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Kindergarten kosten?

Kindergarten kosten?

Magda_daniela

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Hallihallo ich habe da eine frage und zwar ich habe ein Sohn aus eine früherer Beziehung habe jetzt ein anderen Partner nun ist aber mein frage muss mein jetziger Partner die Kita mit bezahlen oder muss der Vater denn anderen teil Bezahlen?


Nurit

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Du musst den zahlen, dafür bekommst Du ja immerhin Unterhalt (hoffentlich).


WurmsMama

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Antwort auf Beitrag von Nurit

Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst. In meinem Bundesland wurden die Einkommen beider Elternteile aufgerechnet und der Vater wurde aufgrund seines deutlich hörheren Einkommens zu etwa 90 % der Kosten herangezogen, während ich nur 10 % zahlen muß. Wende Dich am besten ans Jugendamt und erkundige Dich.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Nurit

Wäre ja noch schöner, teilweise sind die Kigakosten höher als der Unterhalt! Auch wenn der Betrag durch das Einkommen der Mutter berechnet wurde, hat der Kindsvater einen Teil zu übernehmen, je nach Einkommen. Würde es beim Jugendamt berechnen lassen oder zum Anwalt...


Wunschkind2008

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Also bei mir muss mein ex den halben Beitrag zusätzlich zum Unterhalt zahlen. Gleiches gilt für Musikschule und Sportverein. Hat zumindest meine Anwältin damals alles so berechnet. Aber ist sicher auch abhängig von der Einkommenssituation. Der Selbstbehalt bleibt ja.


schnubbelline

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Ich muss es alleine zahlen und es wurde nach der Trennung neu berechnet mit nur meinem Einkommen. Ich denke das kommt auf den Kreis an.


Magda_daniela

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

ist ja schon echt krass wenn ich es alleine zahlen muss denn schlißlich gehört doch das Kind beiden und nicht nur ein und weil man sich trennt hat der andere teil die ganzen kosten zu tragen....toller vaterstast


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

solltest du a) google nutzen oder b) diesen Link lesen http://www.lexikon-familienrecht.de/kindergartenkosten-und-unterhalt/ und dir c) gedanken machen, was der Staat damit zu tun hat? Bei Geringverdienern übernimmt der nämlich sogar die Kosten zum Teil oder ganz! nicht immer gleich meckern!


shinead

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

...toller vaterstast Du kannst ja auswandern, wenn es Dir hier nicht gefällt. Dann darfst Du Dich wundern, was es in anderen Ländern alles nicht gibt.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Mein Mann (nicht der Vater meiner Großen) muss keinen Cent dazu beitragen, weil er nicht der leibliche Vater ist. Den anderen Teil müsste also dein Ex beitragen. Ansonsten schauen ob man nicht vom Jugendamt einen Zuschuss bzw. einen Übernahme der Kosten bewilligt bekommt, wenn das eigene Einkommen nicht reicht.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Bevor wir umzogen zählte nur mein Einkommen. Als wir heiratetet auch noch. Als wir dann umzogen wurde mir ein fiktiver Trennungsunterhalt gutgeschrieben anhand seines Gehaltes. Dann zogen wir hierher und es sein Einkommen zahlte komplett. Jeder Ort, Kreis macht das anders. Der leibliche Vater kann zur Kasee gebeten werden, sofern er zahlungsfähig ist und über dem Kindesunterhalt noch genug hat.


Magda_daniela

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

toller Vaterstadt in der hinsicht das es unfähr ist das mütter alles zahlen müssen obwohl es zwei dafür giebt..... dazu gesagt geht er schwarz arbeiten zahlt kein unterhalt..... und sagt er zahlt nur wenn er das Sorgerecht bekommt ich gehe schon arbeiten sehe es aber nicht ein das mein jetziger partner für sein Sohn zahlen muss..


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Beantrage Unterhaltsvorschuss und lass das Jugendamt alle Infos zu dem Nebenverdienst zukommen. Wie regelmäßig sieht er das Kind denn, dass er gerne Sorgerecht haben möchte ? Und wie oft möchte er ihn sehen ?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Und was genau kann jetzt Vater Staat dafür, daß Du Dir einen Mann zum Kinderzeugen ausgesucht hast, der selbigen bescheixxt? Oder wurdest Du von Vater Staat gezwungen, von dem Kerl ein Kind zu bekommen?


Magda_daniela

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

das ist alles vor Gericht geregelt alles zwei we bekommt er ihn und dann freitags nochmal für 4 stunden ich bekomme Unterhaltsvorschuss aber das geht auch nicht ewig....aber im ganzen war ja nur meine frage ob ich das ganze alleine zahlen muss wenn ich und mein Partner arbeit oder ob der Vater ein teil zahlen muss auch wenn ich arbeite...


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Steck es der Unterhaltsvorschusskasse mit der Schwarzarbeit oder beende die Beistandschaft ( nicht den Vorschuss ) und nehme einen Anwalt. Die sind mehr hinterher oft. Das Einkommen Deines Partner, wie oben erklärt, von Ort zu Ort unterschiedlich, das musst Du also bei Dir erfragen wie es dort gemacht wird. Wenn ihr zusammen lebt dann gibt es Gemeinden wo Euer beider Einkommen genommen wird. Die Umgangsfrage war rein aus Interesse, denn Du selbst schriebst ja er würde zahlen wenn er auch Rechte bekommt. Mies das übers Geld zu machen von ihm, aber wenn er sich kümmert kann er es sofort einklagen und wird es bekommen. Und das tut er. Vielleicht denkst Du da noch einmal drüber nach ob ihr Euch da treffen könnt. Ihr beide spielt Eure Machtpositionen aus.


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Hier wird nur das einkommen angerechnet von dem elternteil wo das kind lebt. Wieso sollte der vater dann etwas ubernehmen. Man geht ja nur von einem einkommen aus.