Karina79
Frage! Ich bin 37 Jahre alt, 5jähriges Kind, alleinerziehend und habe kranke Eltern die ich pflege. Mein Vater hat seit 9 Jahren einen Schlaganfall (Pflegestufe 2) und meine Mutter ist psychisch krank! Jetzt soll ich vom Jobcenter eine 9 monatige Maßnahme mitmachen und ich weiß nicht wie ich das schaffen soll, da mein Vater ständige Betreuung benötigt und meine Mutter damit auch sehr überfordert ist! I Ich habe gelesen, daß man sich da vom Jobcenter vielleicht auch freistellen lassen kann! Stimmt daß und wie läuft das dann mit der Zahlung weiter?
Vorab: ich habe keine Ahnung von der Gesetzeslage. Gefühlsmäßig würde ich meinen ist es eine vorübergehende Situation -weil andere Pflegeoption,Pflegerin,Heim o.ä angedacht- wird sich das bestimmt einrichten lassen. Wenn das längerfristig so gehen soll(seit wann geht es denn schon so?) kann ich mir nicht vorstellen dass das funktioniert. Wohnst du denn vor Ort? Du musst ja auch beruflich auf eigenen Beinen stehen und ich glaube nicht dass die Arge generell für die Pflege der Eltern zahlt, was ja indirekt so wäre wenn man keine Maßnahmen und ja dann auch keinen Job annehmen kann. Ansonsten würde ich da anrufen und Nachfragen
Dann lege die Pflege in professionelle Hände und sieh zu, dass du nach der Maßnahme auch Arbeit findest. Das Geld für Pflegesachleistungen ist ja auch höher, als das, was ausgezahlt wird. Trini
Um Deiner Zukunft Willen: organisiere einen Pflegedienst, der sich um Deine Eltern kümmert und tu' alles, damit Du in Arbeit kommst!
Ich bin seit 2008 freigestellt aufgrund der Pflege Angehöriger. Ich bin zwar erwerbsfähig, aber nicht einsetzbar und bekomme aufgrund der Erwerbsfähigkeit auch weiter laufende Leistungen vom Jobcenter.
Ich habe versucht zu recherchieren, aber die eigenen Eltern kommen in den Auflistungen nicht vor. Eigene Kinder ja, den eigenen Ehemann auch. Aber hier ist es der Vater und die Mutter wohnt mit ihm zusammen, sie erhalten Pflegegeld und oder Leistungen und die Mutter nimmt lediglich Tabletten gegen Depressionen ( schlimm, keine Frage, aber sie ist ja da und hat keine Pflegestufe etc. ) Das befreit ja nun nicht die Tochter von der Pflicht sich Arbeit zu suchen.
Ich meinem Fall 2 meiner Kinder und seit 2013 meinen Mann und seit 2014 noch meine Stieftochter. Meine Mutter wiederum hat mehrere Jahre ihren Vater gepflegt und wurde deshalb aus der Vermittlung genommen. Wichtig ist, dass sie als alleinige Pflegende im Pflegegutachten des MDK steht. Die mit dem Vater zusammenlebende Mutter ist nicht verpflichtet, die Pflege ihres Mannes zu übernehmen ( vor allem wenn sie es wegen ner Depression nicht kann und auch nicht die Betreuung des Vaters gewährleisten kann) . Sollte die Mutter ebenfalls als Pflegende im Gutachten stehn, sollte sie sich von ihrem behandelnden Arzt ein Attest holen, dass sie momentan gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Pflege ihres Mannes zu übernehmen und ihren Part sozusagen auf die Tochter überträgt. Wenn das von Dauer sein sollte, müßte die Pflegekasse auch von dieser Änderung wissen, zumal bei bestimmten Voraussetzungen in die Rentenkasse eingezahlt wird von der Pflegekasse.
Hallo Dreierbande! Es ist so, mein Vater hat seit 9 Jahren einen Schlaganfall, meine Mutter hat ihn bis jetzt immer selber gepflegt, leider schafft sie es jetzt nicht mehr allein, da sie selber psychisch und physisch nicht mehr in Lage ist! Nun wurde mir gesagt, ich könnte als pflegende Person eingesetzt werden. Vom MDK soll nun auch jemand kommen, der das Pflegegut achten erstellt, damit ich als pflegende Person eingesetzt werde! Am Dienstag war ich da mein Vater in der VDK din ist mal da und habe mir Beratung geholt. Der sagte mir es wäre alles nicht so einfach, wenn ich als pflegende Person eingesetzt werde würde ich keine Rentenpunkte bekommen, da meine Mutter noch das Pflegegeld bekommt, würde ich aber das Pflegegeld bekommen, würde ich auch Rentenpunkte bekommen, aber kein Hartz4 mehr! Ebenso hatte ich mal gefragt, wie das ist, wenn ich mich vom Jobcenter mal ein halbes Jahr freistellen lassen würde, damit sich meine Mutter mal etwas erholen könnte! Da sagte der mir, wenn ich mich vom Jobcenter freistellen lassen würde, dann würde ich auch kein Hartz4 für die Zeit mehr bekommen! Stimmt das?
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegezeit_(Arbeitsfreistellung) So wie du keine Leistungen vom Arbeitgeber bekommst, bekommst du auch keine Leistungen von der Arge, da du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst. Trini
Wieso solltest du kein Hartz4 mehr bekommen? Das Pflegegeld, wenn du welches bekommen solltest für die Pflege, darf nicht angerechnet werden, da du das nicht gewerbemäßig machst sondern bei einem Familienmitglied. Mir wird auch kein Pflegegeld angerechnet beim Hartz4.
kann ich mir kaum vorstellen wenn man sich die Zeit ansieht die man offiziell dafür benötigt um Stufe 2 zu bekommen
Nö, bei PS2 kann erwartet werden dass die pflegende Person noch 6 Stunden arbeitet. Jedoch sagt mir der Name was, und ich vermute ! hier werden Gründe gesucht die Maßnahme nicht machen zu müssen. War das nicht die Dame die lieber nicht arbeiten gehen will weil die Kindkranktage unter Umständen nicht reichen ?
Wenn ich mich irre entschuldige ich mich jetzt schon einmal. Ich finde es nur komisch dass dies erst in Angriff genommen wird, wenn eine Maßnahme gemacht werden soll von der Arge aus.
Ist doch logisch, vorher konnte sie die Pflege übernehmen ohne jemanden darüber Rechenschaft ablegen zu müssen weil genug zeit dafür da war. Mit dieser Maßnahme kommt sie zeitlich ins Straucheln, sie könnte dann die Pflege nicht mehr übernehmen in dem Maße wie erforderlich, also müßte sie nun offiziell als Pflegeperson eingesetzt werden, damit das vom Jobcenter berücksichtigt werden kann. Viele sind schon bei Pflegestufe 1 freigestellt, wenn die pflegerische Tätigkeit mehrfach am Tag ausgeführt werden muß oder auf Abruf. Wenn dann noch eingeschränkte Alltagskompetenz hinzu kommt, ist eine regelmäßige Beobachtung und Betreuung der zu pflegenden Person unabhängig vom Pflegegrad erforderlich. Aus dem MDK-Gutachten geht hervor, wie oft am Tag was gemacht werden muß und ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz hinzu kommt. Man kann einem zu Pflegenden ja auch nicht mal eben sagen, wenn er z.B. die Windel voll hat: "Du, ich sitz noch 3 Stunden in ner Jobcenter-Maßnahme, mußte wohl noch ein bißchen drin rumliegen...." Die Freistellung aufgrund der Pflege Angehöriger ist immer individuell zu entscheiden und ausschlaggebend dafür kann eben das MDK-Gutachten sein aufgrund der zeitlichen Einteilung. Mein Opa hatte seinerzeit alle 2 Stunden die Windel voll ( Darmerkrankung) und Pflegestufe 1, da war nix mit arbeiten gehn für meine Ma, sie mußte auf Abruf zu meinem Opa.
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