Joni76
Frage steht ja schon oben. Von was hängt das denn ab? Der KV und ich waren nicht verheiratet und er hat kein SR. Ich hab die 2er. Wollte nämlich vorhin die Abrechnungshelferin am Telefon wissen.
du müsstest "ein halbes kind" auf der karte haben genau wie er auch...also 0,5
Ja richtig ein halbes hast Du drauf, und ganz fest Daumen quetsch es sieht ja super gut aus....!!!
das kommt drauf an, ob er mindestens x% unterhalt zahlt. die %zahl weiß ich nicht, aber es macht eh nichts am ergebnis. oder kaum.
ot
Ich hab 2,5 drauf stehn, ebenfalls Steuerklasse 2. Ex1 hat 0 und Ex2 hat 0,5 Kinder, beide Steuerklasse 1.
Grundsätzlich haben bei getrennt lebenden Eltern jedes Elternteil für ein Kind je 0,5 Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht mind. zu 75% (oder waren es 70%, bin mir nicht ganz sicher und zu faul zum Nachschlagen!) erfüllt, kann dem anderen Elternteil der halbe Kinderfreibetrag auf Antrag übertragen werden. Bzw. wenn der andere Elternteil nicht in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, dann geht ebenfalls 1,0 Kind. Das wären jedenfalls so die gängigen Konstellationen. ;-)
und wie ist das mit UHV? sind das genügend prozent um das ganze kind auf der karte zu haben? und was passiert, wenn er dann spontan doch zahlen will/kann ( bin ja schließlich optimist *g*). muss ich dann sofort wieder ändern lassen? lg mel
UHV berechtigt dazu den Kinderfreibetrag auf die eigene StKarte überschreiben zu lassen. Wenn der KV dann zahlt, wird es wieder geändert. Den Antrag muss man jedes Jahr wieder stellen.
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