NicoleMark
Hallo ihr Lieben, ich habe da eine Frage, die mich zum Verzweifeln bringt. Ich habe einen 2 jährigen Sohn und lebte auch fast 2 Jahre in einer gemeinsamen Wohnung. Er selbst ist nicht der leibliche Vater meines Sohnes. Aufgrund von zu verschiedenen Meinungen, haben wir uns entschieden, uns zu trennen. Er ist zu seinen Eltern gezogen. Nun lebe ich mit meinem Sohn seit einigen Tagen alleine in der Wohnung, leider reicht mir mein Einkommen nicht für die Mietzahlung. Leben muss ich ja irgendwo mit meinem Sohn. Da ich seit zwei Monaten beschlossen habe, die Schule zur Weiterbildung zu besuchen, habe ich laut Info kein Anrecht auf ALG ll. Da mein Einkommen nur 450 Euro im Monat beträgt, ist die Mietzahlung nicht möglich, geschweige denn eine Versorgung für mich und meinen Sohn. Ich habe nun einen Antrag auf BaföG ausgedruckt und für Wohngeld. Doch das Problem besteht darin, dass der Mietvertrag auf mich umgeschrieben werden muss, da ich sonst mit keiner Unterstützung rechnen kann. Oder reicht es, wenn mein Exfreund umgemeldet ist? Ich hoffe, Ihr könntet mir einige Infos darüber geben, denn die Schule möchte ich nicht gerne schmeißen. Ich wäre super froh über eure Beiträge!!!! Grüße Nicole
So lange dein Freund noch als Mieter im Vertrag steht, kann er nicht einfach ausziehen und die Miete nicht zahlen. Er hat sich an den Vertrag zu halten, ergo muss ER die Miete zahlen, kann aber die Wohnung fristgemäß kündigen. Du kannst die Wohnung anmieten, bist ab diesem Zeitpunkt in der Zahlungspflicht und hast dann auch die nötigen Unterlagen für das Bafög-Amt.
So lange er im Mietvertrag steht seid ihr beide verpflichtet Miete zu zahlen... wer tut es denn jetzt? Wenn das keiner tut dann hat sich das Thema bald erledigt und ihr werdet gekündigt.
Hi, kann es sein, das die Info, das du kein AlG2 bekommen würdest von der Zeit kommt, als dein Ex noch bei dir gewohnt hat ? Wenn er sich abgemeldet hat, könntest du es nochmal probieren und da du schon vorher in der Wohnung gewohnt hast, werden die auch die Miete zumindest zum Größten Teil übernehmen ! Oder eben, Wohngeld. Außerdem bekommst du wahrscheinlich Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Kindergeld für deinen Sohn ! Wo ist er den, während du in der Schule bist ? Als Alleinerziehende mit geringem Einkommen, hast du gute Chancen das die Kosten für Krippe oder eine Tagesmutter übernommen werden vom Jugendamt. Wie bist du versichert, über die Weiterbildung ?
Ich möchte aber schon, dass er nicht mehr die Miete zahlen muss. Will ihm das ja nicht antun, während ich schön in der Wohnung lebe auf seine Kosten. Mir wurde ja gesagt, dass Schüler kein ALG ll kriegen. Mein Sohn ist bei meiner Mutter, da sie Hausfrau ist. Ich hatte schon mal einen Antrag auf Betreuungskosten gestellt, aber sie muss dafür geprüfte Tagesmutter sein. Entschuldigung, aber sie hat 4 Kinder erzogen. Und da ich ihr höflicherweise und aus Respekt etwas Geld gebe, da Sie meinen Sohn von morgens bis abends mit der Ernährung versorgt, verstehe ich leider nicht, wieso man da keine Unterstützung für die Betreuung bekommt. Gut, dann werde ich erstmal einen Antrag schon mal ausfüllen für ALG ll und frage bei den Sachbearbeitern nach, wie das mit der Wohnung abläuft. Denn normalerweise wird einer Person mit Kind nur 60qm bezahlt, ich wohne aber in 75qm. Die Wohnung ist jetzt gerade ok von der Größe. Mit dem Vermieter habe ich heute geredet, er hat sein vollstes Verständnis, dass wir uns getrennt haben und ich nun hier allein mit meinem Sohn weiterleben möchte. Er möchte nur gerne, dass die Miete gezahlt werden kann und dies keine Probleme für mich macht. Umschreiben werden wir den Mietvertrag auch so schnell wie möglich. Da ich aber für die Anträge immer eine Kopie vom Mietvertrag brauche, ist das Problem, dass ich entweder abwarten muss, bis der Mietvertrag umgeschrieben ist und ich dann auch aufgrund der verzögerten Antragstellung die Miete nicht rechtzeitig zahlen kann, oder ich versuche den Antrag mit jetzigem Mietvertrag zu stellen, mit der Information, dass mein Exfreund seit dem und dem Zeitpunkt nicht mehr bei mir lebend ist. Oder?
die Oma soll bezahlt werden aus dem Mietvertrag soll der einzige zahlungsfähige Part rausgeschrieben werden ohne den neuen Mietvertrag soll ALG2 berechnet werden der Ex soll nicht finanziell herhalten müssen, obwohl er wie du verpflichtet ist die Wohnung gefällt dir und umziehen würdest du nicht Ich denke du erwartest ziemlich viel gerade. Ich denke ein Umzug in eine eigene kleinere Wohnung und die Kündigung der jetzigen wäre unkomplizierter. Dann wärst du nach 3 Monaten die Sorgen los und der Ex die Mietzahlungen. Du hättest eine eigene Wohnung mit eigenem Vertrag.
Du kannst es Dir nicht leisten Deinen Ex von der Miete zu befreien. 75qm sind zu groß wenn der Staat es bezahlen soll , es sei denn die Miete ist gering genug. Finanziell ist eh der Vater vom Kind für Dich zuständig. Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt. Was hast Du vor dem Kind gearbeitet, bist Du da noch in Elternzeit ? Du verdienst selbst schreibst Du, also arbeitest Du, ist die Frage ob Du da aufstocken kannst.
ich sehe das ähnlich wie Sternschnuppe: Du bist ganz sicherlich nicht in der Position den Ex einfach mal aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er Dir so leid tut und Du ja nicht einfach alles auf ihn "abladen" kannst. Dass Ihr Euch getrennt habt - diese Entscheidung habt Ihr gemeinsam getroffen. ER ist ausgezogen, aber ER kann nicht einfach so einen Berg Scherben hinterlassen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist er laut MV sogar der alleinige Mieter, richtig? Rein THEORETISCH musst Du jetzt gar nichts machen! Er ist in der Pflicht, sich aus dem MV rauszukündigen und dem Vermieter zu verklickern, dass Du jetzt dort wohnst. Du hast außerdem, nebenbei bemerkt, einen sehr kulanten Vermieter erwischt, denn dieser hätte auch sagen können, dass er Dich als alleinige Mieterin nicht akzeptiert... Sollte ich das falsch verstanden haben und Ihr beide im MV stehen und Du möchtest jetzt lediglich, dass der MV auf Dich als Alleinmieter umgeschrieben werden, so muss der zweite Mieter, also Dein Ex, rein rechtlich gesehen trotzdem die Fristen des BGB wahren - und da brauchst dann nur mal nach gesetzliche Kündigungsfristen für Wohnraum raussuchen. Bis dahin ist Dein Ex nicht von der Mietzahlung befreit, Ihr müsst Euch das weiterhin teilen. Dass ER die Bude verlassen hat und wieder zu Mama gezogen ist, kann jetzt nicht zu Deinen alleinigen Lasten gehen! Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass das Amt sich auf die Aussage "der ist aber schon längst ausgezogen" einfach so verlässt. Das ist auch nachvollziehbar (da könnte ja jeder kommen) Möglich wäre hier, dass Du Dir a) eine Bestätigung vom Freund holst, dass er auszieht, b) dass Dein Freund den Wohnraum kündigt und man dem Amt das Kündigungsschreiben (mit Empfangsvermerk durch den Vermieter) vorlegt und/oder c) auch noch eine Bescheinigung vom Vermieter vorlegt, dass Du demnächst die alleinige Mieterin bist. Wie Du aber selbst schon festgestellt hast, wird es schwierig werden, diese Wohnung zu halten, auch mit staatlichen Hilfen, denn dem Amt musst Du dann erstmal "beweisen", dass Du ausgerechnet in dieser Wohnung bleiben musst (musste ich damals machen, als ich ALG II bekam - allerdings hatte ich tatsächlich genug Beweise, in einer 68 qm-Wohnung zu bleiben und es gab bei mir damals auch vergleichbar nichts anderes!) bzw. musst die Differenz dann selbst draufzahlen. Das Nächste: Wo ist denn der KV? Zahlt er Unterhalt, bekommst Du UHV? Muttern das Kind zur Pflege geben und Geld zustecken - Schwarzarbeit ;) Und ja, leider ist das heutzutage so, dass das Amt, sofern sie sich dann finanziell beteiligen müssen, gern einen Nachweis hätte, dass man hier eine geprüfte Pflegekraft vor sich hat. Da stellen sich sogar zum Teil die Krankenkassen quer. Als ich damals wegen einer OP im KH lag und meine Ma spontan ihre Vollzeitarbeit niederlegte und mein damals noch nicht mal ein Jahr altes Kind betreute, weigerte sich die Krankenkasse den Lohnausgleich zu zahlen, da es sich bei der Betreuungsperson eine Person 1. Verwandschaftsgrades handele und (das stand sogar so im Anschreiben!) man "erwarten kann, dass die Oma das gern macht..."
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