Mitglied inaktiv
die kids sind beide in kieferorthopädischer behandlung. sohnemann ist nun fast fertig, d.h. die kosten würden wir bei erfolgreich beendeter behandlung zurückerstattet bekommen (nach nunmehr fast 7 jahren). andernfalls, bekommen wir keinen cent mehr zurück, .. und es geht hier nicht nur um ein paar hunderter ich selbst kann die kosten nicht alleine tragen, bisher wurde es noch gemeinsam bezahlt. leider weigert sich nun die gegenseite, die behandlung hälftig mitzutragen :o((( wie sieht das aus, .. fällt die zahnbehandlung (sie ist leider notwendig, da fehlstellung gesamtes gebiss bei tochter)auch dem kindesunterhalt zu, da nicht mal 100% des kindesunterhalts getragen werden, .. oder müssen wir die behandlung vorrübergehend abbrechen? grüssle
Wird sowas nicht als ausserordentliche Belastung gesehen wie eben auch bei der Zahnspange, was bedeutet das sich der KV an den kosten beteiligen muss? Grüßle, Tinsche
ich zahle das - aus eigener tasche. keine aussergewöhnliche belastung. kannst du ratenzahlung vereinbaren? greetz anahid
zahle auch selbst (in Raten)für 2 Kinder, gebe es immer bei der Steuererklärung mit an.Die Behandlung ist wichtig, da bleibt ja nichts weiter übrig als zu zahlen. Den KV interessiert es nicht. LG Sylvia
mercie für eure antworten, dadurch, dass momentan noch 2 kinder in behandlung sind, kommen insgesamt jeden monat über 100 euro zusammen, ... da mal 15 euro, dann mal 60 euro, .. dort noch was, .. sobald aber wieder neue spangen oder extrabehandlungen anfallen, geht dieser betrag doch sehr in die höhe ( 100euro sind da goldig), da leider übliche spangen/behandlungen bei kind2 nichts gefruchtet haben, da nicht nur zähne, sondern der kiefer ansich auch betroffen ist und gerichtet werden sollte. .. aus eigener erfahrung (ich war fast 10 jahre in behandlung früher) weiss ich, .. es wird verdammt kostspielig werden, da es 1. nicht mit zwei/drei jährchen getan ist, .. und 2. ziemlich teure behandlungsmethoden nötig sein werden, .. :o(((. ... klar würde ich auch einen teil der kosten mittragen, aber bei den beträgen sicher nicht komlett, sondern die hälfte... so, .. bei dem leider nicht mehr ganz so schönen wetter pack ich nu mein nesthäkchen ein und werd mit ihm nach frankreich gehen zum einkaufen ... *freu grüssle
hallo, mein Großer bekommt auch eine Spange! Gesetzl. Kasse braucht nicht zu zahlen, "reine Kosmetik". Muss also komplett zahlen. Dachte auch, kann zumindestens (da kein Unterhalt gezahlt wird) die Kosten zusätzlich 1/2 zumindest auf die bereits aufgelaufenen Kosten packen... Habe ich da falsche Informationen??? Allerdings: Ich habe letztes jahr eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die schon mal die Hälfte trägt.... Trotzdem reicht es mir: Der Ex kommt für Nichts auf und ich zahle mich dumm und dusselig... grrrrrrrrrr
Hallo, Spangen oä sind außerordentliche Belastungen (oder Sonderausgaben oder wie immer man das jetzt auch nennt). Man kann den Kindsvater verpflichten sich daran zusätzlich zum Kindsunterhalt zu beteiligen ABER nur dann, wenn er mindestens den Regelsatz (Mindestunterhalt) für das Kind zahlt! Zahlt er weniger, dh muß er weniger zahlen weil geringer Verdienst, braucht er sich auch nicht noch extra an solchen Kosten zu beteiligen!!! LG Katja & Co
Alle medizinisch notwendigen Behandlungen bezahlt bereits die gesetzliche Krankenkasse des Kindes. Wenn nicht, war sie nicht notwendig und ist Verhandlungssache zwischen den Eltern. Bei Zahnspangen wird eine Vorleistung des Versicherten verlangt, die aber nach abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt wird, um damit zu gewährleisten, dass die Behandlung auch bis zum Ende durchgehalten wird. Damit sind Zahnspangen kein Zahlungsgrund für Unterhaltsverpflichtete. (aus "Trennnungs-FAQ", ein sehr nützlicher Link)
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