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Fragen an Alleinerziehende

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Kerstin30

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Hallo, ich möchte mich von meinem Mann trennen und würde gerne wissen, wie das geldlich danach aussieht. Wir haben einen Sohn von 2,5 Jahren. Ich möchte keinen Unterhalt oder sonstiges. Wenn ich eine neue Wohnung gefunden habe und mein Sohn dann bei mir gemeldet ist, bekomme ich dann direkt die Lohnsteuerklasse 2 oder muss ich erst das Trennungsjahr hinter mich bekommen? Wir haben noch einen Kredit auf das Haus, sind beide eingetragen als Kreditnehmer, gibt es da Möglichkeiten das man aus dem Kredit rauskommt oder muss ich bis zum Ende mitzahlen, obwohl ich nichts mehr davon habe, weil das Haus auch nicht auf uns läuft sondern auf meine Schwiegereltern? Vielleicht knan mir da jemand Tipps geben! Danke


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Kerstin30

Hallo, bei der Konstallation habe ich nur 1 Tip: such Dir einen Anwalt. Da hängt viel zu viel dran. Die 2 kannst Du dir eintragen lassen, sobald Du und Dein Kind alleine in der neuen Wohnung gemeldet seid - das hat nichts mit dem Trennungsjahr zu tun. Ich gehe jetzt davon aus, dass das Kind bei Dir bleiben wird (habt ihr das geklärt? Kannst Du mit dem Kind umziehen?): auf Unterhalt für Dich kannst Du verzichten. Bei dem für euer Kind wird schwieriger, da das Kind ja ein Recht auf Unterhalt hat und es schon Deine Aufgabe ist, das auch einzufordern...wenn Du das Geld nicht brauchst, leg es für das Kind an.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Kerstin30

Einen Kredit (mit) zu unterschreiben, für ein Haus das nicht (mal teilweise) auf Deinen Namen läuft war natürlich doof. Ob Du aus dem Kredit raus kommst wird die Bank entscheiden. Auf jeden Fall hier einen Anwalt einschalten! Unterhalt für das Kind (auf den darfst Du nicht verzichten, weil es das Geld Deines Kindes ist. Wenn Du es nicht zum Leben brauchst, pack' es auf ein Tagesgeldkonto und überrasche Dein Kind am 18. Geburtstag damit) rechnet Dir das Jugendamt aus. Wichtig: mit dem Umzug des Kindes muss Dein Mann einverstanden sein. Sonst gibt es Ärger!


Kerstin30

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke. Ja klar war das doof, aber ich habe nicht so weit gedacht, das es mal so kommen wird. Das Geld hätte ich auf jeden Fall nötig, aber mein Mann verdient auch nicht die Welt und ich möchte nicht das es da böses Blut gibt. Warum dürfte ich mir keine Wohnung mit dem Kind woanders nehmne?Laut der Anwältin die ich mal gefragt habe, darf ich das Kind mitnehmen, da ich die Hauptbetreuung habe, weil ich nur Teilzeit arbeiten gehe.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Kerstin30

Dein Mann und Du habt geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimungsrecht für das Kind. Jeder hat die gleichen Rechte, ganz egal ob und wie lange in der Woche er/sie arbeiten geht. Er muss dem Umzug zustimmen, weil er eben genauso wie Du bestimmen kann/darf wo euer Kind lebt. Daher musst Du den Umzug mit ihm abklären. Nicht Deinen, sondern den des Kindes.


shinead

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Nachtrag: Selbst wenn es nicht schief gegangen wäre, war es blöd für ein Haus zu zahlen, dass einem nicht gehört.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich denke, dass weiß sie selber doch jetzt auch. Da braucht man doch nicht mehr drauf rumreiten.


shinead

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Reite ich darauf rum? Ich wollte nur klar stellen, dass eine solche Konstellation IMMER eine dumme Idee ist, unabhängig vom guten oder schlechten Ende einer Beziehung/Ehe.


Pamo

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Du brauchst einen Fachanwalt, der dir hilft herauszufinden, ob es eine Möglichkeit gibt, aus diesem fruchtlosen Kredit entlassen zu werden. Ausserdem würde ich dem Anwalt nicht trauen, der dir die Auskunft gegeben hat, dass du durch den Halbtagsjob und die Hauptbetreuungsleistung automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein hast. Das ist nicht richtig. Jetzt mal eine Frage: Bringt dein Halbtagsjob soviel ein, dass du es dir leisten kannst, auf Trennungs- bzw Betreuungsunterhalt von deinem Mann zu verzichten? Wenn ja, und er verdient auch nicht viel, dann ist doch alles gut. Kundesunterhalt ist natürlich eine andere Sache, die steht dem Kind zu. Wenn du selber nicht ausreichend verdienst, um dich selbst zu ernähren, wie willst du dich denn finanzieren, wenn nicht durch den Unterhalt von deinem Mann?


Mitglied inaktiv

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In dem Jahr, in dem du Dich von deinem Mann trennst und diese Trennung dem Finanzamt mitteilst, behälst Du die Lohnsteuerklasse bei, wie gehabt. Ab dem 1.1. bekommst Du dann die neue Lohnsteuerklasse. Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kerstin30

Wenn die Eheleute einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben, haften sie im Außenverhältnis gegenüber der Bank gesamtschuldnerisch für die Kreditverbindlichkeiten. Das bedeutet, die Bank kann sich nach der Scheidung an jeden der beiden Partner wenden und von ihm die Tilgung des Kredits verlangen. Die Bank kann in diesem Fall auch von einem einzelnen Ehepartner, also entweder von der Ehefrau oder von dem Ehemann, die Rückzahlung der kompletten Kreditsumme verlangen. Die Ehepartner können sich gegenüber dem Gläubiger nicht darauf berufen, dass sie bloß die Hälfte der Kreditsumme schulden. Die Haftung eines Ehepartners kann auch nicht dadurch aufgehoben werden, dass der andere Partner im Rahmen einer internen Scheidungsvereinbarung zusagt, den Kredit alleine zurückzuzahlen (Landgericht Coburg, Urteil vom 4. November 2008, Az. 23 O 426/08). Einer der Ehepartner kann nur unter Zustimmung der Bank aus der Haftung für den gemeinsam unterzeichneten Kredit entlassen werden.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kerstin30

Von einem Halbtags-Gehalt Kinderbetreuung + neue Miete + Fixkosten + davon leben + ggf. Hauskredit weiterzahlen und auf Unterhalt verzichten? Das scheint ziemlich unrealistisch gedacht zu sein. Auch wenn du Hauptbezugsperson warst/bist heißt das nicht, dass du schon gewonnen hast. Er könnte mit dem Haus das gewohnte Umfeld des Kindes bewahren, wenn es bei ihm lebt. Der Anwalt der solche Zusagen macht wäre mir suspekt. Zum Kredit muss man nichts mehr sagen. Für etwas zahlen für das man nie Eigentümer geworden wäre war unüberlegt. Die Bank wird entscheiden, ob sie mit einem Kreditabzahler zufrieden sind. Das ist sicher nicht der Fall, wenn er auch noch Unterhalt zahlen muss... auf den du aber nicht verzichten kannst... es wird sicher kompliziert.


LittleRoo

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Das mit dem Kredit klingt ja extrem blöd... Stell dir mal vor, dein Ex-Mann wird zahlungsunfähig... dann musst DU alleine für die Zahlung des Kredits aufkommen. Und wenn dieser mal abbezahlt ist, hast DU gar nichts davon, denn das Haus läuft auf seine Eltern, womit es dann irgendwann eh in seinen Besitz übergehen wird. Dumm gelaufen... ganz dumm... Ich würde da nicht lange fackeln und mich schonmal vorab von einem Anwalt beraten lassen. Wenn möglich einen suchen, der sich u.a. auf dieses Gebiet spezialisiert hat.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Der Ehemann und Sie unterschreiben den Vertrag, die Schwiegereltern stehen jedoch im Grundbuch. Schreit das nicht förmlich nach Betrug, Sittenwidrigkeit oder ähnlichem? Ein Anwalt für Familienrecht wird das sicherlich nicht klären können. Eher ein Anwalt für Bank und Kapitalmarktrecht. Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Bei verheirateten Darlehensnehmern verlangen Banken in aller Regel, dass beide Ehegatten den Darlehensvertrag als Mitdarlehensnehmer unterzeichnen, auch wenn der Kredit eigentlich nur einem der beiden Ehegatten zugute kommen soll. Die Bank sieht darin den Vorteil, dass im Ernstfall beide Ehegatten unabhängig voneinander auf Rückzahlung des gesamten Darlehens in Anspruch genommen werden können. Dadurch reduziert sich das Risiko der Bank in dem Fall, dass ein Ehegatte insolvent wird. Allerdings ist eine solche Mithaftungsübernahme eines Ehegatten ebenso wie eine Bürgschaft nach ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig anzusehen, wenn ein Partner durch die Darlehensschuld finanziell krass überfordert wird und die Haftung allein aufgrund seiner emotionalen Verbundenheit mit dem anderen Partner übernimmt. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt in der Regel dann vor, wenn der Mithaftende kein nennenswertes eigenes Vermögen hat und der pfändbare Anteil seines Einkommens nicht einmal ausreicht, um die laufenden Zinsen für das Darlehen bezahlen zu können. In einem solchen Fall wird widerleglich vermutet, dass die Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.Dies gilt allerdings nur, wenn und soweit der Mithaftende kein eigenes Interesse an dem Darlehen hatte. Ein Eigeninteresse des Mithaftenden ist anzunehmen, wenn das Darlehen zur Tilgung gemeinsamer Schulden oder zur Anschaffung von Gegenständen zur gemeinsamen Lebensführung verwendet wird. Obwohl die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen keineswegs neu ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2001 - XI ZR 82/01), scheinen die Banken dem bei Kreditabschlüssen kaum Beachtung zu schenken. Wenn ein Darlehensnehmer in sittenwidriger Weise in die Mithaftung genommen wurde, ist der Darlehensvertrag gem. § 138 BGB unwirksam und die Bank muss den jeweiligen Darlehensnehmer aus der Haftung entlassen.


mf4

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es wird eigenes Interesse (also hier der Besitz des Hauses) vorausgesetzt, wenn beide im Vertrag stehen da es diesen Besitz für sie nie geben wird... wird das hoffentlich der Grund sein aus dem Vertrag ausscheiden zu können


Möhrchen

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"Der Ehemann und Sie unterschreiben den Vertrag, die Schwiegereltern stehen jedoch im Grundbuch." Warum soll das nicht gehen? Es kann ja auch ein Kredit für einen Aus- oder Umbau sein...wenn ich einen Kredit aufnehme, um eine Mietwohnung umzubauen (Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt), ist das doch auch nicht sittenwidrig... Ich kann Dir auch in Deinem Fall nur raten, mit Unterschriften sehr sorgsam umzugehen und nicht darauf zu hoffen, dass es juristisch nicht ok ist...da ist nämlich viel möglich...wir sind ja alle grundsätzlich mündige Bürger.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Sie formulierte es als "Kredit auf das Haus". Für mich hörte es sich so an, als ob sie das Haus finanzierten. So wie Du es interpretierst ist das natürlich vollkommen in Ordnung. Sicher.


Kerstin30

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Es wurde quasi ein Bausparvertrag gemacht. Für die Haftung wenn wir nicht mehr zahlen könnten, stehen meine Schwiegereltern drinne. Ob das damals dumm war oder nicht, ist ja auch jetzt total egal. Man geht ja keine Ehe ein und weiß genau, das es später nicht mehr läuft. Wenn ich die Steuerklasse zwei bekomme und 30ig Stunden wie bisher arbeite, kann ich mir eine neue Wohnung usw. leisten. Ich kann keine großen Sprünge erstmal machen, aber das ist schon ok. Den Unterhalt für das Kind würde ich natürlich nehmen und anlegen, damit er später was hat.


fsw

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Antwort auf Beitrag von Kerstin30

Auf Unterhalt darfst du gar nicht verzichten!Dieser steht deinem Kind zu!!!