weniger Unterhalt. Zur Zeit hat er ca 2200-2400€ netto. Was wird danach unterm Strich für uns bleiben? LG nochmal Sif


simnik

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Antwort auf Beitrag von Sif

also ab der Rechtskräftigwerdung des Scheidungsurteils musst du dich freiwillig versichern und kannst die Kinder gleich mitnehmen. Zahlen wirst du um die 143 EUR und die Kinder sind gratis Simnik


shinead

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M.E. bist Du kostenfrei in der Elternzeit versichert. Such Dir eine Krankenkasse raus und ruf einfach mal an. Die erklären Dir genau was Du machen musst. Das Netto wird dann bei ca. 2100 Euro liegen (Annahme: 3400 brutto). Das ist die dritte Stufe der DDT. Um genaueres zu sagen müsste ich mehr Details wissen.


Joni76

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich meine auch, dass man in der Elternzeit automatisch versichert ist. Wenn die abgelaufen ist, dann halt entweder über den AG oder über die ARGE (falls Du in ALGII reinrutscht).


simnik

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Antwort auf Beitrag von Joni76

ich glaube aber, dass sie Familienversichert ist, da sie davon sprich, sich DANN allein versichern zu müssen und aus dem Ende der Familienversicherung heraus, ist man nicht kostenfrei in der Elternzeit versichert Simnik


Lotte08

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Antwort auf Beitrag von Sif

Hi, ich bin noch in Elternzeit (die läuft im nächsten Jahr ab) und habe einen bestehenden Arbeitsvertrag. Dadurch bin ich weiter bei meiner KV versichert bis ich wieder anfange mit arbeiten. Gruß Lotte


Sif

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Antwort auf Beitrag von Lotte08

Huhu und Danke schonmal,auf euch ist Verlass ♥ Also,Brutto 3400€ kommt in etwa hin. Er hat ein uneheliches Kind,dass im August 10 wird und meine Vier die 8,6,5 und 8 Monate alt sind. In einem Arbeitsverhältniss bin ich zur Zeit nicht,da mein Verrtag Mitte der SS meiner Tochter auslief. Ich bin dabei mir ein 2tes Standbein aufzubauen,ist aber noch komplett in den Kinderfüßen. Ich hoffe,dass das alles klappt,dann muß ich nämlich nicht mehr irgendwelche Gelder beantragen und kann allein für uns sorgen. Braucht ihr noch mehr Infos? Dann sagt welche ;O) LG Sif


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sif

Ok, bei der Kinderzahl wird er wahrscheinlich in einer niedrigeren Gehaltsstufe eingestuft, da die DDT von 2/3 unterhaltsberechtigten ausgeht. Bei einer Abstufung wäre es dann: 333 Euro für die unter 6-jährigen (999 Euro-274=725 Euro) 383 Euro für die bis 11-jährigen (766 Euro-184= 582 Euro) Bei geschätzten 2100 Euro wären es also abzüglich des hälftigen Kindergeldes insgesamt 1307 Euro die er für die Kinder zahlen müsste, da wäre er unterhalb des Selbstbehaltes. Wird also ein Mangelfall werden. Wird also für Dich weniger als die eigentlichen 1016 Euro werden.


Sif

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wow,Danke dir! Naja,da bin ich ja dann mal gespannt.... LG Sif