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Kann Kind Namen des neuen Mannes annehmen???

Kann Kind Namen des neuen Mannes annehmen???

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Hallo Ihr Lieben, war ja jetzt schon ewig nicht mehr hier, aber es ist doch schön zu lesen dass einige noch hier sind, die man von früher "kennt" *gg*. Habe jetzt mal eine kurze Frage... Wenn ich (unverheiratet mit unehelichem Kind) heiraten möchte... kann mein Kind dann einfach so den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen oder bedarf es dafür der Zustimmenung des Vaters? Viele Grüsse von Nadine mit Marie


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Hallo Nadine, wenn Dein nicht eheliches Kind Deinen Mädchennamen trägt, dann ist das kein Problem. In den Moment wo Du heirates und den Ehenamen annimmst, kannst Du den namen auch für das Kind beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Namensgebung. Nur wenn das Kind den Namen des Vaters trägt, muß dieser zustimmen. Hab mich da nämlich auch schon schlau gemacht :-) LG Anke mit Lukas


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Hallo Nadine, egal on möglich oder nicht, das ist keine gute Idee. Der Familiennamen sagt etwas über die Abstammung eines Menschen aus, es sollte also den Namen des Vaters oder der Mutter sein. Stell dir vor, das Kind bekommt den Namen deines künftigen Ehemanns.Und 5 oder 10 Jahre später trennt ihr euch. Dann hat das Kind den Namen eines Menschen, mit dem es nicght einmal verwand ist und von dem es auch nicht abstammt. Gruß, Rob


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was Rob da geschrieben hat, könnt Ihr das nicht so regeln, dass Du und das Kind DEINEN Namen behalten (sofern das Kind DEINEN Namen hat) und Dein Mann entweder seinen behält oder Deinen annimmt. Ist um vieles einfacher. Der Namensgebung ist im Hochzeitsfall ja keine Grenze mehr gesetzt. Liebe Grüße Sunny


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Also Marie hat meinen Nachnamen. Im Falle einer Heirat möchte ich einfach, dass wir alle 3 denselben Nachnamen haben. Ich möchte nicht, dass Marie meinen Mädchennamen behält und ich und ein mögliches Geschwisterchen dann einen anderen Namen haben. Aber ist es tatsächlich so, dass - im Falle einer Trennung - mein Kind und ich nicht "unseren" Namen wieder annehmen könnten?? Ich meine doch schon. Dass der Ex-Ehemann bei seinem leiblichen Kind zustimmen muß (wenn seine Ex-Frau ihren Mädchennamen wieder annehmen möchte und auch will, dass die Kinder diesen tragen) wußte ich. LG, Nadine


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Hallo Nadine, ja, es ist so. Bei einer späteren Trennung können Marie und Du wieder problemlos Deinen Mädchennamen annehmen. Jedoch bin auch ich deiner Meinung. Schön, ein Kind soll wissen wo seine Wurzeln sind, ABER es soll auch die namntliche Verbindung zu seinen Eltern, hier der mutter haben. Es ist bestimmt nicht so toll, wenn ein Kind im Kindergarten oder in der Schule immer wieder gefragt wird, wieso es nicht so heißt wie die Mama und die Geschwister. Meine Freundin hat daraufhin auch später den namen der Kleinen ändern lassen, weil es weder so hieß wie die Mama noch wie der KV. Die Kleine hat darunter gelitten. Nun sagt das Kind selber, sie gehört jetzt zur Familie. LG Anke


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Hallo Nadine, hallo Anke! Wir wissen doch alle, wie kurzlebig Beziehungen heutzutage leider oft sind. Soll es nach einer evtl. Trennung vom jetzigen Lebensgefährten dann wieder den Mädchennamen der Mutter annehmen? Und wenn die dann nochmal heiratet? Wie oft willst du denn den Namen des Kindes ändern? Gruß, Rob *immernamenbeibehaltenhat* PS. Zum Nachdenken: Mein Vater hatte auch so ein ungeliebter KV, ich habe mein Opa nie kennengelernt, im Gegensatz zum späteren "sozialen Opa". Das war ein netter Mann, er hatte aber mit meine Wurzeln und meine Herkunft nichts zu tun und ich bin froh das mein Namen mit mein tatsächlichen Stammbaum übereinstimmt.


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...ein Bekannter von mir hat sogar den Namen seiner Frau angenommen, weil er sich mit seinem (auch so entstandenen Namen) immer unwohl gefühlt hat. Er sagt, er hätte jetzt eine große Last verloren. Ich würde dem Kind seinen Geburtsnamen (wenn es der Mädchenname der Mutter ist) lassen und auf eine fortschrittliche Einstellung des neuen Mann an Mutters Seite bauen! Gruß von Cat


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Hi Nadine! Wenn Marie deinen Nachnamen hat, ist es doch ideal. Mit dir wird sie am wahrscheinlichsten noch lange zusammenleben. Wenn euch ein gemeinsamer Name so wichtig ist, kann er doch euren Namen übernehmen. Gruß, Sabri


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Du hast ja schon recht mit dem was Du sagst... (obwohl wir ja am Anfang nicht schon wieder ans mögliche Ende denken wollen *g*, oder??) Trotzdem denke ich (da hat Anke mir aus der Seele gesprochen), dass das Kind darunter leiden wird, wenn Mama, Stiefpapa und Geschwisterchen einen Namen haben (also eine Familie sind) und in dem Fall Marie ständig gefragt wird "warum heisst Du denn anders als Deine Mama". Das möchte ich ihr ja dann nicht antun. Und meinen Mädchennamen möchte ich auch nicht behalten. Dann habe ich und Marie und irgendwann vielleicht noch unser gemeinsames Kind einen Namen und mein Freund hat seinen. Toll. Lieben Gruss, Nadine, die jetzt gleich Feierabend macht und das Büro verlässt ;-)))


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Huhu Sabri, diese Variante scheidet leider ganz aus, dass mein Freund unseren Namen annimmt meine ich... obwohl der 1000x schöner wäre ;-)))) Schönen abend noch. LG, Nadine


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Ja Nadine, wenn es daran scheitert, das er nicht will... Das behält einfach jeder sein Namen und alles ist in Ordnung. Die Nachfragerei in Kiga und Schule ist allerdings halb so schlimm wie du glaubst. Es kann dir höchstens passieren, das du mit "Frau Mädchennamen" angesprochen wirdst. Beim Anfang schon ans Ende denken ist zwar nicht romantisch, dafür aber einfach realistisch. Am besten auch gleich ein Ehevertrag abschließen! Gruß, Rob


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Hallo Mistbiene, so schlimm wie dein 'Name' bist du doch nicht :-)) Ich habe auch einen anderen Namen als meine Zwillis und meine LG. Nach der gemeinsamen Sorgeerklärung hätten wir die Namen noch ändern können. Darauf habe ich verzichtet, 'obwohl' i c h die Kinder vorwiegend betreut habe. Wenns mal eine (seltene) Nachfrage gab, habe ich sie eben richtig wies ist beantwortet und gesagt, daß ich der echte Papa bin. Problematisch wurde das offenbar von niemandem angesehen, auch nicht von mir. MfG Richie


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*scherz*


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Hi, das rechtliche habt ihr ja schon diskutiert.... wenn kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt und der Vater nicht Namensgeber ist, dann ist eine sogenannte Einbenennung in eine neue Familie möglich, auch ohne Zustimmung des anderen Elternteiles. Nur sollte das alles 100mal überlegt werden. Dein Wunsch, dass weitere Kinder und dein jetziges den selben Namen tragen sollen, ist gut nachzuvollziehen. Dabei solltest du nur bedenken, dass nach der Trennung - die hoffentlich nie passieren wird - zwar theoretisch diese Einbenennung rückgängig zu machen ist, aber bei evtl. ehelichen Kindern eine Namensänderung zustimmungspflichtig sind. Wenn der "neue" Vater dem nicht zustimmt, dann würdest du dein "altes" Kind sicherlich nicht wieder dein Mädchennamen geben wollen, weil dann der Fall, dass du Kinder mit unterschiedlichen Namen hast, erst recht eintreten würde. Damit hätte dann Rob recht. Das erste Kind würde seine eigentlichen Wurzeln, die im Namen verankert sind, verlieren. Wenn ihr bei Eheschliessung zB entweder deinen Namen als Familiennamen wählen würdet, oder aber jeder seinen Namen behält und für die Kinder deinen Namen verwendet, dann würde es diesen Fall nicht geben. Alle Kinder sind über ihren Namen mit dir verbunden, bzw zeigen ihre Abstammung von dir durch den Namen. Das sind sicherlich nicht die Gednken, die man mit einer Hochzeitsplanung verbindet, aber da du selber über die Erfahrung verfügst, dass ein Kind nicht zur ewigen Bindung führen muss, solltest du diese Frage nüchtern betrachten. Gruss


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HI! Was hälst du davon einen Doppelnamen anzunehmen. Dann kann Marie deinen Mädchennamen behalten, hat damit einen Namen mit dir gemeinsam und die neuen Kinder haben den NAmen deines Mannes, ihres Vaters aber auch einen Namen mit dir gleich. Liebe GRüße AStrid!!


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... das hatte ich ja ganz vergessen.... Diesen Doppelnamen kann dann auch dein erstes Kind bekommen! Also ein neuer Familienname (der Mutter) kann dem Namen des Kindes vorangestellt oder angefügt werden etc.... siehe hier: "§1618 BGB Einbenennung Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zurzeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend. " http://www.juralink.de/0NORMENBANK/BGB/1618.html


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hallo ihr lieben,.... ööööööööhm,.....um euch nicht ganz mit diesem namenwirrwarr zum wahnsinn treiben zu wollen ;o))),....ABER... ich gaube, daß dieser doppelnamengebung "@mistbiene-imker" nicht mehr stattgegeben wird!???? bitte zuerst genaustens beim standesamt informieren, bevor du diese variante, die früher des öfteren verwendet wurde, wählst!!!! soviel mir noch aus dieser standesamterei bekannt ist, konnte man sich für den eigenen namen oder den des mannes entscheiden! also im klartext, du und dein kind könntet weiterhin ²@mistbiene" heißen, und dein mann "imker" oder er könnte ²@mistbiene² heißen so wie du, oder halt die klassische variante alle ²imker² informieren gehen!!!! :o))))))) und zwar an ort und stelle!! ;o)))) gruß sterntaler, der gott sei dank diese problematik nie mehr haben wird!!!! ;o)))))


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Huhu Sterntaler, wir haben vor gut einem Jahr geheiratet und da standen uns ALLE Tore offen. Wir hätten 1. Jeder seinen eigenen Namen behalten 2. Frau nimmt den Namen des Mannes an 3. Mann nimmt den Namen der Frau an 4. Doppelname für den Mann (der der Frau bleibt wie er ist). 5. Doppelname für die Frau (der des Mannes bleibt wie er ist). Ich habe die "altmodische" Variante genommen (den Namen des Mannes), weil mein Vater mit Vornamen genauso heisst wie mein Mann *kicher*. Nen Doppelname kam nicht in die Tüte, weil der sich dann so ähnlich wie "Prellbock" angehört hätte *lach*. Es ist natürlich möglich, dass das von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich ist, aber die geben da beim "Vorgespräch" (Aufgebot) auch gern Auskunft drüber. Liebe Grüße Sunny


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huhu und knuddels,.... jaja es gibt echt schon komische nachnamen und wenn diese dann noch im doppel erscheinen oh herrje!!! *lach* so wie "kleinhügel-kottenpol" oder "lauthäuser-schnarrenberger"!???? oder doch "lautberger-schnarrenhäuser"???? %o(( *grübelgrübel* da würde man sich am liebsten nur noch telefonisch mit dem vornamen melden !!!! *sfg*!!! meine güte es ist ja schon fast ne persönliche bestrafung!! ich kenne einen fall, da hatte der mann einen soooo häßlich klingenden familiennamen, dass er den seiner frau angenommen hatte. nun ja, wie auch dort hielt die ehe nicht lange, also scheidung. er behielt jedoch den namen der frau und irgendwann hat er wieder neu geheiratet und dann einen doppelnamen draus gemacht, sodaß der ursprüngliche eigene name ganz und gar verschollen blieb! nur auf seiner abstammungsurkunde könnte man verfolgen wie er ursprünglich geheißen hatte. schon alles sehr kompliziert und verworren,....tztztz. mein nachname klingt so unscheinbar, einer von vielen hunderttausend klingende 0815 namen auf den ich keinen besonderen wert lege, ihn aber wegen sichelchen und sternchen behalte. ist ja nur ein name wie müller-meier-schmidt!!! ;o))) ich stamme ja gott sei dank nicht vom namen ab!!! *freufreufreu* also namen hin und her, denke es hängt bestimmt auch vom regionalen standesamt ab, wie man letztendlich zu heißen hat!! ;o)))) knuddels ins web sterntaler