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Hat hier schonmal jemand seinem Ex-Mann das Sorgerecht versucht

Hat hier schonmal jemand seinem Ex-Mann das Sorgerecht versucht

dackelchen89

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weg zu nehmen und war dabei erfolgreich?


shortie

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Ich nicht, würde es aber gerade gerne wieder. Himmel, so ein sturer Ochse, uneinsichtig, desinteressiert usw. Brächte übrigens nicht viel! Auch ohne Sorgerecht wäre es besser, sich über wichtige Belange des Kindes auszutauschen. Und für viele Angelegenheiten wiederum ist es gar nicht relevant.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Die Tendenz geht ja eher ins Gegenteil: Mehr und mehr uneheliche Väter bekommen das Sorgerecht. Um es zu verlieren, muss er es freiwillig abgeben oder das Kindswohl durch das Sorgerecht gefährden. Ist das bei dir denn der Fall? Sonst sind die Chancen gering.


dackelchen89

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Antwort auf Beitrag von Pamo

er hat 7(!!!) Briefe von div. Einrichtungen ignoriert (seiner aussage nach hat er sie nie erhalten. zeig mir die poststelle die 7 Briefe, ausgerechnet seine, verliert.) Ich will nur unterschreiben dürfen ohn ihm jahrelang nachlaufen zu müssen :(


dackelchen89

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

er darf umgang haben (nahm er in der vergangenheit auch nur unregelmäßig wahr) und wenn er was wissen möchte bekam er bislang IMMER antworten.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Hast du seine Unterschriften richterlich ersetzen lassen? Dann hast du nämlich wirklich Chancen, auf das alleinige SR. Darf ich fragen, was das für Stellen sind wo 7x seine Unterschrift gebraucht wurde? Die meisten AEs brauchen die ja eher selten.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Ich habe die von meinem Ex pro Kind nur zwei Mal benötigt. Ansonsten: Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen. Mir wurde gesagt, daß das Gericht sowas zwei Mal macht, dann ist er das SR los - die haben nämlich besseres zu tun. Ich habe es dann gelassen, weil - wie gesagt - eh nicht notwendig.


dackelchen89

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Antwort auf Beitrag von Pamo

es waren zwei unterschriften in 7 versuchen. einmal eine SPFH und einmal eine Untersuchung in einer Klinik damit mein Sohn einen Platz in einem Heilpädagogischen Kiga erhält.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Kindergarten, Grundschule, Weiterführende, Operationen, Konto, Zahnspange, Urlaub im Ausland...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Hö? Bei 4 Kindern und 5 Spangen bis jetzt fragte da keiner danach. Bisher nur bei Pässen und Konto-Eröffnung.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Kontoeröffnung und Pass, sonst wollte bei 2 Kindern weder Kindergarten, 2 Grundschulen, 2 weiterführenden Schulen und auch Krankenhaus zur Op oder sonstige Ärzte jemals eine Unterschrift des Vaters. Das gemeinsame Sorgerecht wird deutlich überbewertet.


dackelchen89

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Antwort auf Beitrag von kevome*

mein Kiga bräuchte die unterschrift theoretisch, hat sich aber mit ein paar kniffen vertröstet. die untersuchung in dieser bescheuerten klinik müsste ich seit über nem jahr wahrnehmen und kann nicht. die bestehen ebenfalls auf der unterschrift. das ja für die SPFH auch (auch dort haben wirs nur mit e bisserl mogelei geschafft - von der knastunterschrift mal abgesehen, aber er saß nicht so lang ein als hätte ich ihm das von der Klinik auch noch schicken können, hatte damals selbst verbeutelt nochmal nachzulaufen=


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Sorry, aber wenn man ein Jahr auf eine Untersuchung warten kann, dann ist es wohl nicht so dringend. Ich habe kürzlich erst geschrieben, wie ich für eine ganz banale und auch nicht fürchterlich dringende Leistenbruch-OP vorgegangen bin. Man muß halt konsequent sein, alle Leute ins Boot holen und denen dann auf den Füßen herumtrampeln. Auch das ist mMn eine Geschichte von Machern und Machenlassern. Ach so: Für die jüngsten KKH-Untersuchungen des kleinen Kindes hat es gereicht, ein Formular zu unterschreiben, daß ich den KV von den Untersuchungen und Ergebnissen in Kenntnis setze. Bei der Zahnspange hat der KV die Unterschrift aktiv verweigert, weil er Angst hatte, dann etwas zahlen zu müssen. Die KFO hat den Kopf geschüttelt und den Kindesmund verdrahtet. Du bist mit Sicherheit weder der erste noch der letzte Mensch auf der Welt, der einen uninteressierten GSR-KV hat. Ich habe noch von keinem einzigen Kind gehört, das aufgrund einer fehlenden Unterschrift nicht eingeschult wurde - immerhin gibt es eine Schulpflicht. Und spätestens dann, wenn man wegen einer fehlenden Unterschrift das Kind nicht in die Betreuung bekommt und daher den Job kündigen und H4 beantragen muß, wird auch das Thema lösbar werden. Man muß nur die richtigen Leute anjammern (und wenn man nicht auf Anhieb die richtigen findet, dann jammert man halt noch ein paar andere an).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Das würde mich auch brennend interessieren, da ich ASR habe und vorsorgen möchte falls irgendwann mal ein schlauer KV darauf kommt GSR zu beantragen. Dank Boots


Strudelteigteilchen

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Es ist immer noch leichter, das SR zu verweigern, als es zu entziehen. Zumal, wenn das Kind schon älter ist. Einem KV, der sich jahrelang einen feuchten Kehricht um das Kind gekümmert hat (kein Umgang, kein Unterhalt, kein Interesse), wird zwar nicht ohne Not das SR entzogen (da hilft die Unterschriftverweigerung - s.o.), aber es wird ihm auch nicht ohne Not erteilt. Grundsätzlich muß ja begründet werden, warum der Status Quo geändert werden soll.


dackelchen89

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

-unregelmäßiger Umgang, je nach dem wie es ihm grad am besten in den kram geht (er hat keine wohnung mehr, er muss also stundenweise umgang nehmen, weil ich meinen kleinen in seiner notunterkunft nicht übernachten lasse.). am liebsten ist ihm die ausrede er hätte kein auto und könne sich keines leihen. ich lebe in anbindung an die öffentlichen... der bhf ist nichtmal ganz 2 km weit weg. (in höchstzeiten gabs teilweise 2monate keinen umgang, dann wieder zwei mal, dann wieder wochenlang nichts) er ruft auch nicht hier an. - unterschriften werden nicht geleistet, früher konnte ich mich damit durchmogeln oder hab ihm den mist nachgereicht, inzwischen habe ich dafür weder zeit noch geld noch die nötige geduld, schließlich wollte er das kind genauso wie ich und soll sich doch bitet zmindest mit einer unterschrift beteiligen. -er zahlt seit trennung keinen cent unterhalt. (mitbegründung im antrag ist u.A. auch, das er es nichtmal schafft einen antrag auf prozesskostenbeihilfe anständig zu ende zu bringen. zu unserer scheidung wurde sein antrag mit begründung nicht abgegebener unterlagen abgelehnt, wie ich weiß ebenso div. harz bescheide in der vergangenheit, da er nie länger als 6 mon. wo arbeitet, tendenziell eher weniger (boshafte randbemerkung: aber er ist ja nicht schuld, alle wollen ihm böses, er kann nix dafür!) das mit dem harz steht aber nicht drin, kann ich ja nicht nachweisen)


Helena83

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

7 Mal bist du dem nachgelaufen wegen 2 Unterschriften??? Du hättest es schon längst gerichtlich ersetzen lassen können! 2 Mal und dann ist er das Sorgerecht los, so wurde es mir mal mitgeteilt. Ich warte auch noch drauf, dass ich die U terschrift meines Ex brauche. Er hat seit Jahren keine Kontakt zu uns und zahlt auch nicht. Ich weiß nicht mal seine Adresse. Mal sehen wie es abläuft, sollte ich mal was von ihm brauchen. Aber ich werde auf jeden Fall versuchen, sie gerichtlich ersetzen zu lassen.


dackelchen89

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Antwort auf Beitrag von Helena83

das ich das nächste mal gscheider bin... das endresultat war, das er inhaftiert wurde und wir uns die unterschriften über die sozialarbeiterin im knast besorgt haben (die hat ihn solange belöffelt bis er unterzeichnet hat)(er hat aber auch noch IM BAU zu dieser sozialarbeiterin gesagt, er wisse nicht, wer diese familien hilfe ist also unterschreibe er das nicht. sein pech war, das ich nachweisen konnte, das er sie sogar schon persönlich kennen gelernt hat - was auch unter zwang bzw durch eine list erfolgt sit, weil er nie zurück gerufen hat, um einen termin zu vereinbaren. also haben wir das kind mal gemeinsam zu einem umgang gefahren. der lügt von früh bis spät -.-


Helena83

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

und was ist daraus geworden?


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von Helena83

Mein Ex hat inzwischen wieder Kontakt zu unserem Sohn aufgebaut und es funktioniert ganz gut. Nur den ganzen Stress drum herum hat man nicht mehr da ich jetzt das ASR habe.


Helena83

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

und wie hast du es geschafft, es zu bekommen??


WurmsMama

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Wir leben in einer Großstadt und ich mußte gerade letzte Woche in der zukünftigen Schule von Wurm Unterlagen vorlegen, die über das Sorgerecht aussagen. Vor eineinhalb Jahren vor einer OP mußte ich unterschreiben, dass der Vater des Kindes dem zustimmt, falls wir das GSR haben. Vor zweieinhalb Jahren brauchte ich einen Reisepass und mußte auch dort ein Schriftstück vom Amt vorlegen übar das alleinige Sorgerecht.


ursel66

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Antwort auf Beitrag von dackelchen89

Unterschrift des Vaters? NUR bei Kontoeröffnung musste ich nachweisen, dass ich alleiniges Sorgerecht habe. Selbst beim Personalausweis brauchte ich dies nicht. Vielleicht weil die Stadtämter untereinander verknüpft sind? Keine Ahnung! Weder KiGa noch Schule wollten jemals eine weitere Unterschrift oder den Nachweis sehen. Wir wohnen in NRW - vielleicht auch länderabhängig.