Marinaelena
Hallo zusammen, ich habe eine Frage, vielleicht hat das ja jemand schon gemacht oder es im Bekanntenkreis erlebt: Mein Ehemann und ich befinden uns im Trennungsjahr. Wir haben eine 1,5jährige ehelich geborene Tochter die bei mir lebt. Er möchte eigentlich nichts mehr an Verantwortung für sie haben, nur ab und zu besuchen. Er ist bereit das gemeinsame Sorgerecht komplett mir zu übertragen. Geht sowas denn? Musstet ihr dazu zum Jugendamt oder zu einem Anwalt? Er gibt es freiwillig ab. Geht das auch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht oder hab ich das automatisch weil sie bei mir wohnt? Sorry ich kenne mich da gar nicht aus... Er meint dann kann ich verschiedene Sachen (Anmeldung KiGa, Taufe usw) zukünftig allein entscheiden, es war ihm eh immer egal. Viele Grüße
Eigentlich brauchst du das ASR. Nur wirklich wenn du ohne seine Zustimmung wegziehen willst... Und um Bankangelegenheiten zu regeln. Alles andere inkl. Aller KiGa-und schulanmeldungen hab ich allein erledigt. WENN du es trotzdem offiziell willst: Dann MUSS das über das Gericht laufen. Gruß D
Ich danke dir herzlich für diese Infos!
"eigentlich" braucht es das auch beide Unterrschiften für Kiga und Schulanmeldungen....auch wenn da in der Regel nicht nachgefragt wird. Lass mal den Herrn KV in 2 Jahren auf die Idee kommen, dass er jetzt mal "blöd machen" will. Dann entdeckt er auf einmal formell doch den "mir gehts doch nur ums Kind"-Vater in sich und er macht Rabatz und legt ihr Steine in den Weg, wo er kann. Sprich: ich würde tatsächlich den Gang zum Gericht auf mich nehmen. Den KV erklären, dass es eben -ähnlich wie bei Scheidungen- Formalität ist, dass er vor einem Richter auf das SR verzichtet. Wenn ihr euch einig seid, geht das vermutlich mit auch mit einem gemeinsamen Anwalt, und wird keine langwierige oder übermäßig kostspielige Angelegenheit. Alternativ würde ich zumindest einen gemeinsamen Termin beim JA vereinbaren. Wo er vor dem zuständigen Mitarbeiter seine "Erziehungsunlust" noch einmal ausdrücklich betont und dir eine Vollmacht unterschreibt, die du dann ggf. vorzeigen kannst, falls irgendwo nach der Unterschrift des Vaters gefragt wird. So eine Vollmacht kann er aber jederzeit auch wiederrufen...schützt dich also nicht vor Vater-sein-will-Anfällen in einigen Jahren.
Als ich damals geschieden worden bin (ist allerdings ewig her) stand zum Scheidungsantrag durch den Anwalt noch AE und Zuweisung der ehelichen Wohnung im Antrag. Ist das heute nicht mehr so? Geschieden wurde ich, ASR bekam ich und die Wohnung hatte ich bereits verlassen, weil ich nicht so lange warten wollte, ob er vielleicht geht.
... zum Scheidungsantrag durch den Anwalt noch das ASR und Zuweisung...
Wenn man kein ASR bei der Scheidung beantragt, hat man automatisch gemeinsames SR.
Ist zwar nicht mehr automatisch so.... aber wenn sich beide Parteien einig sind, dass man sich 1. in Frieden trennen will und 2, das ASR bei einem besser aufgehoben ist....kann man das natürlich in einem Scheidungsantrag verbinden...ist vermutlich die kostengünstigste Variante. Allerdings kann sich so'ne Scheidung ab Antragstellung (die ja erst nach dem Trennungsjahr ist) auch gut und gerne je nach Stadt/Landkreis auch mal 6-12 Monate hinziehen.....Ich drücke der AP alle Daumen, dass der KV mittlerweile nicht irgendwie auf die Idee kommt, er müsste da jetzt doch noch quer schießen (hat sich ja schnell...man stelle sich vor AP verliebt sich neu und KV fällt auf einmal auf, dass KM nicht glücklich sein darf mit meinem neuen Mann....)
lasse mich aber gerne belehren, wenn das mittlerweile anders ist
Da fragte der Richter ob noch Anträge gestellt werden sollen wegen dem gemeinsamen Kind. Umgang oder Sorgerecht. So wie meine Freundin das verstand hätten sie das da mitgemacht. War aber nix zu kläre , weil sie alles sehr gut geregelt hatten. Wenn ich mich recht erinnere war das bei der letzten Scheidung meiner Mutter aber auch so, dass das im Scheidungstermin gemacht wurde. Ok, 22 Jahre her. Aber ich musste mit und wurde befragt was ich möchte.
...aber wenn es diesbezüglich etwas zu klären gibt, kann man entsprechend diese Sache der Scheidung anhängig machen
ist klar
ohne Antrag auf Klärung -> GSR
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