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knifflige Frage: Krankenversicherung Kindes nach Scheidung

knifflige Frage: Krankenversicherung Kindes nach Scheidung

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen in die Runde, mir kam soeben der Gedanke in den Kopf, dass die Krankenversicherung unserer Tochter nach der Scheidung nicht ganz geklärt ist. Zu den Fakten: Tochter ist derzeit bei mir in der gesetzlichen Krankenkasse in der Familienversicherung mit aufgenommen. Noch-Ehemann ist privat versichert, verdiente aber bis dato so wenig, so dass Kind bei mir in der Familienversicherung bleiben konnte. Jetzt lassen wir uns scheiden, wir behalten das gemeinsame Sorgerecht, Kind lebt aber bei mir und Mann zahlt Kindesunterhalt. Nun ist es jedoch so, dass mein Noch-Mann zukünftig wieder mehr verdienen wird, wahrscheinlich sogar mehr als ich. Wie läuft das dann aber zukünftig mit der Krankenversicherung des Kindes? Bei wem muss es dann versichert sein? Bei mir kostengünstig in der Familienversicherung? Oder bei ihrem Vater als Privatversicherte? Ich hoffe, jemand kann mir diese Frage beantworten. Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Hier die Aussage des netten Herren der GKV: Bis zum Zeitpunkt der offiziellen Scheidung ist das Bruttoeinkommen meines selbstständigen Ehemanne ausschlaggebend. Bleibt er brutto unter 54.900 € Jahreseinkommen kann Kind weiterhin familienversichert bleiben. Kam er während des Trennungsjahres über 54.900 € muss sie privat versichert oder freiwillig in der GKV (ca. 150 € / Monat ) versichert werden. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung kommt es nur wieder auf meine Versicherung an. Wenn ich in der GKV bin, kann Kind wieder bei mir familienversichert sein. So, jetzt muss ich Noch-Mann nurnoch antreiben die Steuererklärung abzugeben. Während des Trennungsjahres können wir uns noch gemeinsam veranlagen lassen. Könnte sich noch lohnen Grüße Sodapop


KKM

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Ich bin privat versichert, Kinder sind über den Vater versichert. Während der Ehezeit wurde regelmäßig überprüft, ob mein Einkommen über der Grenze und über seinem Einkommen liegt. Wäre das der Fall gewesen, hätten die Kinder wechseln müssen. Seit der Scheidung ist das egal, meine Kinder bleiben gesetzlich. Auskunft von der BarmerEK


fsw

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Dein Kind wird bei dir Familienversichert.