Mitglied inaktiv
ich kann mich erinnern, mal gehört zu haben, das ein Umzug in eine andere Stadt von der neuen Stadt genehmigt werden muß... Welche Gründe können gegen einen Umzug sprechen? Bzw. gegen eine Erlaubnis? LG
Hallo, der Umzug muss nur genehmigt werden, wenn Du auch die Umzugskosten bezahlt haben möchtest. Wenn Du das selber irgendwie geregelt bekommst, dann darfst Du jederzeit umziehen. Die neue ArGe musst Du vorher kontaktieren, damit diese Dir sagen kann, wie hoch die angemessene Miete in ihrem Gebiet ist. Da Du bisher schon Hartz IV bekommst wird sie von anfang an nur die angemessene Miete übernehmen. Also vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt die neue Arge schriftlich zustimmen lassen, damit Du weisst woran Du bist.
Du brauchst vom Jobcenter Deiner Stadt, eine Erlaubnis umzuziehen..Sie müssen dem Umzug quasi zustimmen...Diese Erlaubnis brauchst Du dann wiederum für das neue Jobcenter, damit sie die Miete übernehmen.. Ich hab das vor einem Jahr durch... Gründe bei mir waren: keine Betreuung für´s Kind im Krankheitsfall(wollte wieder arbeiten gehen, hätte aber niemanden gehabt, wenn die Kleine mal krank gewesen wäre) katastrophale Zustände der Wohnung und eine Hausverwaltung, die sich um Nichts kümmerte. Das ging alles eigentlich ganz fix.. Aber wichtig ist es, daß Du die Bestätigung für den Umzug hast, sonst machendie im neuen Jobcenter eventuell Streß.. LG
Bezahlen wird die Arge einen Umzug aber nur, wenn Du in eine angemessene Wohnung ziehst oder wenn Du wegen eines Arbeitsangebotes umziehst.
...wird der Umzug ausschließlich nur bezahlt, wenn ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt.
Arbeitsangebot oder aber katastrophale Zustände in der alten Wohnung (Schimmel o.ä.) dann muss die Arge ebenfalls zustimmen...
Ok...den Fall hatte ich...
Es schimmelte lustig vor sich hin...Durch WÄNDE!!!
Interesse der HV gleich null .
Na, Wohnung ist mehr als angemessen, um die Übernahme der Umzugskosten gehts mir gar nicht. Möchte nur meinem Kind noch näheren Kontakt zum Vater ermöglichen und deswegen Umziehen... Wird wohl schon klappen... Danke für Eure Infos LG
LG Philipp2000
Es gibt wohl ein neues Urtel, welches aussagt, dass die neue Miete sich nicht an der alten Miete orientieren muss, es darf lediglich nur nicht der Höchstsatz der neuen Stadt überschritten werden.
falls es jemanden interessiert: Ich darf umziehen, soviel ich will. Die Miete wird bei privaten Gründen aber nur in der Höhe übernommen wie in der jetztigen Wohnung. Wenn man wegen eines Arbeitsangebotes umzieht, dürften die Mietkosten auch höher sein... LG
Klick mal: http://www.sozialleistungen.info/news/02.06.2010-hartz-iv-empfaenger-duerfen-wohnort-frei-waehlen/#more-2023
Danke für den Link, ist schon komisch, das von Behörde zur Behörde die Dinge anders bearbeitet werden. Mir ist es schnuppe, da meine neue Wohnung um einiges günstiger sein wird! LG
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