peekaboo
Der faire SofortKredit www.standardchartered.de 3.000 - 50.000€, ein Zinssatz Günstig ohne Wenn und Aber Die Bestimmungen zum Kontopfändungsschutz werden sich zum 01.01.2012 ändern. Insbesondere Hartz-IV-Empfänger müssen Acht geben, denn die bislang gültige Regel, dass für Sozialleistungen automatisch ein vierzehntägiger Pfändungsschutz gilt, fällt weg. So empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit allen Beziehern von ALG2, Kindergeld, Kinderzuschlag oder einer Grundsicherung, die von einer Kontopfändung betroffen sind, ihre Konten in Pfändungsschutzkonten umzuwandeln. Die Konten können auf Antrag der kontoführenden Banken in Pfändungsschutzkonten umgewandelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Betroffenen diesen Schritt, damit sie auch ab dem 01.01.2012 ohne Unannehmlichkeiten an ihre Bezüge kommen können.
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"Die Konten können auf Antrag der kontoführenden Banken in Pfändungsschutzkonten umgewandelt werden. " Den Antrag können nur die Kontoinhaber selber stellen. Die Banken stellen das Konto dann um. Aber es geht nur bei Einzelkonten (1 Kontoinhaber) und es darf auch nur jeder 1 P-Konto haben.
meine Bank hatte mir damals, nachdem mein Konto gepfändet wurde, ein P-Konto angeboten. Und das war im... Juli? August?
Guck mal hier, etwa ab Min. 22 http://rtl-now.rtl.de/raus-aus-den-schulden/familie-k-aus-bielefeld.php?container_id=67078&player=1&season=9
gilt halt beides: Auszahlung Sozialgelder bis 14 Tage nach Eingang. Ab Januar 2012 aber nicht mehr. Wer Pfändungen auf dem Konto hat, bekommt ab 1.1. nur noch bei P-Konten Geld. Diese 14-Tagefrist entfällt.........
ich bekam trotz Amtsgelder nichts mehr, ich kam nicht an mein Konto. Und hatte und habe Glück, eine sehr fähige und verständnisvolle Sachbearbeiterin zu haben, die es so drehte, dass ich wenigstens ein paar Euro vom Konto ziehen konnte.
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