Mitglied inaktiv
Wir haben seit ein paar Monaten betreuten Umgang 2x im Monat, eineinhalb Stunden (Gerichtsbeschluss). Beim letzten Elterngespräch sagte der KV er wolle längeren Umgang. Die 1.5 Stunden waren vorher so verabredet gewesen, weil der KV angeblich nur an einem Wochentag kann und die Betreuerin ausschließlich zu einer bestimmten Zeit (früher anfangen will sie nicht), woraus resultiert, dass jede Verschiebung nach hinten mit Essenszeiten und Mittagsschlaf meines Kindes kollidiert (er ist noch keine 2). Auf die Forderung des KV hin fragte die Betreuerin mich, ob denn 3 Stunden für mich okay seien. Fand ich aber nicht okay. Dann schlug sie im Anschluss dem KV vor, dass er doch das Kind bei mir abholen solle und (da er kein Auto hat) mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ca. 2 Stunden Fahrt mit mehrmals Umsteigen) zum BU zu bringen und den dann dreistündig zu machen. Sie war dann total erstaunt über meinen Protest und könnte gar nicht nachvollziehen, was "mein Problem" war. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass es vor dem BU kaum Kontakt gab, also der KV dem Kind quasi ein Fremder war, seitdem gab es 9 Kontakte, und der KV war noch nie mit dem Kleinen irgendwo draußen, nur Wohnung und Spielzimmer beim BU, immer mit jemandem in der Nähe. BU wurde ausgesprochen, da er nachweislich nicht in der Lage war das Kind adäquat zu versorgen. Die Betreuerin begründete ihre Verständnislosigkeit auf meine ablehnende Haltung damit, dass sie ja schließlich "mal kurz draußen" gewesen seien, da hätte es "auch eine Straße" gegeben und der KV hätte sich ganz toll beschützend verhalten und den Kleinen "sogar" hochgekommen und sie sähe da kein Problem. Ohne "mein Problem" jetzt näher zu erläutern: ist das nicht offensichtlich, was an diesem Vorschlag nicht stimmt? Oder habe ICH hier irgendein Brett vorm Kopf und irgendwas gravierendes verpasst? Wäre dankbar für Meinungen von außen.
Naja...normal ist sicher was anderes. Ich kann dich verstehen. Wenn das gerichtlich so beschlossen wurde, würde ich wohl erst einmal daran festhalten und keinen Millimeter davon abrücken. Das es ein betreutes Umgangsrecht ist, wird wohl auch einen Grund haben. Nur weil es der Vater plötzlich doch anders möchte, würde ich nicht den gewohnten Ablauf meines Kindes ändern. Lass erst einmal Zeit ins Land gehen und gucke Dir entspannt an, wie sich der Papa so macht. Und damit meine ich definitiv mehr, als ihn einmal hochzuheben, wenn er an der Strasse steht. Gib dem Vater aber auch eine Chance, wenn du irgendwann ein gutes Gefühl hast.
1. Gerichtsbeschluss steht mit 1,5 h? DANN hilft nur ein neuer Beschluss über andere Zeit, wenn ihr euch nicht einigt! 2. die Zeiten meines Kindes (Essen, Schlafen) wären mir wichtig! und daher: 3. Vorschlag von DIR: 2,5 h und damit aber 1 h früher und hiermit ist 4. die Betreuerin am Zug.... Betreuter Umgang ist vom Richter festgelegt und damit gibt es erst mal KEINE Alleingänge des KV....
Nein, der Beschluss lautet auf BU. Ich habe auch prinzipiell nichts gegen länger, nur 1. mein Vorschlag früher anzufangen wurde abgelehnt. 2. Mein Vorschlag auf die Verlegung auf den Nachmittag wurde abgelehnt. 3. Ich hatte mich bereits zu 2 Stunden bereit erklärt, wodurch die Routine meines Sohnes um eine halbe Stunde verschoben wird. Das fand ich noch akzeptabel. Aber Mittagsschlaf eines noch nichtmal 2jährigen um 1.5 Stunden zu verschieben, finde ich halt nicht mehr so toll. Was ich noch wesentlich schlimmer finde, ist dieser Vorschlag, dass der KV das Kind abholt und allein mit ihm zwei Stunden lang mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Gegend herum fährt (in der er sich obendrein nicht auskennt). Wenn der KV fähig wäre das Kind 2 Stunden lang im öffentlichen Nahverkehr adäquat zu beaufsichtigen - warum soll er denn dann bitte zum BU?? Obendrein wären das insgesamt 7 Stunden, also nix mit Essen oder Schlafen, und 1.5 Stunden früher aufstehen müsste der Kleine dafür auch noch. Das Ganze ist einfach komplett absurd! Ich kann nicht nachvollziehen wie eine BU-Betreuung auf sowas kommt.
Klingt jetzt erst einmal wirklich sehr schräg - mir ist die gleiche Frage aufgetaucht...warum wurde betreuter Umgang beschlossen (macht ja auch kein Richter wegen nichts) um dann den KV mit dem Kind alleine stundenlang mit dem Kind alleine durch die Weltgeschichte zu schicken...um dann betreuten Umgang durchzuführen und dann wieder zurück...sehr absurd... ...dann bleibt es halt bei der Einhaltung des Beschlusses...fertig...
Und danke für Eure Antworten! :-)
Ich habe mal angerufen, um mich wenigstens mal zu erkundigen. Vom JA hieß es 1. ist doch normal, dass es einen "Übergang" von BU zu unbetreut gibt (die fand das auch gar nicht unverhältnismäßig) 2. Die Routine des Kindes sei "ja wohl irrelevant, das ist die Verantwortung des Vaters" und 3. Ich solle doch mal überlegen, ob ich nicht irgendwelche Probleme hätte mich von meinem Sohn zu lösen. Ich glaub ich bin im falschen Film...
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