Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar bekomme ich gerade mit meiner Kleinen Hartz 4 ,nun möchte ich nächstes Jahr mit meiner Kleinen bei meinem Freund mit ins Haus ziehen.Bekomme ich dann kein Hartz 4 mehr oder wird er da mit angerechnet? Ich mein das Amt kann doch nicht von ihm verlangen das er uns mit durchfüttert nur weil wir zusammen wohnen wollen ,oder?Ich mein ich hoffe ja das ich bald mal wieder eine Arbeit finde,aber das ist sehr schwierig momentan. Und dann noch was wird das Arbeitslosengeld 1 komplett an das Hartz 4 angerechnet? Vielen dank im voraus ! Lg Silke
Zitat: "Ich mein das Amt kann doch nicht von ihm verlangen das er uns mit durchfüttert nur weil wir zusammen wohnen wollen ,oder?" NUR zusammen wohnen?? *g* Ich denk mal, diesen Schritt überlegt man sich wohl reiflich und wenn man denn meint, dass man ihn gehen muss, ja dann muss eben der Partner auch für einen aufkommen. (Deswegen heissts ja Partnerschaft und nicht WG). Klari - wenn er jetzt selbst kaum über die Runden kommt und am Existenzminimum rum krebselt kriegt ihr weiter Geld - aber aonsten muss er zumindest deinen Teil schon tragen. (Dein Kind bekommt ja Kindergelt und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss - zumindest so lang ihr es nicht vagt zu heiraten ;-) ). LG Nina
Ihr seid dann eine Lebensgemeinschaft und eure Einkommen werden zusammengelegt. Somit fällt H4 entweder ganz weg oder ihr habt noch Anspruch auf ergänzendes H4. LG Heike
ot
??????????? Was soll das denn? Es ist doch wohl normal daß ihr dann zusammen berechnet werdet. Dann lasst das Zusammenziehen doch bleiben!Uiuiuiuiuiuiuiiiiiiiii, Ralph ich hör dich schon wettern.....
wieso verarsche? Du darfst nicht vergessen, von dem das Geld kommt, auf welches du mtl. pochst!!! Am besten suchst du dir eine Arbeit und du hast keien Probleme mehr mit dem Staat. annika
Also ich habe ja jetzt auch 2 Monate mit meinem Ex zusammengelebt.Da bekommst du nix mehr und mußt dich auch selber versichern.Ist eben so!!Und mal ehrlich...viele Familien haben nur 1 Einkommen und weniger als mancher Hartz4 Empfänger...die schaffen es auch!!Und verarschen lassen die sich mittlerweile auch nicht mehr wirklich.Ne Bekannte von mir hats versucht.Ist bei ihrem Freund eingezogen haben nen Mietvertrag gemacht und schön 1 Jahr zusammen gelebt.Und jetzt??Darf sie die ganzen Bezüge die sie bekommen hat zurück zahlen!Herzlichen Glückwunsch!!!Überleg dir also gut,ob es clever ist die Arge zu verarschen!!!!Und ehrlich gesagt find ichs ziemlich sch....!!
mehr bekommst, du tust doch nichts dein freund arbeitet und kann dann für euch sorgen, also das finde ich abzocke wenn du geld kassieren willst
Leute wie Du gehören in meinen Augen hinter Gitter! Such Dir gefälligst eine Arbeit und sorge für Deinen Lebensunterhalt selbst!! Wegen Menschen wie Dir gehen unsere Sozialsysteme nämlich immer mehr den Bach runter, weil Ihr den Hals nie voll kriegen könnt, und denen, die es wirklich brauchen, fehlt das Geld!! Eine schlichte Frage hätte ich gerne beantwortet und die Antwort auch fachlich begründet, aber Abschaum wie Dir darf man nicht mal ein Fatz von Tipp geben, weil es schade um jeden Cent ist, den der Sozialstaat an Dich vergeudet. Ich kann nur hoffen, daß man Euch schnappt!! Widerlich, einfach nur widerlich! Jepp, Heike, ob hier oder vor meinem Schreibtisch, bei solchem Gesocks gehe ich immer wieder wie das HB-Männchen in die Luft! >:o(((
ich kann so leute auch nicht verstehen. ich gebe meine kinds morgens weg, dann werden sie in kiga gebracht dann werden sie wieder von jemanden von kiga geholt und ich hole sie da ab, damit ich arbeiten kann und nicht vom staat leben muss, andere die noch geld haben wollen dann noch alles mitnehmen, finde ich unmöglich
Hi Melanie, ich bin auch nicht nur aus Jux und Dollerei in genau diesem Forum und weiß, was Du meinst. *gg* Und ich werfe niemandem seine Arbeitslosigkeit vor, der/die sich bemüht. Aber solchen Leuten wie Silke MUß sage ich ganz drastisch, was ich von Ihnen halte. Ich habe das auch schon im Dienst so eindeutig geäußert und die Leute buchstäblich aus meinem Büro geworfen! Manches ist Unwissenheit, die Steigerung Unverschämtheit und zuletzt kriminelle Energie. Viele Grüße Ralph/Snoopy
so ordinär hast Du ja hier noch nicht herumge"hauen"! Was ist in Dich gefahren? Bist doch sonst so charmant. (Midestens)im ersten Jahr des Zusammenlebens gilt man nicht als Einstandsgemeinschaft, das weißt Du doch. Jedenfalls wenn man sich anderes nicht "gefallen läßt". Hattest Du heute schlimme Kunden? Aber nach einem Jahr ist man füreinander verantwortlich. Jedenfalls ist das im Moment so üblich. LG Ilona
vertu dich da mal nicht!!!!Meinem Sachbearbeiter war es schnuppe!!!Sie ziehen zusammen??Okay Leistungen gestrichen!!!Und das ist auch richtig so!!!
ist doch egal, ob "richtig so". Es wird nunmal anerkannt, eine Schonfrist des gegenseitigen Beschnupperns beim Zusammenleben von mindestens einem Jahr zu bekommen. Hättest Du Widerspruch gegen diesen Bescheid erhoben, hättest Du mit relativer Sicherheit spätestens vor Gericht recht bekommen. LG Ilona
Ich kenne das auch nicht mit dieser 1 Jahr-Regelung. Sobald man zusammen wohnt, werden die Einkommen usw. zusammengelegt. Ich finde es auch richtig. LG Heike *und Ralph einen Beruhigungstee rüberreich* ;-))
Hallo Ilona, "...da bettelt der Staat wieder nach verarschen..." Dieser Satz ist entlarvend und zeigt die ganze Gesinnung. Und was unterhaltsrechtlich nach BGB gilt, ist so noch lange nicht im SGB II so. Da gibt es Richtlinien, die die Voraussetzungen benennen, wenn von einer eheähnlichen lebensgemeinschaft auszugehen ist. Was den jeweils neuen Partner angeht, sehe ich das genauso wie das SGB II, bei für den Partner fremden Kindern beißt sich das Recht ganz klar mit dem BGB. Ilona, ich habe hier schon öfter mal sehr deutlich zu diesem Thema gepostet. Und ja, es war nicht besonders nett, zu dieser Gruppe Menschen will ich aber auch gar nicht charmant, sondern überdeutlich sein! Bei Sozial(hilfe)betrug ist bei mir Schluß mit lustig! :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy
Hi, zum Thema Unterhalt an die getrenntlebende Ehefrau, die in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt. Dort wurde mir die Auskunft erteilt, daß die Richter in DIESEM Kontext sogar 2 Jahre ins Land gehen lassen, bevor sie von einer "gefestigten" neuen Lebensgemeinschaft sprechen und die Zahlung des getrenntlebendenunterhalts durch den Ehemann obsolet wird. Das will ich nicht bewerten, nur: DAS ist bürgerliches (Unterhalts-) recht. Wovon wir reden, ist Öffentliches (Verwaltungs-) Recht. Das läßt sich nicht immer 1:1 übernehmen. Und bei Sicherstellung des lebensunterhalts durch die öffentliche Hand war ich schon immer für eine sehr restriktive Gesetzesauslegung. Was ich übrigens auch so gesehen habe, wenn sich das in meinem eigenen Lebensbereich negativ ausgewirkt hat/hätte. :-) Ich weiß, daß es so einige Seiten im Internet gibt, die entsprechend fragwürdig "beraten". Spätestens aber nach einem unangekündigten Hausbesuch sieht die Sachlage eindeutig aus. Und diesen Besuchen kann man sich ja auch nicht versperren, d.h. es kommt oft genug ans Tageslicht. Viele Grüße Ralph/Snoopy
hallo also ich persönlich kann auch nicht verstehen warum du weiterhin h4 bekommen solltest wenn er ein einkommen hat,vielleicht bekommst du anteilmäßig was wenn er nicht viel verdient,aber ihr lebt ja dann zusammen,ist ja fast so alsob man verheiratet ist. ich selber lebe nicht von h4,ich geh arbeiten und bekomme unterhalt für meine tochter. meine anwätin hat mich eben angerufen da ich mit meinem mann zusammenziehen möchte,ich wollte wissen wie es dann mit den kosten für die scheidung aussieht. sie hat mir gesagt das mein nochmann theoretisch weitere 2 jahre unterhalt für mich zahlen müßte auch wenn ich mit meinen partner zusammen wohne,da die neue beziehung erst nach 2 jahren als gefestigt gilt. vielleicht ist das ja bei h4 auch so? keine ahnung,aber man kann sich doch nicht sein lebenlang auf dem staat ausruhen,man kann sich doch z.b. auch nen 400 eurojob suchen,damit zeigt man ja wenigstens schonmal etwas bereitschaft,das man was tun will und das kann man auch machen wenn man ein kleines kind hat,meiner meinung nach. ich würd mir persönlich total doof vorkommen ewig vom staat zu leben. es gibt sicherlich menschen wo es nicht anders geht,aber das ist sicherlich nur ein kleiner teil. gruß carina
Ich habe weiter oben an Suka73 in einem anderen Thread das genauer gepostet. Das nur als Tipp. Deine Situation hat nichts mit HartzIV, sondern ausschließlich mit Unterhalt zu tun. :-) LG Ralph/Snoopy
"Ich mein das Amt kann doch nicht von ihm verlangen das er uns mit durchfüttert nur weil wir zusammen wohnen wollen ,oder?" ==>Du solltest Dir mal überlegen, woher die Gelder kommen, die Du beziehst... Ich stelle mir gerade vor, dass es meine gezahlten Steuern sind, und solange Du wirklich darauf angewiesen bist, habe ich da auch nichts dagegen. Ich möchte ja, falls ich in eine Notlage komme, selber auch Hilfe erhalten. Aber: wenn da jemand ist, der dich unterstützen kann und dies auch tut, wenn ihm etwas an dir liegt, dann sehe ich nicht ein, warum ICH dann für Dich weiterbezahlen sollte??? Ich glaube, Dir ist einfach nicht klar, wen Du unter Umständen "verarschst". Nämlich zum Beispiel mich und alle anderen, die ins System einzahlen. Viele Grüße Petra
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