KKM
Hi, ich bin geschieden und lebe alleine mit 2 Kindern unter 18 Jahren. Der Vater meiner Kinder zahlt pünktlich, zuverlässig und regelmäßig Unterhalt in rechtlicher Höhe. Er betreut die Kinder jedoch nur sehr selten, im letzten Jahr waren es 21 Tage, Urlaube verbringt er nicht mit ihnen, Kosten für Klassenfahrten, Brillen, Ferienfreizeiten, Musikunterricht, Vereinsssport, private Zusatzversicherungen etc. übernimmt er nicht. (Meine Kinder haben sehr teure Hobbies und unternehmen sehr teure Reisen) Ich habe daraufhin den kompletten Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuererklärung beantragt.... und bekommen! Er hat Einspruch gegen die Zuweisung des Freibetrags eingelegt, dieser Einspruch wurde als nicht begründet zurückgewiesen. Im steht noch der Klageweg offen, ich glaube jedoch nicht, dass er ihn bestreiten wird. Ein Freibetrag steht lt. Einspruchsentscheidung der Person zu, die die Kinder wesentlich betreut. Dieses "wesentlich" wurde mit 25 % begründet.... Würde er wesentlich betreuen, wesentliche Kosten für Ausbildung und Freizeitgestaltung übernehmen, stünde ihm der Freibetrag zu (dann wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, ihn zu beantragen). Nur als Tipp, ich war positiv überrascht und freue mich. Ex ist nicht so glücklich, hat er es doch nun vom Finanzamt schriftlich, dass er nicht der Superdaddy ist... Er ist kein schlechter Vater, aber eben auch nicht so herausragend, wie er immer glaubt....
Meinst du wirklich den Kinderfreibetrag oder den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (Erziehungsfreibetrag). `? Kinderfreibetrag: Für eine Übertragung... müssen beide Elternteile eine getrennte Einkommensteuererklärung abgeben. muss der antragstellende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung erfüllen – das ist in der Regel der Fall, wenn das Kind bei diesem Elternteil lebt. muss der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung weniger als 75 Prozent nachkommen oder nicht unterhaltspflichtig sein. Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes darf das Kind nur beim beantragenden Elternteil gemeldet sein.
Es geht um den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (Erziehungsfreibetrag). Kann man den auch rückwirkend beantragen?
Geht nur über die Steuererklärung meines Wissens nach.
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