Elternforum Alleinerziehend, na und?

Genervt von der Rechtsauffassung in Deutschland Kinder betreffend....

Genervt von der Rechtsauffassung in Deutschland Kinder betreffend....

sylvimausl

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Bin ich gerade. Hintergrund ist, dass meine Tochter (8) nach dem ersten missglückten Umgang keinen Bock mehr hat den Erzeuger zu sehen (er hatte seit der Frühschwangerschaft kein Interesse mehr gezeigt, sie kennt ihn also so gut wie gar nicht). Sie heult und will keinesfalls wieder zu ihm, noch bei ihm schlafen. Ich hab versucht ein bisschen die Spannung raus zu nehmen und ihr schmackhaft gemacht was sie alles tolles unternehmen können, dass es nur um sie geht usw., aber sie hängt sich immer wieder am übernachten auf (was ich verstehe, ich würde auch bei keinem fremden Mann schlafen wollen). Also hab ich den Fehler gemacht und ihr gesagt, wenn sie zuviel Angst hat kann ich ja mal fragen ob sie vorerst daheim schlafen kann bis sie sich an ihn gewöhnt hat. Hab mit Jugendamt und Beistand telefoniert, die Situation erklärt. Da hieß es, müssen wir ausmachen. Also hat das Kind ihn gefragt ob es möglich wäre, er verneint, Kind heult wieder. Und zu allem Überdruß ruft der Beistand nochmal an, das Kind hat nicht zu entscheiden wie der Umgangs stattfindet, zur Schule müsste es schließlich auch und da gibts keine Frage. Finde ich einfach sch...! Das Mädchen ist schließlich kein Kleinkind mehr und da muss der jahrelang vernachlässigte Umgang gleich mit dem Brecheisen durchgesetzt werden, nicht langsam angebahnt, nein, gleich drei Tage am Stück einmal monatlich weil es der Herr nicht anders einrichten kann wegen seiner Freundin. Von wegen Kindswohl. Hier gehts doch nur um den Willen des Erzeugers. Sorry das musste mal raus.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Gibt es ein Gerichtsurteil, das diese Uebernachtungen festlegt? Oder woher kommen die jetzt nach Jahren ohne Kontakt? Ich koennte meine 8-jaehrige definitiv nicht bei einem Fremden zur Uebernachtung schicken, die wuerde laut kreischen.


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Es gab eine Verhandlung aber noch kein Urteil. Die Verhandlung wird im Sommer fortgesetzt. Der Erzeuger hat sich erinnert dass er ein Kind hat - welches er abtreiben und später nie sehen wollte - und wollte es von jetzt auf gleich die Hälfte aller Ferien, an den Feiertagen usw. Der Richter hat eine Anbahnung des Kontakts angeordnet, einmal monatlich von Freitag bis Sonntag hier in meiner Nähe dass die Kleine heim kann wenn es ihr zuviel wird. Und jetzt soll alles mit dem Brecheisen durchgesetzt werden? Verstehe ich nicht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

und wieso machst du das einfach so mit? denk an das Kindeswohl!


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Weil ich irgendwie von allen Seiten höre dass der Richter festgelegt hat sie muss zu ihm und alles was ich tun könnte wäre alles aufzuschreiben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

hast du einen anwalt? ich rate dringendst dazu, ich selbst habe in ähnlichem fall fast zu spät einen beauftragt. ebenfalls im glauben, dass richter gelegentlich mit verstand urteilen oder "anweisen". wennn das jugendamt schon so dusslige aussagen tätigt, dann such dir gleich mal einen anwalt für familienrecht! am besten einen rottweiler.


Nurit

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Ich würde das keinesfalls mitmachen. Kontaktanbahnung-wie der Richter es formulierte-sieht anders aus. Du bist die Mutter und Du bestimmst; im Interesse des Kindes-was dem Vater ja fremd zu sein scheint. Wie Kravallie schon sagt: ab zum Anwalt. Das Jugendamt und der Beistand machen es sich hier denkbar einfach; das würde ich nicht akzeptieren. LG, nurit


sylvimausl

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Ja ich habe von Anfang an eine Anwältin.


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Nurit

Ich werde meine Anwältin mal anrufen.


Alefabi

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Ich würde die Tochter nicht hingeben. Bei mir war es ähnlich. Wir haben uns getrennt da war mein Sohn 2,5 Jahre. Er hat von Anfang an geschrien und wollte nicht mit. Auch mein Ex hat lange Stress gemacht. Mir wurde dann geraten einen Psychologen dazu zuziehen der das Kind mal anschaut und ein Urteil abgibt. Habe ich gemacht, mir wurde empfohlen den Umgang stattfinden zu lassen aber nur soweit wie es das Kind zulässt. Und sie hat ein Gespräch mit Vater geführt in dem sie im klar gemacht hat was er seinem Sohn antut wenn er ihn gegen seinen Willen mitnimmt. Beim Anwalt war ich auch, und ab dem achten Lebensjahr entscheiden die Kinder sowieso ob sie mit wollen, weil sie vom Richter befragt werden können, was sie wollen. Seit dem allem ging es relativ gut bei uns. Alles Gute. Übrigens den Psychologen kannst du beim Kinderarzt bekommen.


Limayaya

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"Der Richter hat eine Anbahnung des Kontakts angeordnet, einmal monatlich von Freitag bis Sonntag hier in meiner Nähe dass die Kleine heim kann wenn es ihr zuviel wird. " In diesem Satz steckt die Lösung aus eurem Dilemma: offensichtlich ist ja auch der Richter der Meinung, dass 3 Tage am Stück inkl. Übernachtung zu viel sein könnte... Und genau das nutzt du....ich schreib dir gleich mal eine PN...


Erzangie

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Das Vater will ernsthaft ein vor Angst die ganze Nacht kreischendes Kind bei sich übernachten lassen? Das macht der höchstens eine halbe Nacht, bis der die Nerven blank hat. Auch in seinem Interesse ist doch ein vertrauensvoller Kontakt und eine gelingende Beziehung, das ist doch so, wo das Kind dermaßen auf Abwehr gebürstet ist, gar nicht möglich. Von daher würde ich an deiner Stelle, sylvie, die Abwehrhaltung vordergründig erst einmal aufgeben. Gib ihm, was er will, sage ihm, dass du das ja auch möchtest, aber annimmst, dass IHM an den Wochenenden eine Belastung genommen werden könnte, wenn euer Kind abends wählen kann, wo es schläft. Versuch es so darzustellen, dass es nicht DEINE Entscheidung ist, sondern die eurer Tochter... vielleicht gibt er dann ja auch seine Opposition auf? Welches Interesse hat er nach den ganzen Jahren, dir eins auszuwischen, in dem er sich jeden Monat dem Horrorwochenende (und das ist es ja, wenn das Kind so heftig reagiert) aussetzt? Ich kann mir höchstens vorstellen, dass ihn alles, was du versuchst ihm in den Weg zu legen, noch mehr anstachelt, sein "Recht" durchzusetzen. Wenn er sieht, was dieses Recht auch für eine Belastung mitbringt, relativiert sich das bestimmt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Erzangie

Nicht jedes Kind kreischt. Manches verstummt verstoert. Es ehrt dich dass du an dad Gute im Menschen glaubst, aber ich tue es nicht.


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Erzangie

Naja meine kleine Maus ist nicht das laute kreisch-Kind. Sie macht alles mit sich selbst aus und sitzt halt die ganze Nacht wach im Bett neben ihm und hat Angst, würde ihn aber nicht aufwecken. normalerweise schläft sie nur bei mir, ihrem sozialen Papa bei dem sie aufgewachsen ist und der Oma.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

das kind wird sicher nicht die ganze zeit dauerkreischen. mir würden schon tränen ohne gekreische reichen, damit ich um das wohlergehen meines kindes kämpfe! ich glaube auch nicht an das gute und wiedererwachte vatergefühl nach so vielen jahren.


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja genau so ist mein Kind.


sylvimausl

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Ich auch nicht!


Mutti69

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Es ist ein “Kontaktanbahnen“ vereinbart und daran würde ich mich halten. Ich würde dem Kind klar sagen, dass es zum Vater gehen soll (unbedingt Übernachtungssachen mitgeben!), aber jederzeit anrufen kann und dann auch Heim darf. Genau SO wie es der Richter angeordnet hat. Ich sehe nicht, dass es hier ein Problem in der “Rechtsauffassung“ gibt!


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja so sehe ich es auch. Vielleicht macht der Beistand, der nichtmal bei der Verhandlung war und auch uns noch nicht gesehen hat, es sich ziemlich leicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

was meinst du mit beistand eigentlich? den sachbearbeiter/sozialpädagogen beim jugendamt?


sylvimausl

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Ich meine diesen vom Gericht bestellten Beistand fürs Kind. Der eigentlich fürs Kind eintreten soll.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

ein verfahrensbeistand also? der taugt aber nicht viel, wenn er so einen schmarrn von sich gibt. MUSST du den akzeptieren? bezahlst du deine anwältin oder ist das auf pkh-basis?


taram

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Einmal im Monat für fast 3 Tage ?! Was ist das bitte für ein Richter? Warum bist du dagegen nicht gleich auf die Barrikaden gegangen? Ein Anbahnung sieht für mich so aus - ein bis drei mal pro Woche einige Stunden treffen,damit sie sich überhaupt erstmal kennen lernen


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von taram

Der Vater wohnt drei Stunden Autofahrt weit weg und es ist für ihn organisatorisch nicht machbar öfter zu kommen. Der Richter hätte gern zweinmal monatlich gehabt, aber das hat er nicht möglich machen können weil seine Freundin Schichten arbeitet (???).


sylvimausl

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Ich bekomme glücklicherweise PKH weil irgendwie gar nichts da wäre um einen Anwalt zu bezahlen. Ich glaub den muss ich akzeptieren...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Da siehst du doch schon, dass das alles Blödsinn ist. Und der Beistand war gar nicht dabei UND kennt euch nicht persönlich? Lächerlich. Was sagte denn dein Anwalt zu dieser Veranstaltung? Lass mich raten: Achselzucken, schaunmermal, wir sehen wie es läuft...


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Gut erkannt! Das nervt mich alles dermaßen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

sehe das nicht als glück, denn für einen apfel und ein ei arbeitet kein anwalt angemessen engagiert. würde alles geld mobilisieren und ggf neu das honorar verhandeln. dann kannst du vll auch den komischen beistand ablehnen.


sylvimausl

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Besser als gar keinen Anwalt haben können, meinte ich. Ich bin Studentin da ist nix mit Geld mobilisieren :-) sonst würde ich es sofort machen, glaub mir!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

na ja, die dinge, die anwälte auf beratungshilfe machen, die kann man auch selbst. hast du keinen juristenmitstudenten? stell dich auf die hinterfüß, nicht alles gefallen lassen, laß IHN doch klagen!!!!


sylvimausl

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Das stimmt, die Anwälte bemühen sich minimal mit PKH. Leider :-((( Ich hab leider keine juristischen Mitstudenten. Schade. Die Idee war gut! Im Sommer ist die Fortsetzung der Verhandlung um Sorgerecht und Umgang. Ich könne ihm aber auch das Sorgerecht vorher hälftig abgeben, dann entfiele die Verhandlung. Naja.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

mach das ja nicht mit dem sorgerecht abgeben!!!! beim nächsten umgangstermin ist das kind halt krank. basta. soll er sich totklagen!


sylvimausl

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Dann verlangt er einen Ersatztermin...ich trau mich das nicht, da wird mir doch der Richter und das Amt sauer oder?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Tja, wenn du dich nicht traust, dann muss dein Kind da durch... das ist schlimm


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Und was sag ich dann wenn er einen Ersatztermin will? und wie begründe ich vorm Richter dass ich den angeordneten Umgang verhindert habe? Kriege ich da nicht riesigen Ärger?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Es gibt KEIN Gerichtsurteil, richtig? Dann schick ein Schreiben an den Beistand, in dem du erklärst dass der Umgang so wie er ist schädlich für das Kind ist. Dass du darum bittest, dass eine UmgangsANBAHNUNG vereinbart wird. Eine Kopie davon kannst du ja an den KV schicken. Und wenn er einen Ersatztermin will, dann verweist du darauf. WER soll dir Ärger machen? Inwiefern ist ein Richter an dieser Sache beteiligt und in welcher Funktion genau?


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Der Richter hat in dem ersten Teil der Verhandlung diese Anbahnung mit den dazugehörigen Zeiträumen festgelegt. Es ist noch kein Urteil gefallen, nein, aber ja schon richterlich veranlasst.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

kein Urteil, aber eine Festlegung... war das ein Vergleich? ein Vorschlag? seine persönliche Meinung?


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Der Richter hielt es für notwendig, dass der KV zweimal monatlich sein Kind sieht um es überhaupt kennenzulernen, hat sich aber breitschlagen lassen dass er nur einmal monatlich kommen muss (weil er eine Freundin mit Schichtarbeit hat und ja soooo weit weg wohnt - ich bin die Strecke damals zweimal wöchentlich gefahren). Also ich wurde nicht wirklich gefragt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Sylvimausl, es ist schwer dir zu raten wenn du nicht sagst, was für eine Art Schriftstück das ist, welches den Umgang "festlegt". Ich sag mal generell: Ist es kein Urteil, dann ist es nicht verbindlich. Und selbst ein Urteil kannst du anfechten. Die persönliche Meinung des Richters ("zweimal im Monat...") ist auch nicht für dich verbindlich. Ist es irgendwas anderes als ein Urteil, so muss man sich nicht dran halten, sollte sich aber absichern. Das habe ich dir aber bereits geschrieben, wie ich das machen würde. (Irgendeiner meiner Posts hier oder eine PN, weiss nicht mehr)


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja ich hab ja gar kein Schriftstück, das dauert ewig. Meine Anwältin sagte da kommt irgendwann ein Protokoll. Leider bin ich da nicht bewandert genug um zu sagen, welche rechtsverbindliche Wirkung ein Protokoll entfaltet, aber alle tun so als wäre es mit einem Urteil gleichzusetzen. ich würde es richterliche Anordnung nennen und das flößt mir persönlich Respekt ein. Ich danke Dir sehr für Deine Mühe!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Gern geschehen. Mir tut ja dein Kind sehr leid. Wenn irgendwann ein Protokoll kommt, dann warte bis es kommt bevor du irgendwelche Entscheidungen triffst. Wie bspw. dein Kind zum KV zum Übernachten schicken. Und wenn er meckert und sich beschwert, dann sagst du dass du auf das Schriftstück wartest... Und wenn es da ist, dann siehst du weiter.... Aber meine liebe sylvimausl, du wirst lernen müssen, deinen "Respekt" vor undefinierten Autoritäten zu reduzieren. Überleg mal wieviel Respekt du für das Kindeswohl haben solltest? Und es wundert mich nicht, dass du mit diesem Mann zusammen warst. Er ist dominant und verfolgt seine "Rechte" als sein Interesse ohne nach links und rechts zu gucken. Und du bist eine verschreckte Maus, die sich nicht wehren kann. Lass dir bitte mal Zähne und Klauen wachsen und setz die dann klug ein. Ich setz noch einen drauf: Was soll denn dein Kind mit dir als Vorbild lernen? Dass sie ein Opfer sein wird, dass Männer/Richter/Meinungen/Autoritäten ihr Schicksal bestimmen und man sich besser nicht wehrt weil sonst etwas undefiniertes Schlimmes passieren könnte. Geduckt durchs Leben, Ziel verfehlt. Sorry wenn ich so scharf schieße, ich versuche dich aufzurütteln.


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke da hast du völlig Recht! Ich arbeite an mir denn wie du sagst, ich will dass meine Tochter selbstbewusst durchs Leben geht und sich nicht selbst so einen Mann sucht wie ihn. Lieber jemand wie ihren sozialen Vater :-) danke für deinen Zuspruch, du weißt gar nicht wie gut mir das tut!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

...daß man sich von Richtern, Ämtern und Anwälten einschüchtern läßt. ich hatte auch mal horrorszenarien von Zwangsgeld, ersatzweise haft, Abholung des kindes mit der Polizei zum umgang etc.... wahrscheinlich ist das Schriftstück ein beschluß und wenn dem Herrn die Umsetzung nicht passt, dann muß er sich beschweren gehen. erst dann folgt eine Anordnung (mit den begriffen mit ich auch nicht mehr ganz so vertraut, auf jeden fall ist das erste quasi eine güteempfehlung). bei mir war das auch mal haarsträubenderweise erst ein Kinobesuch mit einer Freundin und dem kv, und dann 7h/an einem sonntag betreuter umgang. grade bei grundsätzlich fremden, bereits pubertierenden (in meinem fall) Mädchen finde ich das mit der übernachterei schon gschmackig. genau wie Kino....


Pamo

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Güteempfehlung, Vergleich - da sagst du was! ich habe den Eindruck, diese Dinge passieren einem als Klienten teils ohne dass man dessen gewahr wird und dann kann es auch noch schreckliche finanzielle Konsequenzen haben - macht mein Anwalt für mich einen Vergleich, bleibe ich evtl. auf den Kosten sitzen, die sonst der Verlierer für mich zahlen würde!


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Gut zu wissen! Ich habe eben ein langes Telefonat mit meiner Anwältin gehabt und sie hat mich ebenfalls ermutigt Selbstbewusstsein zu zeigen, mich fürs Kind einzusetzenund nach meinem Gefühl zu handeln was Umgang und Übernachtung angeht. Ich setze jetzt den kv in Kenntnis dass Übernachtung nicht drin ist weil das Kind leidet. Obs ihm passt oder nicht. Danke Euch < 3


luiesee

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

schlimm das ganze. verstehe aber den vater auch nicht, ich würde niemals von meinem kind, das ich über jahre nicht gesehen habe verlangen von jetzt auf gleich bei mir zu schlafen. klar ist es der "biologische" vater, aber eine bindung sollte man doch trotzdem vorher aufbauen. was hat er davon? und merkt er nicht das er seinem eigenen kind dadurch nur schaden zufügt? komische menschen gibt es...


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von luiesee

Das merkt er nicht, nein. Er denkt an sich und was er will und drückt das durch. So war er schon immer und seine Familie auch. Gefühle anderer sind dabei unerheblich.


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Sag mal, gibt es denn irgendwo das schriftlich mit den drei Tagen, evtl. im Verhandlungsprotokoll? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter da gleich die Übernachtung eingeplant hat. Wenn Du den genauen Text hast, schicke denn mal. Viel ist Auslegungssache. Wenn es nichts schriftliches gibt, also der Vorschlag nicht im Protokoll vermerkt ist, dann mach drei TAGE, von 8 bis 19 Uhr etwa, und die NÄCHTE ist das Kind bei Dir!


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Astrid18

Den genauen Text hab ich noch nicht, der müsste aber jeden Tag per Post eintreffen. Die Idee ist gut, ich habe jetzt noch im Gedächtnis, dass der Richter "jedes zweite Wochenende im Monat von Freitag 19 Uhr bis Sonntag 19 Uhr" diktiert hat.


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Sag mal, gibt es denn irgendwo das schriftlich mit den drei Tagen, evtl. im Verhandlungsprotokoll? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter da gleich die Übernachtung eingeplant hat. Wenn Du den genauen Text hast, schicke denn mal. Viel ist Auslegungssache. Wenn es nichts schriftliches gibt, also der Vorschlag nicht im Protokoll vermerkt ist, dann mach drei TAGE, von 8 bis 19 Uhr etwa (sofern Vater und Kind das aushalten), und die NÄCHTE ist das Kind bei Dir!


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von sylvimausl

Sag mal, gibt es denn irgendwo das schriftlich mit den drei Tagen, evtl. im Verhandlungsprotokoll? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter da gleich die Übernachtung eingeplant hat. Wenn Du den genauen Text hast, schicke denn mal. Viel ist Auslegungssache. Wenn es nichts schriftliches gibt, also der Vorschlag nicht im Protokoll vermerkt ist, dann mach drei TAGE, von 8 bis 19 Uhr etwa (sofern Vater und Kind das aushalten), und die NÄCHTE ist das Kind bei Dir!