bellalady86
Liebe Mamas und angehende Mamas, ich bin im 2. Monat schwanger. Das Baby war seit Monaten mit meinem Partner geplant. Er hat mich vor wenigen Tagen sitzen lassen und gesagt, dass er mich nicht mehr liebt. Er wolle für das Kind aber da sein. Na ja, und was man eben so sagt, um sein Gewissen zu beruhigen. Meine Frage ist jetzt wie bekomme ich später von ihm Unterhalt und wann muss ich mich darum kümmern, dass das dann alles sein geregelten Bahnen zieht. Über Rückmeldungen oder Nachrichten von Frauen, die in einer ähnlichen Situation sind, wäre ich sehr dankbar.
er muss die vaterschaft anerkennen und dann am besten eine beistandschaft beim jugendamt einrichten
Das heißt ich kann das sowieso erst alles nach der Geburt des Babys regeln?
Wenn er einverstanden ist, kann er die Vaterschaft auch schon vorgeburtlich anerkennen. Ich würde Dir raten im 3. Trimester einen Termin beim Jugendamt zu machen und dort schon mal die Kontaktdaten etc. zu hinterlegen. Die würden Dich auch anschreiben, aber die Zeit kannst Du sparen. Spielt der werdende Vater mit, könnte sogar schon der Unterhalt im vorhinein berechnet werden, so dass dieser direkt fließen kann. Wichtig: Hebe die Belege für die Babyausstattung auf. Da muss sich der KV ebenfalls beteiligen. Ich wünsche Dir starke Nerven und eine schöne Schwangerschaft. Shinead (alleine Schwanger in '06/'07)
Ok, das ist ein guter Ratschlag. Dann werde ich im 3. Trimester mal einen Termin ausmachen. Danke für die vielen wertvollen Tipps. Das beruhigt mich auch schon mal etwas.
Sorgerecht würde ich - da schließe ich mich allen anderen an - auch nicht vorab teilen. Schau' Dir erst einmal an, ob er das mit dem "Für das Kind da sein" auch wirklich ernst meint. Der KV von Junior spukte auch erst mal große Töne und ist dann aber im 3 Lebensmonat endgültig von der Bildfläche verschwunden.
Hallo und herzlichen Glückwunsch zum Baby. Ich war damals in gleicher Situation (übrigens war dieses Forum auch meine erste Anlaufstelle - das ist jetzt fast 14 Jahre her) Ich habe alles, was ging, noch vor der Geburt erledigen lassen. Danach bist Du einfach froh, Deine Ruhe zu haben und ich empfand jeden Behördengang als zu viel! Die Vaterschaft kannst Du und er Vater zusammen vor dem Jugendamt anerkennen. Hier könnt Ihr auch gleich die elterliche Sorge festlegen, wobei ich Dir (unverheiratet und mti dem Mann nicht mehr zusammen) dazu raten würde und möchte, beim alleinigen SR (welches Dir in dieser Situation automatisch eh erstmal zufällt) zu bleiben. Du kannst ebenfalls nach Geburt die Beistandschaft für das Kind beantragen (beim JA), welche sich dann ebenfalls automatisch um die Festsetzung und Einzahlung des Unterhaltes durch den KV kümmern. Wichtig war in meinem Fall noch: Der KV weilte damals im Ausland. Ich habe damals Kopien von seinem Ausweis, seiner Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt vorlegen müssen für die Eintragungen in der Geburtsurkunde und die Aushändigung dieser (mit der Du ja auch erst alle Leistungen bekommst) In meinem Fall hatte ich ein sehr zickiges Jugendamt und die wollten Originale. Von ALLEM. KV in Mexiko und das ein halbes Jahr, zur Familie keinen Kontakt. Ich habe DREI MONATE auf die Geb.urkunde meines Sohnes warten müssen, bis ich den Bürgermeister angeschrieben und mir Luft gemacht habe. Hier also nach Möglichkeit den KV einfach mitnehmen sowie sämtliche vom JA vorliegenden Unterlagen. Ois Gute!
Wow, du bist aber auch durch die Hölle gegangen! Oh man... Aber alles gut zu wissen, da mein Ex womöglich zumindest im Ausland eingesetzt werden könnte. Danke für deine Hinweise!
Ich habe eine (m.E. sehr wertvolle) Geburtsurkunde ohne einen eingetragenen Vater. Erleichtert Schulanmeldungen, Kontoeröffnungen, etc. Da keiner auf die Idee kommt von mir eine Negativbescheinung sehen zu wollen.
Hallo, ich hatte das 1999 und 2007 hinter mir... Mit Vater #1 habe ich damals die Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich gemacht (im 7./8. Monat etwa), ging ganz easy. Bei Vater #2 hatte ich eine vorgeburtliche Beistandschaft eingerichtet. Die haben ihn angeschrieben, er hat nicht reagiert (diese Moeglichkeit haette er zumindest gehabt!), also ging es nach der Geburt vor Gericht, mit Vaterschaftstest und allem Pipapo. Da er bereits waehrend er Schwangerschaft in die USA gegangen ist, dauerte es insgesamt acht Jahre, bis der Prozess vorbei war und endlich Unterhalt floss... Was im ersten Fall nicht passiert ist (im 2ten Fall haette ich darueber noch nicht mal ansatzweise nachgedacht): Wir haben keine gemeinsame Sorgerechtserklaerung abgegeben. Soll heissen, ich habe das alleinige Sorgerecht. Inzwischen wurden die Gesetze ja wieder geaendert, so dass es Vaeter einfacher haben, an das geteilte Sorgerecht zu kommen, aber so weit ich weiss, hat jede unverheiratete Mutter trotzdem weiterhin automatisch das alleinige - und auf etwas anderes wuerde ich mich erstmal auch nicht einlassen. Die Unterhaltsberechnung kann im Rahmen der Beistandschaft durch das Jugendamt erfolgen, die Beitreibung ebenfalls, wenn er freiwillig zahlt, dann ist das umso besser. Ansonsten: Lass dich nicht irre machen, uebersteh erst mal die ersten Wochen und Monate, solche "geschaeftlichen" Dinge kannst du etwa ab dem 6. Monat in Angriff nehmen (wenn die ersten Huerden genommen sind und die anstrengende Zielgerade noch vor dir liegt)... Wenn du Fragen hast, hier bekommst du immer Antworten und Kopfstreichler. Viel Glueck und alles Gute fuer die kommenden Wochen, Martina.
Hallo, zum Unterhalt: er ist dem Kind gegenüber, aber auch Dir zum Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt dem Kind gegenüber geht vor deinen. Dieser wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet (nach seinem Einkommen) Google mal. Dir muss er theoretisch für max. 3 Jahre das ausgleichen, was Du nicht mehr an Netto hast wie vorher. Aber meistens haben die Väter soviel netto gar nicht... Ist er schon komplett weg mit all seinen Sachen? Wenn nicht: dann schau, dass Du heute noch Kopien von Sparbüchern, anderen Guthaben wie Lebensversicherungen, Aktiendepots etc. macht. Das selbe gilt für Verdienstbescheinigungen etc, die sind am wichtigsten damit der Unterhalt berechnet werden kann. Du kannst noch vor der Geburt zum Jugendamt gehen und die Vaterschaft anerkennen lassen, das würde ich auch raten, denn nach der Geburt mit kleinem Zwerg ist das viel umständlicher. Gruss Désirée
Alles Gute erstmal! Nur als Tip: Wenn der Vater im Vorfeld der Geburt die Vaterschaft anerkennt und dabei das gemeinsame Sorgerecht bekommen möchte, bekommt er es! Da kannst du nicht viel gegen machen. Wenn das Kind geboren wird ohne vaterschaftsanerkennung, hast du das alleinige sorgerecht automatisch und er muss das gemeinsame beantragen. Dem musst du nicht zustimmen! Eine schöne Schwangerschaft erstmal!
Zustimmen muss sie nicht, aber wohl begründen, warum es gegen das Kindeswohl spricht wenn sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben...Egal wann diese beantragt wird. Denn genau das sieht das EuGH vor. Gruß D
Das ist so nicht richtig. Meine Tochter ist im August geboren und wir waren einen Monat vorher im JA zur Anerkennung. Sie haben uns nach dem Sorgerecht gefragt bzw wie wir das handhaben wollen und dass wir uns bis zum 18. Lebensjahr zum gemeinsamen SR umentscheiden können. Denn lt. der Dame im JA bekommt der KV nur das Sorgerecht mit Einverständnis der Mutter. Ansonsten bleibt halt noch die Klage seitens des Vaters.
Ok, das waren jetzt viele Infos und auch unterschiedliche Wege, die ihr gegangen seid. Da muss ich mich wirklich erst einmal mit dem Jugendamt in Verbnidung setzen und ggf. mal einen Anwalt aufsuchen und mich dort beraten lassen, um eine Entscheidung zu treffen. Danke für die vielen Antworten auf jeden Fall. Es wird also nicht völlig aussichtslos für mich werden. Ich habe selbst ein Einkommen von 1700 netto und mein Ex verdient locker über der Beitragsbemessungsgrenze. Er hat netto ca. 3500 Euro zur Verfügung. Ich hoffe, dass er nicht einfach so davon kommen wird.
... solltest Du Dir auf jeden Fall innerhalb des Mutterschutzes einen Anwalt gönnen und Betreuungsunterhalt einfordern. Du wirst Geld brauchen und hier ist er Deine erste Anlaufstelle. Vorab kannst Du Dich auch an ProFamilia oder ähnliche Institutionen wenden. Die können Dir da auch bezüglich Rechte/Pflichten weiterhelfen und Dich ggf. an einen Anwalt verweisen. Alles Gute! Genieße Deine Schwangerschaft!
Hier wurde schon viel gesagt. Dein ex verdient gut. Wie lange willst du Elternzeit machen? Er ist dir gegenüber unterhaltspflichtig bis das Kind 3 jahre ist. Also ich würde nicht ihm zu liebe gleich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Mit job und kind alleinerziehend ist auch hart.
>>Also ich würde nicht ihm zu liebe gleich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Dem möchte ich mich anschließen!
Anmerkung: Auch wenn man trotzdem arbeiten geht ist ein Teil des Einkommen anrechnungsfrei, sprich der Ex muss trotzdem Unterhalt für die Frau zahlen. Ich bin nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gegangen und habe trotzdem Unterhalt vom KV bekommen. Da kann Dich dann Dein Anwalt auch beraten. Und das hat ja auch noch ganz viel Zeit. Erstmal alles Gute für die Schwangerschaft :)
Man muss ja nicht dem Ex zuliebe wieder bald arbeiten gehen. Das kann man auch sich selbst zuliebe oder der Karriere wegen. Dieser fast unumstößliche Standard dass man ja "eigentlich viiieeel lieber Zuhause 24 Std. auf das Kind schauen würde" stößt bei mir immer wieder an... LG Désirée
...aber ich verstehe, was du meinst... Beim Kind1 hatte ich diesen hehren Anspruch ja auch noch und hatte die vollen drei Jahre Erziehungsurlaub eingereicht. Dann war die Beziehung zu Ende, ich sass da mit Kind - und nach noch nicht mal einem Jahr fiel mir die Decke zuhause auf den Kopf. Soooo toll und anregend ist es mit einem brabbelnden Kleinkind ja auch wieder nicht, mir fehlten die sozialen Kontakte zu Altersgenossen, um es mal salopp zu sagen (und eine sinnvolle Beschaeftigung noch dazu). Ich weiss nicht, ob es nicht noch vielen anderen Muettern so geht, die sich aber meist nicht trauen, das zuzugeben. Bei Kind2 war es dann so, dass ich unter keinen Umstaenden zuhause bleiben wollte. Einerseits war mir klar, dass ich selbst mit dem verhaeltnismaessig "ueppigen" Elterngeld nicht auskommen wuerde (wir hatten damals ja ein Au Pair, das ich mochte und ungern wieder nach Hause schicken wollte...), aber ich wusste auch genau, dass ich gar nicht so lange der Arbeit fernbleiben _will_. Ich bin dann gleich nach dem Mutterschutz (und dem Resturlaub aus dem Vorjahr) wieder arbeiten gegangen, das war auch ganz easy, weil ich wegen dem Stillen nur im Tagdienst arbeiten durfte und auch eine verlaengerte Pausenregelung wg. den Stillzeiten hatte...
"ihm zuliebe" Also nicht nach 2-14 Monaten wieder arbeiten gehen, damit er nicht weiterhin so hohen Betreuungsunterhalb bezahlen muss. Nach dem eigenen Gefühl entscheiden und nicht wegen finanzieller Sorgen.
Wenn du eine Gleichgesinnte suchst, kannst du mir gerne schreiben. Meine Tochter ist sechs Wochen alt. Ansonsten wünsche ich dir eine schöne Kugelzeit
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