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Kann ich mit den Kids wegziehen?

Kann ich mit den Kids wegziehen?

meerli

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Ich überlege ernsthaft nach der Trennung vor 6 Mon.wieder von BaWü nach Sachsen zu ziehen... Mein Grosser würde sich freuen der Kleine versteht es nicht... der Vater möchte den Umzug nicht obwohl er sich getrennt hat. Sind mir da rechtlich die Hände gebunden? Muss ich in einer Stadt bleiben wo ich mich sehr unwohl finde weil der Vater nicht will das ihn 450km von den Kindern trennen? LG


Terkey235

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Antwort auf Beitrag von meerli

Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn du nicht alleine sorgeberechtigt bist, kannst du zwar jederzeit wegziehen. Die Kinder kannst du allerdings nicht mitnehmen. Selbst wenn du alleine entscheiden kannst, weil nur du das SR und ABR haben solltest, musst du dir überlegen, wie du den Umgang finanzieren willst. Dafür bist du dann zuständig. Und du müsstest alle 2 Wochen 1800 Kilometer Fahrtweg einplanen, oder aber 900km und dir dann eine Unterkunft vor Ort suchen. Was würdest du sagen, wenn dein Ex die Kinder nimmt und "nur" 450km weit weg zieht? Würde dir das gefallen? Er hat sich von DIR getrennt, nicht von den Kindern. Dass du dich unwohl fühlst und gerne wieder heim möchtest, kann ich verstehen. Das funktioniert aber ab dem Moment nicht mehr, in dem man sich für gemeinsame Kinder entscheidet. LG terkey


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von meerli

"weil der Vater nicht will das ihn 450km von den Kindern trennen" Ja, und es ist sein gutes Recht das so zu sehen. Was anderes wäre, wenn es dir jetzt nur darum ginge, in die nächste Stadt zu ziehen, also um mal 10 km (wobei er da auch rein rechtlich zustimmen muss....aber bei so kurzen Distanzen sehen normalerweise dann auch die Richter kein Problem). Oder wenn er sich sich jetzt seit 2 Jahren überhaupt nicht kümmern würde und gar kein Umgang stattfindet aufgrund der Desinteresse des Vaters. Das scheint ja aber hier nicht der Fall zu sein...


mf4

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Antwort auf Beitrag von meerli

Er hat sich getrennt und somit soll ihm das Recht auf regelmäßigen Kontakt verwehrt oder zumindest extremst erschwert werden? Diese Denkweise finde ich seltsam.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von meerli

Denk mal an die Kinder und nicht nur an dich! Die haben in BaWü ihr Umfeld und ihren Vater! Du hast eine nostalgische Vorstellung von "ich will heim ins Nest". Dein Ex kann ruck zuck bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken - damit du die Kinder nicht von ihm entfernen kannst - oder er nimmt sie gleich ganz. Du darfst hinziehen wo du willst - alleine!


Jessi757

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Antwort auf Beitrag von meerli

Lass dich mal nicht entmutigen! Ich bin mit den Kindern zurück in meine Heimat gezogen. Ich habe meine Familie hier und damit Unterstützung. Wenn auch hauptsächlich seelisch. Aber das hilft auch immens. In der Stadt in der ich vorher gewohnt habe (seines Berufes wegen) hatte ich niemanden. Ich hatte aber auch das “Glück“, dass der Vater den Umgang mit seinen Kindern immer weiter runtergeschraubt hat. Alle 2 Wochen 2-3 Stunden 2-3 von 5 Kindern, so dass das einzelne Kind ihn nur alle 4 Woche gesehen hat. Ihm wurde wohl seitens des JAs geraten dem Umzug zuzustimmen. Hier sehen sie nun meine Eltern und meine Schwester regelmäßig. Mir geht es deutlich besser nach dem Umzug. Ich hab übrigens im Januar eine Mutter- Kind-Kur gemacht. Ohne die hätte ich ,glaube ich, die Kraft nicht gehabt für den ganzen nervenaufreibenden Weg... LG Jessi


mf4

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Antwort auf Beitrag von Jessi757

Von einem desinteressierten Vater - wie deinem Ex - hat die AP nichts geschrieben.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von mf4

Nicht mal das stimmt ja so einfach. Wenn der Vater dem Umzug nicht zustimmt UND die Kinder gleichzeitig nicht dauerhaft zu sich nehmen will/ kann, dann kann Frau auch alleine nicht umziehen, weil sie die Kinder ja nicht alleine lassen kann. Ansonsten wenn die AP das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann dürfte sie ja schon weg ziehen, ABER sie müsste irgendwie dafür sorgen, dass der Umgang weiter stattfinden kann. Sonst kann man es notfalls nur noch gerichtlich einklagen. Ganz allgemein möchte ich aber zu bedenken geben, dass die Kinder Mama UND Papa brauchen, falls das irgendwie möglich ist.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Die Aussage stimmt so nicht "Wenn der Vater dem Umzug nicht zustimmt UND die Kinder gleichzeitig nicht dauerhaft zu sich nehmen will/ kann, dann kann Frau auch alleine nicht umziehen, weil sie die Kinder ja nicht alleine lassen kann." Da die Kinder nicht allein bleiben können, darf die Frau in dieser Konstellation sehr wohl mit den Kindern umziehen. Der Vater kann das nur verhindern, wenn er auch bereit wäre, die Kinder zu sich zu nehmen. Der Frau kann der Umzug nicht verboten werden und bevor die Kinder im Heim landen, dürfen sie selbstverständlich mit umziehen.