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Kinderzuschlag ?! Bin verwirrt ...

Kinderzuschlag ?! Bin verwirrt ...

Ikmam

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Hallo zusammen ! Kann mir bitte mal eben jemand helfen, ich blicke nicht durch. Seit September sind wir durch die (Mindest-)Unterhaltszahlungen des KV aus Hartz IV zum Glück komplett raus. Per "Minijob" (freiberuflich) verdiene ich zusätzlich zwischen 120 und 200 € pro Monat zusätzlich zum Unterhalt. Mehr wäre schön, hat aber bislang noch nicht geklappt. IRGENDWER hat mir auf Amtsseite gesagt, Kinderzuschlag wäre für uns indiskutabel, aber ich solle versuchen, ob ich ein wenig Mietzuschuß bekommen kann. Gut, habe ich gemacht. Nun fragt mich die Dame vom Wohngeldamt, warum ich keinen Kinderzuschlag beantragt habe. Und mir fehlt der Grund ... irgendein SB hatte das mal durchgerechnet und sagte "Steht Ihnen nicht zu" - ich hab´s geglaubt. Nun ist es doch falsch ?` Kann mir jemand verständlich (!) nahebringen, ob ich den Antrag auf Kinderzuschlag nun doch noch stellen soll oder nicht ? Mein Hirn ist glaube ich grad in Urlaub - war auf der Infoseite des AA: Kapiere es nicht. Hab mir den Kinderzuschlagrechner aus dem Netz genommen, der sagt am Ende "Sie können 179,- Euro Kinderzuschlag erhalten" - darunter steht aber ganz fett: " Kinderzuschlag steht Ihnen nicht zu WEIL SIE KEIN ALG II beziehen" - Was stimmt denn nun ???? Ich mach ja gern brav was man mir sagt .... aber doch bitte nicht einer "HÜH !" und der andere "HOTT !" ??? Danke und VG, Silke


moonlightsd610

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

Hallöchen, ich hatte damals in der Elternzeit Kinderzuschlag bekommen und habe es jetzt gerade nach der Trennung wieder beantragt. Man bekommt kein Kinderzuschlag wenn man Arbeitslosengeld II bezieht. Der Kinderzuschlag steht einen zu wenn beide Partner oder wenn man alleinerziehend ist ebend die Person Arbeiten geht und nicht soviel, aber auch nicht zu wenig verdient... wenn man unter einer bestimmten Grenze ist bekommt man was von der ARGE und wenn man über einer bestimmten Grenze ist fällt man raus. Ich würde mich auch nicht auf die Rechner verlassen, einfach ausfüllen und abgeben. Es werde ja alle Nebenkosten, Versicherung, Kitakosten usw. berücksichtigt. Achso bei Arbeitslosengeld I geht es auch noch... Gruß Steffi


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

wenn nur der erwachsene h4 bekommt wäre es schon möglich, manche kidner bekommen ja auch wohngeld und die eltern h4. s.u.


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

wenn ein kind unterhalt/uhv bekommt kann es seinen bedarf decken und fällt raus, interessant meißt eigentlich nur für geringverdiener paare die keinen unterhalt bekommen also einkommen kind zb 225 unterhalt - maximaler zuschlag 140 euro = null


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

Also Kinderzuschlag ist max.140€ pro Kind.Und wenn Du Harzt IV bekommen würdest kriegst Du eh nix.Du mußt schon ein Einkommen haben.Kommt jetzt auf Kinderzahl an.Genau kann ich es auch nicht sagen, versteh das selbst kaum, weil mir die Familienkasse es immer anders erklärt und es wohl auch in 2 verschiedenen Arten berechnet werden kann. Wenn der Rechner bei dir 179€ angezeigt hat,müßtest du Harzt IV für dein Kind beantragen. gruss Chrissie


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

zu uns sagte damals die arge wir müssten kizuschlag beantragen obwohl wir aufstockend h 4 bekamen


Ikmam

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Also kurzum: Ich ruf erstmal bei der Kindergeldkasse an in der Hoffnung, dass sie es vorab ungefähr einschätzen können ?? Denn ich weiß blöderweise nicht mehr, wer genau mir (am Amt) gesagt hat, Kinderzuschlag gäbe es nicht. ALG II bekommen wir auf keinen Fall mehr, wir sind durch die Unterhaltszahlungen drüber. Es sind 4 Kinder. Kindergartenbeitrag(-shilfe) ist beantragt, liegt aber schon seit September auf Eis, weil die auf den Bescheid von der Wohngeldstelle warten. Wohngeld lag bis Ende Januar auf Eis, weil der Aufhebungsbescheid vom ALG II seit Anfang September nicht beikam. Seitdem diskutiert wir im Kreis und nichts geht weiter ... Wenn jetzt die Kindergeldkasse auch nochmal 2,3 Monate braucht, gebe ich glaube ich langsam auf - das macht keinen Spaß ... allein die Kopierkosten für die hundertausend Unterlagen, die gebraucht werden ... *stöhn* ..... Trotzdem schonmal danke. Wenigstens weiß ich jetzt, dass andere offenbar auch Schwierigkeiten haben mit dem Durchsteigen durch den Formularkrieg ... LG, Silke


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

unabhängig von h4, da hat das amt wohl bei uns was falsch gesagt oder hatte noch das ek vom kv gerechnet aber.. wenn dein kind über 140 euro unterhalt bekommt fällt der zuschlag definitiv weg wenn sich da nicht vor kurzem was geändert hätte. das war nämlich unsere antwort vom kizuschlag, der wurde abgelehnt weil kind einkommen hat (unterhalt) was 140 euro übersteigt. unabhängig von sonstigem ek der eltern


Ikmam

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

DANKE ! Sowas nenne ich mal ne klare Aussage, das wäre ja ganz einfach. Denn alle Kinder bekommen über 140,- Euro - (nach Altersstufen zwischen 190,- und 230,--€ in etwa) und hoffentlich nach der anstehenden Hauptverhandlung auch endlich ihren Satz nach DD Tabelle - Papa lebt nämlich nicht schlecht in seiner Opferrolle ... Ich ruf glaub ich morgen einfach mal durch und frage trotzdem nochmal nach bevor ich den nächsten Schriftsatz für´s Wohnungsamt verfasse ... DANKE !


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

und hast du schon eine Info? Würde mich mal interessieren ob es dort was neues gibt eine ÄÄnderung oder so?


Ikmam

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Hi Savanna ! Wollte gerade eben posten ;-) Ich habe heute früh mit der Kindergeldstelle telefoniert. Was für uns als erstes zählt und damit jede weitere Rechnung überflüssig macht, ist wie Du schon sagtest die 140-€-Grenze. Also: Ein Kind, das über 140€ "Einkommen" (Unterhalt) bekommt, fällt auf jeden Fall aus dem Kinderzuschlag raus. Wenn´s weniger wäre, würde dann das Einkommen der Eltern interessant werden - hier entfällt es glücklicherweise, meine sind drüber. Dir nochmal vielen Dank und LG, Silke