Madleen74
Hallo, ich brauche mal einen Tip. Ich hatte nach der Scheidung Prozesskostenbeihilfe erhalten, in Form von Ratenzahlung. Ich habe 1415 Euro bezahlt und monatlich 45 Euro. 36 Monate lang. Jetzt wollen Sie eine neue Erklärung haben persönlicher Verhältnisse haben. Und ich lebe in einer Lebenspartnerschaft. Wollen Sie das von ihm auch haben? Er hat doch mit meiner Scheidung nichts zutun. Ich selber bekomme meinen Unterhalt Kindergeld und Krankengeld, pinatz. Was kann denn noch passieren, wenn ich doch alles bezahlt hab?
habe ich das richtig verstanden, es ist alles abbezahlt? Bei 36 x 45 Euro komme ich auf einen Gesamtbetrag von 1620 Euro....
Ich hab wieder was zurück bekommen wegen Überzahlung ... und eine Rate war weniger
und sonst liegt nichts mehr an? Wozu dann die Vermögensaufstellung? Ich würde da anrufen und nachfragen.
haben die 10 (?) Jahre Zeit, sich das ganze Geld wiederzuholen
Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten eines Prozesses zu tragen und bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg, so kann ihm das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren. Dies bedeutet, dass man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten des eigenen Anwalts und den Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit ist. Diese übernimmt dann die Landeskasse. Soweit Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten von Ihnen in monatlichen Raten (so genannte Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung) an die Landeskasse zurückzuzahlen sind. Das Gericht kann jedoch vier Jahre lang nach der rechtskräftigen Entscheidung überprüfen, ob eine Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist und die verauslagten Kosten von Ihnen erstattet verlangen.
Wir zahlen heute noch ab für was, was vor 3 Jahren war, weil die erneute Überprüfung ergab dass er noch mehr zahlen kann. Dass die Mädels nun bei uns wohnen und der Prozess damals nachweislich von ihr erzwungen wurde interessiert keinen.
ich dachte das die 1415 euro die gesamtsumme ist und nicht nochwas dazu kommt . das irritiert mich sehr. und der neue lebenspartner muss auch alles offen legen?das ist doch ungerecht oder?
Hallo sie durfen bis vier jahre danach nochmal nachforschen. Nur dein einkommen zählt. Bei mir kam garnichts in den vier jahren. Musste nichtmal was kn raten zahken ibwohl ivh gearbeitet habe,
Das Einkommen vom Partner interessiert nicht !!! Lg
Danke da bin ich beruhigt..... L.G
das kapiere ich nicht - also nur mal so für mich zum Mitschreiben: Madleen beantragt PKH, bekommt diese auch bezahlt, der Prozess ist abgeschlossen. Madleen zahlt den Betrag in Raten zurück, überzahlt sogar und bekommt noch was wieder. Damit ist der Fall für mich doch erledigt. Was sie jetzt verdient oder nicht spielt doch keine Rolle mehr? Der Prozess ist doch DURCH?!
Irgend wer hat gesagt, das noch was kommen kann. Deswegen bin ich ja so verwirrt. Ich dachte ja ich bin durch...
na was soll denn "noch kommen"???? Wenn Dir ein bestimmter PKH-Betrag bewilligt wurde, der Prozess abgeschlossen ist UND der Betrag bereits zurückgezahlt wurde, dann kann man doch nicht einfach auf einmal neue Prozesskosten berechnen?! Das ist ja so, als würd ich ne Schrankwand kaufen, die auf Raten zahlen, bin damit fertig und auf einmal meldet sich das Möbelhaus und sagt "achso, JETZT kostet der Schrank 200 Euro mehr, zahlen sie mal..." Entzieht sich mir... irgendwie.
Das haben sie dann nach den Raten noch einmal geprüft und dann musste er das ersteinmal erlassene noch abstottern, da Finanzen besser als damals.
na DAS finde ich ja dann genau so blödsinnig wie die Kindergartengebühren nach dem Gehalt von vor DREI JAHREN zu berechnen... Gut, ich hatte davon damals einen Vorteil... nur, damals gings mir nicht gut - zum Kigaeintritt sehr wohl! Und die PKH war ja für "damals" und nicht für jetzt...
Mir gehts ja jetzt schlechter als damals, wenn man mein Geld reinnimmt. Ich hab ja kein ALG2 mehr, mit AE zuschlag. Wohngeld hatte ich dann bekommen und in Moment bekomme ich ausser KG UH und Krankengeld nichts. Krankenversicherrung darf ich auch selber zahlen. Mir kann man wirklich nichts mehr nehmen.Ich hab ja nichts, außßer 150 Euro Krankengeld wo die KV bezahlt wird.
Wenn sie jetzt mehr verdiwnen würde würde es neu berechnet werden. So hat es mir meine Anwältin damals gesagt.
Wenn sie jetzt mehr verdiwnen würde würde es neu berechnet werden. So hat es mir meine Anwältin damals gesagt.
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